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Nachricht vom 24.06.2024    

Klinikreform: Kreistag lehnt Ausübung des Heimfallrechts mehrheitlich ab

Die vorerst letzte Diskussion über die Trägerschaft des DRK-Krankenhauses Altenkirchen ist beendet: Mehrheitlich lehnte der Kreistag Altenkirchen in seiner letzten Zusammenkunft der aktuellen Legislatur die Ausübung des rechtlich verbrieften Heimfallrechts ab. Kurzum: Die sich nicht mehr in der Insolvenz befindende DRK-Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz gGmbH bleibt Betreiber der Klinik.

Vor der Cafeteria im Kreishaus verfolgten viele Interessierte die Sitzung des Altenkirchener Kreistages, in der über die Geltendmachung des Heimfallrechts diskutiert wurde. (Foto: Kreisverwaltung)

Altenkirchen. Enorme Resonanz am Montagvormittag (24. Juni) im Altenkirchener Kreishaus bei der letzten Sitzung des Kreistages in der aktuellen Wahlperiode, die am 30. Juni endet: Rund 100 Zuhörer verfolgten auf der Empore des Wilhelm-Boden-Saals und eine Etage tiefer im Bereich der Cafeteria die dorthin übertragene Zusammenkunft. Sie wurden Zeugen, wie das wohl vorerst letzte Kapitel bei der Neuausrichtung der regionalen Krankenhäuser mit Blickrichtung auf die Trägerfrage für das Altenkirchener Hospital geschrieben wurde. Der Kreistag verzichtete mehrheitlich bei vier Enthaltungen und zwei Stimmen pro Antrag auf die Ausübung des Heimfallrechts, der Kreis Altenkirchen wird also nicht die Trägerschaft für die Klinik übernehmen, die weiterhin die am Montag (24. Juni) aus der Insolvenz entlassene DRK-Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz gGmbH innehat. Die Bürgerinitiative (BI) „Gute Gesundheitsversorgung im Raiffeisenland“ hatte mit einem Einwohnerantrag (ein solcher ist seit 1993 in Rheinland-Pfalz möglich), dem ersten überhaupt im AK-Land, versucht, per Trägerwechsel den Abbau der Leistungen in der Klinik am Leuzbacher Weg zu stoppen bzw. rückgängig zu machen. Die erforderlichen 2000 Unterschriften für das Begehren waren im Nu zusammengetragen worden. Schließlich standen 2814 gültige Namenszüge auf den Listen, die von den Meldeämtern der Verbandsgemeinden geprüft worden waren. Die BI startete zudem mit einem Paukenschlag in die Beratung des Themas und unterstellte Landrat Dr. Peter Enders aufgrund dessen Sitz im DRK-Aufsichtsrat (nicht stimmberechtigt und nicht als Vertreter des Landkreises, aber mit Honorarzahlungen verbunden) nach Paragraf 16 der Landkreisordnung, befangen zu sein, so dass Erster Kreisbeigeordneter Tobias Gerhardus die Leitung der Zusammenkunft übernehmen musste.

