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Nachricht vom 03.06.2024    

Radwegekonzept fürs AK-Land: Kreis tritt für Planung in finanzielle Vorleistung

So recht voran kommt der Ausbau des Radwegenetzes im AK-Land nicht. Es hakt an vielen Ecken und Enden zwischen Planung, Finanzierung und Realisierung. Die Verbandsgemeinden werkeln vor sich hin, nun wagt der Kreis Altenkirchen einen neuen Anlauf, ein Konzept für die gesonderten Fahrstreifen für Pedaleure auf den Weg zu bringen.

Mit der Realisierung weiterer Radwege im AK-Land würde auch die Beschilderung zunehmen. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Ja, wo radeln sie denn? Auf speziell gebauten und ausgeschilderten Wegen? Wohl eher nicht. Das Radwegenetz ist im AK-Land eher rudimentär denn flächendeckend ausgebaut. Die Verbandsgemeinden wurschteln bei der Erweiterung der speziellen Fahrstreifen vor sich hin, ein übergeordnetes Konzept fehlt. Das will nunmehr der Kreis in Angriff nehmen, wie der Kreisausschuss in seiner Zusammenkunft am späten Montagnachmittag (3. Juni) einstimmig auf den Weg gebracht hat. Er wird die Planung in Vorleistung umzusetzen und im Anschluss zusammen mit der Verwirklichung von einer oder mehrerer investiven Maßnahmen einen Förderantrag beim Sonderprogramm „Stadt-Land“ stellen (Förderquoten 75 Prozent/90 Prozent bei Finanzschwäche einer Kommune) und die erforderlichen Mittel in den Haushalt einstellen. Dieser Weg wird die Kreiskasse wohl weniger stark belasten, als den Entwurf zusammen mit einem LEADER-Zuschuss Realität werden zu lassen, der einen Fördersatz von bis zu 65 Prozent vorsieht. Unter dem Strich sind Kosten in Höhe von 192.000 Euro (Konzept für 157.000 Euro und Eigenanteil an Investitionen über 35.000 Euro) ermittelt worden.

„Zufällige“ Struktur
Die Beschlussvorlage, die Klimaschutzmanager Stefan Glässner erarbeitet hatte, erläuterte: „Die bestehende Radverkehrsinfrastruktur im Landkreis Altenkirchen ist teilweise durch eine eher ,zufällige’ Struktur gekennzeichnet, welche vornehmlich auf touristisches Radfahren ausgelegt ist. Mit der Zunahme des Radfahrens als Alltagsmobilität ist zusätzlicher Handlungsbedarf innerhalb der Radwegeinfrastruktur entstanden. Mit der Erstellung eines kreisweiten Radwegekonzepts kann eine gemeinsame Planungsgrundlage im Bereich des Radwegebaus/-beschilderung im Landkreis Altenkirchen geschaffen werden, die als Kommunikations-, Argumentations- und Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten/Baulastträger (Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreis, Landesbetrieb Mobilität) fungieren kann. Das Konzept kann einen konzeptionellen Rahmen, eine Art übergeordnete Leitplanung darstellen, der durch bestehende und zukünftige Planungen auf VG-Ebene mit größerer Detailschärfe konkretisiert und ergänzt werden kann. Dementsprechend würde ein solches Konzept in enger Absprache mit den zuständigen Stellen bei den Verbandsgemeinden, der Kreisverwaltung und den Landesbehörden erfolgen. Bestehende Radwegeplanungen/-infrastrukturen in benachbarten Gebieten würden zudem zum Zwecke stringenter Verbindungen ebenso in das Kreiskonzept einfließen. Zur Erstellung eines geförderten Radwegekonzepts hat der Landkreis Altenkirchen in der Vergangenheit bereits wiederholt LEADER-Anträge gestellt, die aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurden. Mit dem in der Kreisausschusssitzung am 27. Februar 2023 beschlossenen Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz und der Benennung des Kreisradwegekonzepts als Startmaßnahme wurde die Absicht zur Erstellung eines kreisweiten Radwegekonzepts jedoch bekräftigt.“

