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Nachricht vom 25.06.2024    

Musikschule des Kreises muss sich von Honorarkräften verabschieden

Auch die Musikschule des Kreises Altenkirchen muss und wird das „Herrenberg-Urteil“ umsetzen. Für diesen Schritt gab der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig grünes Licht. Als Folge der Vorgabe werden die von Honorarkräften besetzten Stellen in TVöD-Jobs umgewandelt, wie das Bundessozialgericht in Kassel verlangt.

Die Kreismusikschule (hier der Hauptsitz in der Altenkirchener Hochstraße) wird nicht mehr auf Honorarkräfte zurückgreifen können. (Foto: Archiv vh)

Altenkirchen. Die Zeit der Beschäftigung von Honorarkräften als Lehrpersonal an der Musikschule des Kreises Altenkirchen hat ein Ende, der Betreiber wird sich also auch dem „Herrenberg-Urteil“ beugen, das das Bundessozialgericht in Kassel fällte und das festhält, dass an „Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit gegeben sind“, wie es die Internetpräsenz des deutschen Musikinformationszentrums beschreibt. Die Konsequenz: Eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis ist rechtswidrig. Per einstimmigem Votum verfügte der Altenkirchener Kreistag in seiner jüngsten und damit letzten Zusammenkunft dieser Wahlperiode, die Honorarverträge der Musikschulunterrichtenden stundentechnisch 1:1 in Arbeitsverhältnisse nach den Richtlinien des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) mit Sozialversicherungspflicht umzuwandeln. Das entspricht 5,46 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Bereits jetzt sind 10,7 VZÄ für die Musikschule ausgewiesen, so dass unter dem Strich knapp über 16 VZÄ zusammenkommen. Mit diesem Schritt wird auch das leidige Thema der Scheinselbstständigkeit vom Tisch sein. „Wir hoffen, dass wir die neuen Stellen gut besetzt bekommen“, erklärte Stefanie Neuhoff als Referatsleiterin für die Musikschule, die Kreisvolkshochschule und das Bergbaumuseum, die kulturellen Einrichtungen des Kreises also. Viele Gespräche seien nunmehr angesagt. „Wir haben bislang schon nicht nach festangestellten Mitarbeitern und Honorarkräften intern unterschieden“, ergänzte sie. Vom Deutschen Musikrat wurde nach Urteilsverkündung via Internetpräsenz festgestellt: „Wir begrüßen die Klarstellung des Bundessozialgerichts, dass Musikschullehrkräfte sozialversichert anzustellen sind. Denn es ist ein Unding, dass in manchen Gegenden in Deutschland die so wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen wird. ... Eine gelingende Musikschularbeit mit abgesicherten Lehrkräften, die sich für die kulturelle Bildung in einer Kommune stark machen, ist eine Investition in die nachkommenden Generationen und für alle Bürgerinnen und Bürger ein großer Gewinn. So bietet das ‚Herrenberg-Urteil‘ jetzt die Chance, zu einer Stärkung der kommunalen Musikschulen beizutragen.“ Zuvor hatte die Verwaltung Alternativregelungen wie Mini- oder Midijobs oder Flexiverträge geprüft, war jedoch zu dem Resultat gekommen, dass es aus ihrer Sicht nicht ersichtlich sei, dass es eine (sinnvolle) Möglichkeit gebe, Verträge außerhalb eines Arbeitsvertrages mit Tarifbindung abzuschließen.

Über 200 Interessierte auf der Warteliste
Es sei schwierig, nahezu unmöglich, so führte die Beschlussvorlage aus, die Musikschule aufgrund der geänderten Rechtslage ohne Beschränkung der Qualität und Quantität bei gleicher Kostenstruktur zu erhalten. Auf der Warteliste der Musikschule stünden aktuell rund 200 Interessenten. Das „Herrenberg-Urteil“ werde möglicherweise zu einer Aufgabe privater Anbieter führen. Andererseits stehe die Musikschule in der Verantwortung, die Kosten für eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe zu begrenzen. Die Kosten müssten, jedenfalls teilweise, über die Kreisumlage finanziert werden und damit letztlich über die Realsteuern. Bei Umstellung müsste im laufenden Jahr mit Mehrkosten von rund 50.000 Euro gerechnet werden. Die Musikschule werde einen Vorschlag zu einer Gebührenerhöhung erarbeiten, verstärkt Unterrichtungsangebote mit einem hohen Kostendeckungsgrad einrichten und weitere finanziell auskömmliche Kooperationen (Schulen, Vereine) einzugehen versuchen. Die Auswahl der Beschäftigten, denen TVöD-Verträge angeboten werden, sollte aufgrund eines Vorschlages der Musikschule erfolgen.