Ohne Zusatz „+“ oder „*“
Das DRK bleibt also in der Strukturreform Herr des Geschehens und kann weiterhin das Krankenhaus in der Kreisstadt als eine „Level-1i-Klinik“ (den Zusatz „+“ oder „*“ sieht Lauterbachs bundesweite Einstufung aller Hospitäler nicht vor) nach der Streichung vieler medizinischer Angebote betreiben. In einer Mitteilung von Ende März hatte es den neuen Zuschnitt beschrieben: „Als zentraler Bestandteil des Modells wird eine 24/7-Notfallanlaufstelle auch künftig eine Versorgung von Notfällen in Kooperation mit den umliegenden DRK-Krankenhäusern in Kirchen, Neuwied, Hachenburg und Asbach sicherstellen. Im Komplex am Leuzbacher Weg wird für unfall- und handchirurgische Eingriffe auch ein kurzstationärer Bereich mit 20 Betten und eine ärztliche Bereitschaft rund um die Uhr vorgehalten, der Schwerpunkt der Behandlungstätigkeit künftig in der ambulanten Krankenversorgung liegen. Auch die Stärkung der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Schmerzambulanz und -tagesklinik sind Bestandteil des Konzepts.“ Die Realisierung des Zukunftskonzepts folge weiter dem Ziel, die bestmögliche Versorgung an allen DRK-Standorten anbieten zu können. Der Kreis hatte die beiden Krankenhäuser in Altenkirchen und Kirchen, die er ehemals selbst betrieben hatte, im Juli 2003 an das DRK übertragen und darüber hinaus noch die damals existierenden Schulden beider Hospitäler beglichen. Geschlossen worden war ein Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre für Gebäude und die Flächen, auf denen sie stehen. Vereinbart wurde parallel das sogenannte „Heimfallrecht“, also die Rückübertragung auf den Kreis, beispielsweise für den Fall einer Insolvenz der DRK-Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz gGmbH, wie sie nunmehr gegeben war. Im Jahr 2020 verzichtete der Kreis auf das Heimfallrecht für den Fall, dass das DRK das neue Westerwaldklinikum in Müschenbach zu bauen gedenkt.

2003 waren alle Probleme zuvor gelöst
„Die Verwaltung kann auf der Grundlage gegenständlicher Stellungnahme von der Ausübung des Heimfallrechts nur dringend abraten“, wird in der Beschreibung der Sach- und Rechtslage erklärt, die in erster Linie Büroleiter Norbert Schmauck sehr detailliert auf nahezu 28 DIN-A4-Seiten ausgearbeitet hatte. Vor der Privatisierung im Jahr 2003 seien alle relevanten Probleme gelöst gewesen – im Gegensatz zum aktuellen Anliegen. „Die Geltendmachung des Heimfallrechts hat das Potenzial für Chaos“, heißt es weiter in der Vorlage. Die Ausübung des Heimfallrechts beginne vom falschen Ende. Es würde ohne Analyse und ohne Konzept eine rechtsgestaltende Entscheidung getroffen. Es erscheine zweifelhaft, ob sich die Bürgerinitiative sowie die unterschriftsführenden Bürger als auch die Einwohner mit den Regelungsbereichen ausreichend auseinandersetzen konnten. Es würden bei der Geltendmachung des Heimfallrechts Probleme auftreten, „für die die Verwaltung keine Lösung sieht“, die die bestehenden Verwaltungsstrukturen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises eindeutig überfordern würden, es würde eine Entscheidung gegen und nicht mit dem Träger getroffen.

Stationäre Krankenhausversorgung gesichert
„Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit sieht mit Schreiben vom 15. Februar 2024 die stationäre Krankenhausversorgung im Landkreis Altenkirchen als gesichert an“, stellt die Ausarbeitung fest. Ein durchsetzbarer Anspruch der Bürgerinitiative oder sonstiger Dritter auf Ausübung des Heimfallrechts bestehe nicht. Auch das DRK habe keinen Anspruch auf Vertragsbeendigung. Bei der Ausübung des Heimfallrechts erhielte der Landkreis ausschließlich das Nutzungsrecht an den Aufbauten, der „Hülle“, damit würde er aber nicht Eigentümer der Gerätschaften, insbesondere nicht der medizinischen Geräte. Der Landkreis würde nicht in die Arbeitsverträge eintreten, nicht über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügen, nicht in Verträge mit Dritten insbesondere Lieferanten und Versicherer einrücken, hielte kein Fachpersonal und natürlich keine Geschäftsleitung vor. Der Landkreis hätte für neue bzw. umgebaute Bauwerke des DRK eine Ausgleichsleistung zu zahlen. Bei der Ausübung des Heimfallrechts bleibe offen, wie und unter welchen Umständen das DRK die Gebäude räumen könnte bzw. müsste. Der Krankenhausbetrieb müsste vorher beendet werden. Eine Ausgleichszahlung des Landkreises müsste Zug um Zug gegen die Herausgabe der Gebäude erfolgen. Die Zukunft als Verbundkrankenhaus wäre bei der Geltendmachung des Heimfallrechts offen. Es sei nicht ersichtlich, wie die Problematik der Betriebsrentenansprüche geklärt werden könnte. Bei der Geltendmachung des Heimfallrechts sei unklar, ob mit wem, und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Konstruktion ein Betriebsübergang erfolgen solle und welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Erklärung bedürften. Die Auswirkungen eines Heimfallrechts auf den Krankenhausstandort Kirchen seien ungeklärt. Der Heimfallverzicht vom 23. November 2020 stehe der Ausübung des Heimfallrechts derzeit entgegen. Bei der Geltendmachung des Heimfallrechts gingen dingliche Belastungen und schuldrechtliche Verpflichtungen auf den Landkreis über. Ein denkbarer Defizitausgleich sei unter haushalts- und kommunalverfassungsrechtlicher Sicht problematisch, einer eines Krankenhauses in eigener und insbesondere der Trägerschaft Dritter unter EU-beihilferechtlichen und Wettbewerbsgesichtspunkten zu bewerten.

