Erbschaftsstreitigkeit landete beim Strafrichter des Amtsgerichts Altenkirchen
Von Wolfgang Rabsch
Schade, außer Spesen nichts gewesen. Der AK-Kurier, der regelmäßig von Strafprozessen vor den Amtsgerichten des Westerwalds berichtet, hatte von einer interessanten Anklage erfahren, die sich dieses Mal nicht mit Mord, Totschlag, Vergewaltigung, oder sexuellen Missbrauchs befasste. Doch leider fand der angesetzte Termin am Ende nicht statt.
Altenkirchen. Eine Geschichte mitten aus dem Leben gegriffen, die aber hätte interessant werden können, da es sich um ein Strafverfahren im Hinblick auf heftige Auseinandersetzungen wegen eines Erbschaftsstreits handelt. Der Angeklagte, wohnhaft in der Verbandsgemeinde Altenkirchen, soll im Juni 2023 nach einem Streit wegen einer Erbschaft eine Miterbin über Facebook als "Schlampe" und "Mörderin" tituliert haben. Da die Miterbin ihm angeblich Geld schuldete, habe er unverzüglich die Rückzahlung verlangt. Wenn sie ihm das Geld nicht zahlen würde, dann müsste sie "Tschüss" sagen, weil sie dann eine "lange Reise" antreten würde.
Gleich mehrere Straftatbestände im Vorwurf
Die Tatvorwürfe der Anklage erfüllen die Straftatbestände der Beleidigung, Bedrohung und versuchter Erpressung. Obwohl der Angeklagte zum Hauptverhandlungstermin vor dem Einzelrichter des Amtsgerichts Altenkirchen erschienen war, konnte der Termin nicht durchgeführt werden, da der Angeklagte, welcher aus Südeuropa stammt, nicht der deutschen Sprache vollständig mächtig war und sich nur radebrechend mit dem Gericht verständigen konnte.
Auf die Frage des Vorsitzenden, ob ihm bei den vier Verurteilungen, die er bisher von den Gerichten "einkassiert" hatte, ein Dolmetscher zur Seite gestellt wurde, bejahte er. Als Grund gab er an, dass er die Beleidigung und Bedrohung zwar ausgesprochen habe, aber die Zeugin ihn vorher beleidigt und finanziell betrogen habe. Dazu müsse er viel aus der Familiengeschichte erzählen und das könne er nicht in fließendem Deutsch bewerkstelligen, deshalb sei jedes Wort wichtig, damit es auch das Gericht korrekt verstünde.
Ordentliche Kleidung ist vor Gericht erwünscht
Beim Betreten des Sitzungssaales wurde der Angeklagte vom Vorsitzenden "gerüffelt", weil er in einer Schlabberhose und Badelatschen erschienenen war. Der Angeklagte wurde belehrt, dass man vor deutschen Gerichten im ordentlichen Outfit zu erscheinen habe, ansonsten käme sogar die Verhängung eines Ordnungsgeldes infrage. Diesen Hinweis quittierte der Angeklagte mit einem Kopfschütteln, sagte aber zunächst nichts.
Weil auch die Staatsanwaltschaft bemerkte, dass ohne einen vereidigten Dolmetscher nicht verhandelt werden könne, wurde die Sitzung auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein neuer Termin wird wahrscheinlich im Herbst stattfinden. Zu diesem Termin soll ein ordnungsgemäß vereidigter Dolmetscher für die entsprechende Sprache geladen werden.
Obwohl das ganze Geschehen sich außerhalb der Hauptverhandlung abspielte, weil noch nicht in die Hauptverhandlung eingetreten war, sprudelte es aus dem Angeklagten sehr emotional heraus, dass er zwar die Beleidigungen getätigt habe, aber die Miterbin schuld daran sei, dass es so weit gekommen sei, weil sie vorher angefangen habe, ihn zu beleidigen. Das lasse er sich nicht bieten und werde darum beim nächsten Termin die volle Wahrheit erzählen.
Dem Angeklagten wurde nochmals mit auf den Weg gegeben, sich beim nächsten Termin ordentlich zu kleiden, weil ansonsten die Verhängung eines Ordnungsgeldes infrage kommen würde. Beim Verlassen des Sitzungssaales "moserte" der Angeklagte, er habe schließlich um 6 Uhr in der Früh zu arbeiten begonnen und dies sei seine Arbeitskleidung. Zum nächsten Termin würde er aber den Hinweis des Gerichts beachten und sich entsprechend kleiden.
Der AK-Kurier wird vom Fortgang des Verfahrens berichten
Der AK-Kurier wird auf jeden Fall an dem Fall dranbleiben, denn bei den Emotionen, die bereits in der kurzen Zeit feststellbar waren, wird es sicherlich hoch hergehen, wenn der Angeklagte mit südländischem Temperament die Erbschaftsstreitigkeit aus seiner Sicht schildern wird. (Wolfgang Rabsch)
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