Pressemitteilung vom 10.05.2024
Schulbuchausleihe im Kreis Altenkirchen: Bestellungen ab 17. Mai möglich
Wenn das Ende eines Schuljahres in Sicht kommt, ist die Schulbuchausleihe stets Thema. Die Kreisverwaltung weist aktuell auf Fristen für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr und für die kostenfreie Ausleihe (Lernmittelfreiheit) hin. Am 17. Mai startet die diesjährige Schulbuchausleihe für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Altenkirchen.
Kreis Altenkirchen. Eltern, Sorgeberechtigte und volljährige Schüler haben bis zum 17. Juni die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme an der gebührenpflichtigen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 anzumelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Die jeweilige Schule stellt hierzu einen Freischaltcode zur Verfügung, der es ermöglicht, online die entsprechende Schulbuchliste einzusehen und gebührenpflichtig Bücher zu bestellen.
Um Bücher im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr bestellen zu können, ist ein Benutzerkonto im Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz nötig. Eine Anleitung zum Anlegen eines solchen Kontos ist online verfügbar.
Bei Bedarf gibt es Unterstützung für die Anmeldung durch die jeweilige Schule. Wichtig: Die Schulbuchausleihe findet schuljahresbezogen statt. Das heißt, dass für jedes Schuljahr eine neue Bestellung zu tätigen ist. Auch muss für jedes Kind eine separate Bestellung erfolgen. Sorgeberechtigte, deren Kinder an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und die Lernmittelfreiheit in Anspruch nehmen können, erhalten die Bücher kostenlos. Für diese Schüler ist keine zusätzliche Bestellung über das Internet erforderlich.
Die Antragsfrist für die Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025 hat am 15. März begonnen, sie endet am 16. Mai. Anträge, die danach bei der Kreisverwaltung eingehen, können grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden. (PM)
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