Träger profitiert von der Schließung
Corinna Simmerkuß, die Sprecherin der BI, befasste sich unter anderem mit der aktuellen Situation der Patientenversorgung mit Blick auf die deutlich längeren Transportwege anhand eines Beispiels: „Da ist Familie D., die nur fünf Kilometer von Altenkirchen entfernt wohnt und die den Rettungswagen wegen des Familienvaters gerufen hat. Die Einsatzkräfte haben den Zustand von Herrn D. auch so kritisch gesehen, dass sie ihn ins Krankenhaus gebracht hätten, hätten sie denn gewusst, in welches Krankenhaus! Kapazitäten gab es nur im Krankenhaus in Mayen oder im Krankenhaus in Nastätten, beides bedeutet eine Fahrzeit von etwa einer Stunde. Herr D. ist dann auf eigenes Risiko zuhause geblieben …“ Darüber hinaus machte sie auf einen finanziellen Aspekt aufmerksam, von dem der Träger profitiere. Für die Schließung einzelner Stationen oder des ganzen Krankenhauses in Altenkirchen könne die Trägergesellschaft Fördermittel gemäß Paragraf 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beantragen, „und das bei einem Haus, in das so viele steuerfinanzierte Mittel investiert wurden?! Ebenso kann der Träger Gelder für die Umwandlung von Stationen in Pflegeeinrichtungen beantragen, und gleichzeitig will der Träger auch noch sehr viel Geld vom Land für den Neubau in Müschenbach, der mit Sicherheit viel teurer wird als die ursprünglich angesetzten 120 Millionen Euro“. Sie zog ihr persönliches Fazit: „Ganz ehrlich: Das Gebaren des Trägers und der politisch Verantwortlichen im Landkreis Altenkirchen, im Westerwaldkreis und in Mainz machen mich unsäglich wütend.“



Rund 100 Fachkräfte haben Verbund verlassen
Den Fokus der BI aufs Medizinische legte Dr. Isabella Jung-Schwandt, Anästhesistin mit zahlreichen Zusatzqualifikationen und stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates am Standort Altenkirchen. Sie prangerte an: „Die Situation im ehemaligen Krankenhaus Altenkirchen ist bedrückend. Eine Rund-um-die-Uhr-Basisversorgung ist seit der Umstrukturierung für weite Teile der Bevölkerung des Unterkreises eben nicht in 30 Minuten Fahrstrecke zu erreichen, wie es der Krankenhausstrukturplan vorsieht.“ Ab 15.30 Uhr seien keine Operationen mehr möglich, sowohl das OP- als auch das Anästhesie-Personal hätten keine Dienste mehr. Von 16 Uhr bis zum nächsten Morgen sei die Besetzung extrem dünn, „diese Kleinteiligkeit, die sich übrigens auf das gesamte verbliebene Personal übertragen lässt, macht die Strukturen zudem extrem fragil, weil beispielsweise akute Krankheitsausfälle vom Personal kaum kompensiert werden können“. Das langsame Ausbluten des Hauses und die Angst vor der drohenden Schließung täten ihr übriges, dass weitere Mitarbeiter nach alternativen Arbeitsplätzen Ausschau hielten. „Tatsache ist leider auch, dass durch fehlende Kommunikation, fehlenden Glauben der Mitarbeitenden an die Nachhaltigkeit der Umstrukturierungskonzepte und vor allem auch der wenig wertschätzende Umgang mit den Mitarbeitern mehr als 80 Fachkräfte allein in Altenkirchen dem DRK und damit dem Kreis den Rücken gekehrt haben. Rechnet man Altenkirchen und Hachenburg als Verbund, sind es weit über 100“, berichtete Jung-Schwandt.

