Pressemitteilung vom 28.05.2024
VG Altenkirchen setzt finanzielle Anreize zur Sicherung der ärztlichen Versorgung
Um die ärztliche Versorgung in der Region nachhaltig zu stärken, haben jüngst die Räte der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sowie der Kreisstadt Altenkirchen wegweisende Beschlüsse gefasst. Sie verabschiedeten jeweils einstimmig Richtlinien zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in ihren Gebieten.
Altenkirchen. Die beschlossenen Richtlinien sehen finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen vor, um dem zunehmenden Mangel an Ärzten, insbesondere auf dem Land, entgegenzuwirken. So werden Praxisübernahmen sowie Praxisneugründungen durch die Verbandsgemeinde mit 30.000 Euro gefördert. Zusätzlich gewährt die Stadt Altenkirchen, sofern die Praxis sich im Stadtgebiet befindet, weitere 25.000 Euro. Für die Dauer von zwei Jahren gewähren Verbandsgemeinde und Stadt im Gleichklang für die Anstellung von Weiterbildungsassistenten insgesamt jeweils 12.000 Euro. Die jährlich bereitstehenden Fördertöpfe wurden bei der Verbandsgemeinde auf 75.000 Euro sowie auf 65.000 Euro im städtischen Haushalt festgelegt.
Bürgermeister Fred Jüngerich betonte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates die Bedeutung des neuen Förderprogramms: "Wir möchten Anreize schaffen, aber nicht ins Uferlose treten. Wir sehen uns in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die Bürger unserer Region Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung haben. Zwar ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung keine originäre Aufgabe der Kommunen, jedoch ist angesichts der aktuellen Situation und des weiter zu befürchtenden Ärztemangels ein kommunaler Handlungsbedarf deutlich erkennbar. Wir haben uns viele Gedanken im Vorfeld gemacht, um sicherzustellen, dass diese Förderung einen nachhaltigen Effekt hat und wir langfristig von einer verbesserten ärztlichen Versorgung profitieren."
Auch Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz untermauerte den eingeschlagenen Weg in der Sitzung des Stadtrates: "Die Fördermaßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die medizinische Infrastruktur unserer Gemeinden zu stärken und die Gesundheitsversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Maßnahmen einen positiven Effekt auf die Lebensqualität in unserer Region haben werden."
Zu den Arztgruppen und Fachrichtungen, die eine Förderung erhalten können, zählen unter anderem Hausärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte. Die Förderrichtlinien treten beide ab dem 1. Juli in Kraft. (PM)
Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.
Lokales: Altenkirchen & Umgebung
Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Altenkirchen-Flammersfeld auf Facebook werden!