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Pressemitteilung vom 15.09.2024    

Amnesty International Neuwied fordert verstärkten Flüchtlingsschutz der Bundesregierung

Die Neuwieder Gruppe von Amnesty International hat sich zur aktuellen Debatte um den Flüchtlingsschutz in Deutschland geäußert. Dabei appellieren sie an die Bundesregierung, den Schutz für Geflüchtete als Teil ihrer demokratischen Werte zu betrachten und zu stärken.

KI generiertes Bild

Neuwied/Region. Im Zuge der aktuellen Diskussionen zum Flüchtlingsschutz positioniert sich die Neuwieder Gruppe der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International klar. Sie unterstreicht dabei die Forderungen von Amnesty International sowie 27 weiteren Organisationen an die Bundesregierung. Vertreter der Gruppe, Inge Rockenfeller und Manfred Kirsch, betonen, dass der Schutz von Flüchtlingen ein integraler Bestandteil der demokratischen Werte Deutschlands sei.

Die beiden Mitglieder äußern ihre Besorgnis darüber, dass das Asylrecht gegenwärtig Ziel einer Politik wäre, die zunehmend die Menschenrechte von Geflüchteten infrage stelle. Amnesty International spricht sich entschieden gegen politische Kräfte aus, die eine Spaltung und Verunsicherung der Gesellschaft anstreben würden.

Bundesregierung soll sich kompromisslos für Menschenrechte Geflüchteter einsetzen
Rockenfeller und Kirsch weisen darauf hin, dass das Recht auf Asyl als individuelles Recht in Artikel 16 des Grundgesetzes verankert ist. Sie kritisieren Vorschläge wie die Zurückweisung von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen, da diese eindeutig gegen europäisches Recht und menschenrechtliche Grundprinzipien verstoßen würden.



Die beiden Vertreter der Gruppe, Inge Rockenfeller und Manfred Kirsch, zitieren: "Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen des Asylrechts treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte kompromisslos einstehen." Das Recht, in Deutschland und Europa Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu suchen, gehöre laut Amnesty International zur Demokratie und dürfe nicht infrage gestellt werden. (PM/Red)



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