Ungereimtheiten aus juristischer Sicht
Die Herabstufung des DRK-Krankenhauses Altenkirchen sei nicht nur verbunden mit der Insolvenz der DRK-Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz gGmbH im August des vergangenen Jahres, sondern reiche zurück bis ins Jahr 2014, als der Träger ein erstes Konzept für eine Ein-Haus-Lösung, erstellt vom Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung (BAB) aus Bremen, präsentiert habe, nahm Rechtsanwalt Ralf Käppele einen von seiner Meinung nach vielen ungereimten Sachverhalten aus juristischer Sicht unter die Lupe. Er hinterfragte die (entfernungstechnisch anzuzweifelnde) Standortentscheidung pro Müschenbach (und gegen Hattert und Giesenhausen), erinnerte den Kreistag an dessen Entscheidung, auf das sogenannte Heimfallrecht (festgeschrieben im Erbbaurechtsvertrag im Jahr 2003) im Fall eines Neubaus in Müschenbach zu verzichten, wobei der Kreis mit dem falschen Vertragspartner die Vereinbarung abgeschlossen habe. Käppele, zwischendurch von Gerhardus um eine etwas komprimiertere Version der Analyse gebeten (die Redezeit war im Vorfeld nicht begrenzt worden), zitierte darüber hinaus aus einem Schreiben von Bernd Decker, dem ehemaligem Geschäftsführer der DRK-Trägergesellschaft Süd-West, aus dem Februar des Jahres 2020 an Enders, in dem Decker schon beinahe 1:1 die Zukunft des Hospitals in der Kreisstadt mit den neuen Handlungsfeldern nach einem Neubau in Müschenbach beschrieb (dreieinhalb Jahre vor der Insolvenz!). „Warum wurde die Beraterfirma WMC, die Millionen kassiert, überhaupt beauftragt, ein Konzept zu entwickeln?“, lautete Käppeles Frage. Zudem kritisierte er die Zeitspanne von sieben Monaten, die ins Land gegangen seien, ehe Mitarbeiter über ihre Zukunft im DRK-Konzern informiert worden seien – mit der Einschränkung, dass sich der Arbeitgeber mit der Formulierung ein Hintertürchen offen gelassen habe.

Neue Probleme schaffen
CDU-Fraktionssprecher Dr. Josef Rosenbauer merkte an, dass die „Probleme im Gesundheitswesen sehr schwierig sind. Es kann nicht so bleiben, wie es zurzeit ist.“ Auch die Versorgung im Kreis werde immer schwieriger. Das Land sei zuständig für die Krankenhausplanung, der Träger müsse seine Pläne machen. Rosenbauer stimmte den Ausführungen von Schmauck rund ums Heimfallrecht zu und meinte: „Welche Probleme würden gelöst, wenn wir es machen? Vielmehr würden wir neue Probleme schaffen. Der vorgeschlagene Weg führt zu keinster Lösung. Wir sollten, wie geplant, in den Diskurs zur medizinischen Versorgung eintreten.“ Zuallererst lobte Bernd Becker (SPD) die Antragsteller von der BI: „Sie sind politisch tätig geworden und haben sogar beschlossen, jetzt selbst kommunalpolitische Verantwortung zu übernehmen - alle Achtung!“ Das sogenannte Heimfallrecht bringe „uns in der beschriebenen Situation keinen Millimeter weiter“. Das Krankenhaus in Altenkirchen sei gemäß Kriterien des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ der Krankenkassen als nicht bedarfsnotwendig eingestuft und damit nicht zuschlagsfähig. „Das viel zu lange praktizierte Zudecken der strukturellen Probleme mit immer mehr Geld funktioniert nicht mehr. Würde im Übrigen auch nicht funktionieren, wenn die Kommune als Krankenhausträger einspringen würde, wie das Beispiel Ingelheim zeigt“, erklärte Becker.

