Am Sonntag werden die Presbyter neu gewählt
Am Sonntag, 5. Februar, werden in den 16 evangelischen Kirchengemeinden die Presbyter neu gewählt. 36.500 Menschen sind wahlberechtigt. Aber nicht in allen Kirchengemeinden kommt es zu einer "echten" Wahl, da sich nicht genug Kandidaten fanden. Die neuen Presbyterien werden Angang März vorgestellt.
Kreis Altenkirchen. Der kommende Sonntag ist ein Wahlsonntag: Am 5. Februar werden in den Kirchengemeinden im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) die Leitungsgremien, die Presbyterien, neu gewählt.
In den 16 Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen gibt es insgesamt 208 Presbyterstellen, die neu zu besetzen sind. Alle vier Jahre – immer im Jahr der Olympischen Spiele - werden die Frauen und Männer, die die Gemeinden leiten, neu gewählt. Unter den rund 42.000 Mitgliedern im Kreis Altenkirchen sind rund 36.500 Menschen wahlberechtigt (wahlberechtigt ist jedes konfirmierte Gemeindemitglied).
Rege Wahlbeteiligung, ein sehr hoher Briefwahlanteil, mancherorts sogar rekordverdächtig: So sah die Bilanz der Presbyteriumswahlen in 2008 aus. Die Kirchengemeinde Mehren schaffte es dabei mit rund 48,4 Prozent Wahlbeteiligung sogar im landeskirchlichen Vergleich ganz nach vorne aufs „Siegertreppchen“.
„Als rekordverdächtig geht die Wahl 2012 sicher nicht in die Geschichte ein“, prognostiziert Pfarrer Hans-Jörg Ott. Der stellvertretende Superintendent aus Birnbach wird zwar in seiner eigenen Gemeinde eine Wahl haben, aber in der Hälfte aller Kirchengemeinden kommt es diesmal nicht zum Urnengang.
Nur in den Kirchengemeinden Almersbach, Altenkirchen, Birnbach, Daaden, Friedewald, Hilgenroth, Kirchen und Schöneberg kommt es zu einer „echten“ Wahl. Dort allerdings teilweise auch nur in einzelnen Wahlbezirken.
Wahlorte und – zeiten zur Presbyteriumswahl im Kreis Altenkirchen am Sonntag, 5. Februar
Kirchengemeinde Almersbach: Gewählt werden kann von 11 bis 13 Uhr im Gemeindehaus Oberwambach und von 14 bis 16.30 Uhr im Pfarrsaal in Almersbach.
Kirchengemeinde Altenkirchen: Gewählt wird von 11 bis 18 Uhr im Evangelischen Gemeindezentrum (Forum – Eingang Schlossplatz). Wilhelmstraße 6.
Kirchengemeinde Birnbach: Wahlorte/-zeiten sind von 11 bis 13 Uhr in der Kirche Birnbach und von 14 bis 16 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Weyerbusch.
Kirchengemeinde Daaden: Gewählt werden kann – neben dem Briefwahlangebot – am Sonntag im Anschluss an den Gottesdienst (11-16 Uhr) im Gemeindehaus.
Kirchengemeinde Friedewald: In Friedewald kann von 11.30 bis 16 Uhr in der Reformationskirche gewählt werden. In der Kapelle in Nisterberg kann von 10 bis 16 Uhr gewählt werden und in der Martin-Luther-Kirche in Weitefeld von 11.30 bis 16 Uhr.
Kirchengemeinde Hilgenroth: Die Wahlberechtigten des Stimmbezirks 1 können am Sonntag nach dem Gottesdienst in Eichelhardt, (9.30 Beginn), im Gemeindezentrum ihre Stimme abgeben. Die Wahlberechtigten des Stimmbezirks 2 sind nach dem Gottesdienst (10.30 Beginn), in Hilgenroth zur Stimmabgabe aufgerufen.
Zum Stimmbezirk 2 gehören Hilgenroth, Obererbach, Ölsen, Hacksen und Pfaffenseifen, zum Stimmbezirk 1 alle übrigen Ortschaften der Kirchengemeinde.
Kirchengemeinde Kirchen: Gewählt werden kann am Sonntag von 9 bis 10.30 Uhr in der Kirche in Wehbach und ab 11 Uhr bis 15 Uhr im Gemeindehaus in Kirchen.
Kirchengemeinde Schöneberg: Gewählt werden kann (außerhalb des Gottesdienstes!) von 9 bis 13 Uhr in der Auferstehungskirche in Schöneberg.
In den übrigen Kirchengemeinden konnten innerhalb der Vorbereitungsphase im Herbst 2011 nicht genügend Kandidaten gewonnen werden, so dass der Kreissynodalvorstand, das Leitungsgremium des Kirchenkreises, beschlossen hat, dass die Vorgeschlagenen „ausnahmsweise als gewählt gelten und ausnahmsweise auf eine Wahl verzichtet werden kann“.
Pfarrer Hans-Jörg Ott zeigt Verständnis für die Situation. Er sieht eine Ursache für den mangelnden Run auf eine Kandidatur in der steigenden beruflichen Belastung vieler Ehrenamtlicher. Zudem hätten die Presbyterien Verantwortung für immer weiter reichende Beschlüsse zu fassen. So ist es für ihn nachvollziehbar, dass die Zahl derer, die sich für ein derartiges Ehrenamt zur Verfügung stellten, begrenzt ist.
„Zu den Besonderheiten der Evangelischen Kirche gehört, dass sie sich von den Menschen vor Ort her aufbaut. Gewählte Ehrenamtliche nehmen die Leitung der Gemeinden wahr, entscheiden als „Presbyterium“ über Finanzen, Gebäude und Personal. Sie verantworten vielgestaltige Gottesdienste, die Angebote für verschiedene Generationen, Seelsorge, diakonischen Einsatz und gesellschaftliches Engagement. „Sie leisten Erstaunliches“, unterstreicht Ott.
„Diese Leitung „von unten her“ ist ein starkes Stück evangelischen Selbstverständnisses. Doch die Presbyterien bewegen noch mehr. Die 16 Evangelischen Kirchengemeinden im Kreis Altenkirchen sind im Kirchenkreis zusammengeschlossen und verantworten viele gemeindeübergreifende Aufgaben gemeinschaftlich“.
Die neuen Presbyterien werden in allen Kirchengemeinden am 4. oder 11. März eingeführt. PES.
Hintergrund Presbyteramt/Wahlen
Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz bzw. seine Ausführungsbestimmungen. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung.
Wählbar sind alle evangelischen Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, wahlberechtigt jedes konfirmierte Gemeindemitglied. Die Altersgrenze für das kirchliche Ehrenamt liegt bei 75 Jahren. Aufgrund des basisdemokratischen Aufbaus der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Arbeit im Presbyterium einen hohen Stellenwert. So wählt es zum Beispiel den Pfarrer oder die Pfarrerin, entscheidet unter anderem über die Konzeption der gemeindlichen Aufgaben, die Einstellung von Mitarbeitenden und die Verwendung der Kirchensteuermittel.