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Nachricht vom 27.01.2012    

Hebammen im ländlichen Raum haben es schwer

Hebammen im ländlichen Raum zeigen viel Engagement, und fahren weite Wege. Dafür erhalten sie einen durchschnittlichen Stundenlohn von 7,50 Euro. MdL Anna Neuhof traf zum Gespräch mit der stellvertretenden Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Hebammenverbandes, Anne Arfsten.

Betzdorf. Zur Situation der niedergelassenen Hebammen im Kreis Altenkirchen traf sich kürzlich MdL Anna Neuhof von Bündnis 90/Die Grünen zum Gespräch mit Anne Arfsten, Hebamme in Betzdorf und zugleich 2. Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Hebammenverbandes.
Neuhof fordert dringend, dass die Arbeitsbedingungen von Hebammen dringend verbessert werden müssen. Im Kreis Altenkirchen arbeiten derzeit acht niedergelassene Hebammen. Wie viele es in Zukunft sein können, ist ungewiss.
Nicht das fehlende Interesse am Beruf oder mangelnde Einsatzfreude sei das Problem, sondern die immens gestiegenen Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung führten zu einer ökonomischen Schieflage der Hebammen, so Anna Neuhof. In Zahlen bedeutet dies für eine Hebamme, die Geburtshilfe anbietet: ca. 4.200 Euro pro Jahr für eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 6 Mio. Euro und einen 30 Jahre dauernden Regresszeitraum. Für eine Hausgeburt erhält eine Hebamme 560,64 Euro brutto.

Anne Arfsten berichtete, dass es im Kreis Altenkirchen schon heute für werdende Eltern nicht mehr die Möglichkeit gebe, den Geburtsort ihres Kindes frei zu wählen. Keine Hebamme könne es sich mehr leisten, Hausgeburten anzubieten und deshalb bliebe als Geburtsort nur das Krankenhaus.
Aber auch nicht geburtshilflich tätige freiberufliche Hebammen sind durch die ständig steigenden Haftpflichtbeiträge finanziell stark belastet. Sie erhalten laut Berechnungen des Deutschen Hebammenverbandes für einen Hausbesuch am Wochenbett 26,52 Euro, von denen nach Abzug aller Kosten durchschnittlich 7,50 Euro übrig bleiben. Eine finanzielle Lebens- und Berufsplanung ist so schwerlich möglich.



Die Tätigkeit der Hebamme bietet durch die „aufsuchende Betreuung“ gerade im ländlichen Raum eine wohnortnahe Versorgung der Familien - die Arbeit im Alltag gestaltet sich allerdings aufwendig: Lange Wege und Fahrzeiten, um die Frauen während der Wochenbettphase zu betreuen.

Anne Arfsten: "Durch die sogenannten "Familienhebammen", die jetzt im Zuge des neu verabschiedeten Bundeskinderschutzgesetzes in aller Munde sind, ist keine Entspannnung der Problematik zu erwarten. "Familienhebammen" sind Hebammen mit einer Zusatzausbildung, die Familien mit einem erhöhten Betreuungsbedarf im ersten Lebensjahr des Kindes unterstützen können".
Bei einem gemeinsamen Gespräch mit der Ministerin Irene Alt zur Situation der Hebammen konnten etliche Probleme angesprochen werden, heißt es in der Pressemitteilung.


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