Neuer Struktur eine Chance geben
„Es ist nicht ersichtlich, dass sich irgendein Nutzen für die medizinische Versorgung im Kreis ergibt“, betonte Anna Neuhof (Bündnisgrüne). Sie sah den Vorwurf, „wir haben uns nicht gekümmert“, der aus den Reihen der BI geäußert worden war, als „irritierend“ an und fühlte sich „persönlich diffamierend behandelt“. Neuhof plädierte dafür, der neuen Struktur in Altenkirchen eine Chance zu geben. Mit Blick auf eine mögliche Entscheidung pro Heimfall sprach sie von einem „Schleudersitz, auf den sich der Kreis begibt“. Das könne nicht im Sinne verantwortungsbewusster Kreistagsmitglieder sein. Hubert Wagner (FWG) machte es kurz: „Es wird suggeriert, dass sich mit dem Heimfall alle Probleme lösen.“ Ein Heimfall, und dabei bezog er sich auf Schmauck, habe das Potenzial an Chaos. Auch die FDP lehnte laut Dr. Klaus Kohlhas „Chaos“ ab. Die Kommune werde kein besserer Unternehmer sein. Das Umfeld sei sowohl betriebswirtschaftlich als auch von der Personalressource für den Kreis nicht stemmbar, wie bereits im Jahr 2003 vom Kreistag beschrieben worden sei. „Leider versäumt es das Gesundheitsministerium in Mainz bis heute, die Gesundheitspartner im Westerwald an einen Tisch zu berufen“, kritisierte Kohlhas, „trägerübergreifende Projektierungen bleiben bis jetzt eine Fehlanzeige. Das muss sich ändern, das macht unser Nachbarland Nordrhein-Westfalen besser.“ Aus Sicht von Udo Quarz (Die Linke) wurde der „Fehler vor 20 Jahren gemacht, als der Kreis seine Krankenhäuser an das DRK weitergeben hat.“ Die Zuständigkeit einer Kommune würde die Handlungsmöglichkeiten erweitern, „wir müssen das als gegeben hinnehmen, was uns das DRK sagt. Deswegen sehe ich das Problem, dass wir nicht die volle Handlungsfähigkeit haben.“ Aber: Das Heimfallrecht sei aus seiner Sicht nicht das geeignete Instrument, um das Krankenhaus in Altenkirchen wieder in gute Bahnen zu lenken. „Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer besseren Gesundheitsversorgung im Unterkreis. Es ist enormer Handlungsbedarf gegeben, ich bezweifele aber, dass das in der Zuständigkeit des DRK gelingt.“

Die Vorgeschichte
Zur Vorgeschichte: Die DRK-Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz gGmbH mit ihren fünf Kliniken in Altenkirchen, Hachenburg (beide zählen als Verbundkrankenhaus), Kirchen, Neuwied und Alzey hatte im August des zurückliegenden Jahres Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) in Eigenverwaltung angemeldet. Um letztendlich Kosten zu senken, wurde vom DRK die Beraterfirma WMC Healtcare engagiert (DRK: „Geld spielt keine Rolle“), ein Konzept für den Fortbestand der Häuser zu entwickeln. Letztendlich stand unter dem Strich ein Kahlschlag des medizinischen Angebots in der Kreisstadt zugunsten des Hachenburger Hospitals. Nichts gezählt hatte für WMC bei der Ausarbeitung des Plans beispielsweise die deutlich bessere Infrastruktur des Krankenhauses Altenkirchen (Bettentrakt, OP-Säle) inklusive zertifiziertem Traumazentrum (Schockraum) gegenüber den maroden Gegebenheiten in Hachenburg. (vh)


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