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Nachricht vom 17.07.2024    

Landgericht Koblenz - Urteil wegen Raubüberfall auf Tankstelle in Daaden gesprochen

Von Wolfgang Rabsch

Der letzte Verhandlungstag, 16. Juli vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Andreas Bendel, war geprägt von der Erstattung des psychiatrischen Gutachtens und dem Urteil.

Foto: Wolfgang Rabsch

Koblenz/Daaden. Dem 21-jährigen Angeklagten aus der VG Daaden-Herdorf wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, Anfang Februar 2024 eine Tankstelle in Daaden überfallen und dabei eine Kassiererin mit einer geladenen Schreckschusspistole bedroht zu haben. Da die Kassiererin die Kasse nicht öffnen konnte oder wollte, gab der Angeklagte sein Vorhaben auf, nahm noch einige Stangen Zigaretten und drei Flaschen Wodka (sogenannte Flachmänner) mit und verschwand wieder.

Am ersten Verhandlungstag wurden die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt, wobei der exzessive Drogen-, Tabletten- und Alkoholkonsum des Angeklagten eine große Rolle einnahm. Wir berichteten.

Der letzte Verhandlungstag begann mit der Zeugenvernehmung eines Freundes des Angeklagten, der sich zunächst auf viele Erinnerungslücken berief. Erst nachdem er eindringlich auf seine Wahrheitspflicht nochmals hingewiesen wurde, kam langsam die Erinnerung zurück. "Wir waren gut befreundet, er hat viel Gras und Alkohol zu sich genommen, auch Tabletten. Er war öfter auf Drogen und Alkohol als nüchtern, dabei habe ich oft erlebt, dass er vollkommen neben sich stand und sich dann sehr emotional oder aggressiv verhielt", so der Zeuge.

Gescheiterte Biografie des Angeklagten
Ein Polizeibeamter erklärte, dass man durch einen anonymen Hinweis dem Täter auf die Spur gekommen sei. Zur Person vernommen, berichtete der Angeklagte, dass er eine Lehre begonnen habe, diese aber nach anderthalb Jahren wegen Drogenkonsums abgebrochen habe, eine Therapie begann, dann wieder eine Arbeit aufgenommen und sie erneut wegen Drogen beendet habe, in der anschließenden Therapie sei er rückfällig geworden. Mit neun Jahren habe er begonnen, Zigaretten zu rauchen und mit 15 Jahren regelmäßig Alkohol zu trinken. ADHS sei bei ihm festgestellt worden, in der Schule sei er ein "Klassenclown" gewesen. Nach einer Überdosis Drogen sei er ins Krankenhaus eingeliefert worden, es sei aber kein Suizidversuch gewesen. "Meine Freundin konsumierte mit mir zusammen Drogen, ich hatte keine Tagesstruktur, mein Denken war nur darauf ausgerichtet, wie komme ich an Drogen, Tabletten und Schnaps. Meistens habe ich pro Tag anderthalb Flaschen Schnaps getrunken. Mir war auch vollkommen egal, ob meine laufende Bewährung widerrufen würde", erklärte der Angeklagte.

Der Gutachter attestierte dem Angeklagten Polytoxikomanie

Anschließend erstattete Dr. Thomas Mayer das forensisch-psychiatrische Gutachten. Der Angeklagte sei extrem drogen- und tablettenabhängig gewesen. Tilidin, Polamidon, Oxidolon und Temazepan habe er wegen seiner Angst- und Panikattacken, gegen Schlafstörungen und Schmerzen regelmäßig eingenommen, immer in mehrfacher Dosis und dazu Schnaps und Drogen konsumiert. Der Sachverständige attestierte dem Angeklagten eine Polytoxikomanie ICD 10 (eine Mehrfachabhängigkeit von Substanzen aus unterschiedlichen pharmakologischen Gruppen). In der Zusammenfassung sah der Gutachter die Voraussetzungen zur Anwendung der Paragrafen 21 StGB (Verminderte Schuldfähigkeit) und 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) erfüllt. Anschließend wurde die Beweisaufnahme im allseitigen Einverständnis geschlossen.



Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub, Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit gemäß Paragraf 21 StGB und Anwendung des Paragrafen 64 StGB, wonach der Angeklagte zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll sowie Aufrechterhaltung des Haftbefehls.

Rechtsanwalt Daniel Walker aus Betzdorf schloss sich im Großen und Ganzen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Jedoch sei nicht nachgewiesen, dass die Schreckschusspistole während des Überfalls geladen gewesen sei. Mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für zwei Jahre erklärte sich Rechtsanwalt Walker einverstanden.

In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte, dass er extreme Fehler begangen habe, er therapiebereit sei und sich bei seinen Angehörigen für alles entschuldigen möchte, was er ihnen angetan habe.

Urteil im Namen des Volkes

Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gemäß Paragraf 64 StGB wird im Maßregelvollzug die Unterbringung für zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt angeordnet, zu einer Langzeittherapie unter strengen Bedingungen. Der Haftbefehl bleibt weiter in Vollzug.

Das Urteil ist nicht noch nicht rechtskräftig, da seitens der Prozessbeteiligten keine Erklärungen abgegeben wurden.
Wolfgang Rabsch


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