Zwei Aufträge wurden vergeben
Per Eilentscheidung, so informierte Enders das Gremium, hatte er im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Wissen-Schönstein im Verlauf der K 126 (Wissen – Mittelhof) für 896.278 Euro (Kreisanteil) der Firma Robert Schmidt GmbH Bauunternehmung (Müschenbach) zugesprochen. Auch die Stadt und die Verbandsgemeindewerke Wissen werden vor Ort arbeiten lassen. Los gehen soll es schon am 15. Juli. Ohne Widerspruch genehmigte die Zusammenkunft die Übereignung der Tischlerarbeiten im Rahmen der baulichen Herstellung eines zweiten Rettungsweges an der IGS Betzdorf an die Egbert Balzer GmbH (Daufenbach) für 68.465 Euro. Die Kostenermittlung hatte 74.613 Euro ergeben. Der Kreistag ermächtigte darüber hinaus einstimmig den Kreisvorstand, nach Ende der Angebotsfrist am 2. Juli den Schulbusverkehr zu den Förderschulen Wilhelm Busch (Wissen) und Maximilian Kolbe (Scheuerfeld) sowie zur Schwerpunktschule Christopherus (Scheuerfeld) neu zu vergeben.

Freie Träger von Kitas atmen auf
Ebenfalls ohne Widerspruch passierte die Übergangsvereinbarung zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten für Kindertagesstätten (Kita) freier Träger den Kreistag, so dass nach fast drei Jahren (Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes am 1. Juli 2021) Klarheit über die monetären Unterstützungen herrscht. Vereinbart wurden zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden, den katholischen und evangelischen Landeskirchen als auch der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände diese Finanzierungsvarianten: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt für kirchliche Träger eine Förderung von 102,5 v.H. der zuwendungsfähigen Personalkosten (99,0 v.H. für Personalkosten und 3,5 v.H. für sonstige notwendige Kosten). In dieser Förderpauschale sind Sachkosten einschließlich Energie- und Heizmittelkosten erfasst. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt für sonstige freie Träger eine Förderung von 100,0 v.H. der zuwendungsfähigen Personalkosten. Alle weiteren Kosten sind individuell mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu vereinbaren. Das Land beteiligt sich ebenfalls an den Personalkosten: 44,7 Prozent für kommunale Kitas, 47,2 Prozent für Träger freier Kitas. Die Sitzkommunen sind bei der Finanzierung der Angestellten mit 10 Prozent im Boot (Unterkreis nur Verbandsgemeinden, Oberkreis nur Ortsgemeinden). Die Verhandlungen mit Blickrichtung freier Träger hatten sich ergebnislos über Jahre hingezogen, „unterwegs“ war sogar ein Scheitern gemeldet worden. Die Übergangsvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2024, zu diesem Datum soll eine endgültige Regelung unterschriftsreif vorliegen. Im AK-Land werden insgesamt 82 Kitas betrieben. 53 befinden sich in kommunaler Hand, 29 sind in der Obhut freier Träger. 16 sind katholisch ausgerichtet (11 gehören zum Bistum Trier, 5 zum Bistum Köln), 8 werden von evangelischen Kirchengemeinden unterhalten. Die Lebenshilfe im Kreis Altenkirchen als weiterer freier Träger leitet 3 Einrichtungen. Ein Waldorf- in Betzdorf-Kirchen und ein Betriebskindergarten am DRK-Krankenhaus Kirchen komplettieren das Angebot. (vh)


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