Pressemitteilung vom 14.06.2024
Erntesaison: Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Landwirte und Winzer
Die Erntezeit stellt eine außergewöhnliche Belastung für Landwirte und Winzer dar. Um diese zu erleichtern, hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt.
Region. Für bestimmte Zeiträume dürfen Landwirte und Winzer während der Erntezeit auch sonn- und feiertags auf den Straßen unterwegs sein. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat erneut Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot während der Getreide- und Ölsaaternte sowie der Weintraubenlese erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt in diesem Jahr wie folgt: Für die Getreide- und Rapsernte ist das Fahrverbot vom 2. Juli bis zum 10. September aufgehoben. Für die Maisernte und die Weintraubenlese, einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transports von frisch gekeltertem Traubenmost, gilt die Ausnahmeregelung vom 20. August bis zum 12. November. Bei der sonstigen Ölsaaternte können die Landwirte und Winzer vom 6. August bis zum 17. September auch an Sonn- und Feiertagen fahren.
Allerdings weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass die Ferienreiseverordnung hiervon unberührt bleibt. Diese Regelung ermöglicht es Landwirten und Winzern, die knappe Erntezeit optimal zu nutzen, ohne dabei gegen geltende Verkehrsregeln zu verstoßen. (PM/Red)
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