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Nachricht vom 22.08.2024    

Arbeits-Notebook geklaut: So reagieren Sie richtig

RATGEBER | Laut Statista-Umfrage registrierte die Polizei im Jahr 2023 über 5,9 Millionen Straftaten! Die Kurve steigt seit Jahren an. Straftaten sind ein Sammelbegriff, der jeweils noch in einzelne Straftatengruppen unterteilt wird, darunter zählen auch die Diebstahlsdelikte. Mit 1.971.435 Millionen sind Diebstahlsdelikte die häufigsten Straftaten in Deutschland. Unternehmen geben ihren Mitarbeitern immer mehr mobile Endgeräte mit nach Hause. In Zeiten von steigendem Remote-Work und Homeoffice kein Wunder. Aber wie reagieren Sie, wenn Ihnen beispielsweise das Gerät in einem Café entwendet wird? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie richtig reagieren.

Foto Quelle: pexels.com / @donaldtong94

Teilen Sie den Diebstahl sofort Ihrem Arbeitgeber mit
Als Sie gerade genüsslich in einem Bahnhofscafé Ihren Latte Macchiato schlürfen, verwickelt Sie eine fremde Frau in ein Gespräch. Nichts Ungewöhnliches: Sie fragt, ob Sie wissen, wann die nächste Bahn nach Hamm fährt. Sie zücken schnell Ihr Smartphone, öffnen die DB-App, nennen der Frau höflich die Uhrzeit und wünschen ihr noch eine schöne Weiterreise. Als Sie sich zehn Minuten später zur Bahn begeben möchten, bemerken Sie die fehlende Laptoptasche. Eigentlich haben Sie diese auf den Stuhl neben Ihnen gelegt.

Egal, wie unangenehm Ihnen das auch erscheint, informieren Sie als Erstes Ihren Arbeitgeber über den Diebstahl. Das hat gleich mehrere Gründe! Das Unternehmen kann sofort entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Mithilfe eines iOS oder Windows MDM hat die IT-Abteilung Fernzugriff auf das Notebook. Wichtige Unternehmensdaten können auf diese Weise gelöscht werden, bevor sie in die Hände der Kriminellen gelangen. Hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen MDM vs. RMM: Während das Mobile-Device-Management (MDM) hauptsächlich auf die Verwaltung und Sicherheit mobiler Endgeräte abzielt, kümmert sich Remote-Monitoring-and-Management (RMM) um das umfassende Management und die Überwachung von IT-Systemen aus der Ferne. Je nach eingesetztem MDM ist es vielleicht sogar möglich, das Arbeitsgerät zu orten.

Ändern Sie umgehend alle Zugangsdaten und Passwörter
Sobald Sie Zugang zu einem anderen Gerät haben, sollten Sie auch alle Zugangsdaten und Passwörter ändern. Nicht selten speichert man diese Daten auf dem Notebook ab, um sich die lästige Eingabe zu sparen. Besonders wichtig ist dies für Accounts, die direkt mit dem gestohlenen Gerät verknüpft sind. So stellen Sie sicher, dass die Kriminellen keinen Zugang zu persönlichen oder Unternehmensdaten erhalten.

Achten Sie bei der Erstellung neuer Passwörter unbedingt auf die folgenden Regeln:

● Keine einfachen Passwörter wie „123456789“, „123456“, „Passwort“ oder „Hallo“ verwenden
● Es sollte aus mindestens 8 bis 16 Zeichen bestehen
● Verwenden Sie Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen

Komplexe Passwörter sind schwer zu merken. In der Praxis bewähren sich deshalb oft sogenannte Passwort-Sätze. Darunter verstehen sich leicht zu merkende Sätze, deren Anfangsbuchstaben ein Passwort ergeben. Beispiel: „Jeden Morgen um 04:45 Uhr trinke ich ein Glas Zitronenwasser!“ daraus wird das Passwort „JMu04:45UtieGZ!“.

Laut einer Berechnung würde ein Cyberkrimineller ein einfaches siebenstelliges Passwort ohne Zahlen und Sonderzeichen in nur 0,29 Sekunden knacken. Fügen Sie mindestens zwei Sonderzeichen/Zahlen hinzu, verlängert sich die Zeit bereits auf 5 Jahre.

Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle
Im letzten Schritt erstatten Sie Strafanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Dies ist nicht nur für die rechtliche Dokumentation wichtig, sondern auch für mögliche Versicherungsansprüche.

Hierzu benötigen Sie folgende Informationen:

● Zeitpunkt und Ort des Diebstahls
● Sind Ihnen verdächtige Personen aufgefallen (in unserem Beispiel: Frau, die auf dem Weg nach Hamm war)
● Beschreibung des Endgeräts (Seriennummer, Gerätenummer, Gerätebezeichnung)
● Auffälligkeiten (Kratzer, Aufkleber, besonderes Design usw.)

Lassen Sie sich von der Polizeidienststelle auch einen Auszug der Strafanzeige mitgeben. Fragen Sie außerdem nach, welche Schriftstücke Sie vielleicht von der Polizei für die Versicherung benötigen. (prm)



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