Sonderprogramm von 2021 bis 2028
Mit dem Sonderprogramm „Stadt-Land“ unterstützt der Bund im Zeitraum von 2021 bis 2028 mit einem Regelfördersatz von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben die Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro (Rheinland-Pfalz erhält knapp 90 Millionen Euro). Finanzschwache Kommunen (der Kreis könnte als eine solche gelten) erhalten einen Fördersatz von 90 Prozent. Grundsätzlich sieht die Förderrichtlinie lediglich die Förderung von investiven Maßnahmen vor. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass vorgelagerte Radwegekonzepte ebenfalls gefördert werden, wenn diese in Verbindung mit der Umsetzung von mindestens einer investiven Maßnahme aus dem Konzept stehen. Denkbare investive Maßnahmen im Anschluss an die Konzepterstellung, die relativ einfach vom Kreis umgesetzt werden könnten, wären zum Beispiel der Bau einer gesicherten Fahrradabstellanlage oder die Verwirklichung eines Beschilderungsprojekts. „Es besteht jedoch eine gewisse Unsicherheit, da ein Förderantrag für investive Maßnahmen erst gestellt werden kann, wenn der Kreis das Konzept zunächst in Vorleistung fertiggestellt hat und die Investitionen daraus hervorgehen. Der Kreis müsste also in Vorleistung treten und das Radwegekonzept (ca. 157.000 Euro) zunächst komplett bezahlen. Das Risiko dürfte nach jetzigem Stand überschaubar sein, dass bereits 2025/2026 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Ausgeschlossen werden kann dies ebenso nicht wie eine Anpassung der Förderrichtlinie oder dass der Fördermittelgeber die Kosten für die Konzepterstellung als unverhältnismäßig zur investiven Maßnahme bewertet. Das Förderprogramm wurde gerade erst bis 2028 verlängert“, wurde weiter erklärt.



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Fortschritte in Sachen Telenotarzt
Erfreut war Landrat Dr. Peter Enders, dass in zwei medizinischen Sachverhalten deutliche Fortschritte erzielt wurden. Zum einen war vor dem Hintergrund der Einführung des vom Kreis für sehr wichtig erachteten Telenotarztsystems vor wenigen Tagen bereits die Kick-off-Veranstaltung für den Bereich der Rettungsleitstelle Montabaur (die auch für den Kreis Altenkirchen zuständig ist). Bis spätestens im dritten Quartal des kommenden Jahres sollen alle Notarztfahrzeuge im Land telenotarztfähig sein, berichtete Enders und meinte, dass „Dynamik“ in die Angelegenheit reingekommen sei. Wikipedia erklärt: Der Telenotarzt ist ein rettungsmedizinisches Konzept für die präklinische Patientenversorgung, welches aus mehreren beteiligten Instanzen besteht. Zum einen umfasst es den Telenotarzt und zum anderen das Rettungsdienstpersonal sowie die technische Unterstützung, die den Austausch zwischen Rettungsfachpersonal und einem Telenotarzt erlaubt. Damit kann mithilfe von Kommunikations- und Informationstechnologien medizinische Expertise über räumliche Distanzen verfügbar gemacht werden und sowohl das Rettungsfachpersonal unterstützen als auch den Patienten bestmöglich versorgen.

Hebammenzentrale in Kirchen
Zum anderen ist der „Gordische Knoten“ in puncto Standorte von Hebammenzentralen durchschnitten, nachdem sich Kirchen und Hachenburg beim Land jeweils als Sitzgemeinde ins Spiel gebracht hatten, Mainz aber nicht gewillt war, beide mit jeweils 30.000 Euro bei Gesamtkosten von 60.000 Euro pro Jahr (für zunächst drei Jahre) zu unterstützen. Nunmehr wird Kirchen (angedockt ans bereits arbeitende „Eltern-Kind-Zentrum“) in den Genuss der kompletten Förderung kommen, Hachenburg sich mit 15.000 bis 20.000 Euro begnügen müssen. Als Gegenleistung wird von Kirchen aus für beide Bereiche die komplette Beratung per Telefon übernommen. Demgegenüber wird der Westerwaldkreis eine viertel bis eine halbe Stelle in Hachenburg aus eigenen Mitteln finanzieren. Was eine Hebammenzentrale leisten soll: Einer Frau soll während einer Schwangerschaft die bestmögliche Unterstützung angeboten werden. Diese Aufgaben sind vorgesehen: Kontaktstelle für werdende Mütter bzw. Eltern, Hebammensuche und Terminvermittlung, Telefonsprechstunde, Weitergabe von Kontakten wichtiger Fachbereiche (Physiotherapeuten, Gynäkologen, Jugendamt, Caritas etc.), Vereinbarung und Durchführung von kostenlosen Erstberatungsgesprächen, Planung und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen und Fortbildungen, Koordinierung von Urlaubsvertretungen, Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen, Koordinierung der ambulanten Sprechstunde und der Termine externer Hebammen in der Ambulanz sowie Koordinierung von Kursangeboten (z.B. Geburtsvorbereitung, Babymassage, Stillgruppen).

Zwei Aufträge für Schulen
Blieben noch zwei Auftragsvergaben (Eilentscheidungen) zu erwähnen: Die Firma Urano Informationssysteme GmbH (Bad Kreuznach) liefert 25 digitale Tafelsysteme für die kreiseigenen Schulen zu einem Preis von 156.992 Euro, die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG (Dortmund) stattet fünf Büros im renovierten Atrium der Marion-Dönhoff-Realschule plus in Wissen mit Möbeln aus und kassiert 64.278 Euro. Die Lieferung soll noch während des Sommers, also so schnell wie möglich, erfolgen. (vh)


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