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Nachricht vom 24.09.2024    

Antwort auf CDU-Anfrage: Für Westerwaldklinik keine Gespräche mit weiteren Trägern

Trotz geänderter Rahmenbedingungen (400 statt 260 geplante Betten, gestiegene Kosten und die Einbeziehung weiterer Standorte) halten die Landesregierung und die DRK-Trägergesellschaft scheinbar an dem Standort Müschenbach für den Neubau eines Westerwaldklinikums fest. Gesundheitsminister Clemens Hoch beantwortete eine Kleine Anfrage der heimischen CDU-MdL Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach.

Ohne Zukunft trotz hoher Investitionen: das DRK-Krankenhaus in Altenkirchen. (Foto: vh)

Kreis Altenkirchen. Nach wie vor soll auf der „grünen Wiese“ bei Müschenbach das neue Westerwaldklinikum gebaut werden. Nach wie vor begleiten viele Fragezeichen das von der DRK-Trägergesellschaft Süd-West geplante Projekt – auch vor dem Hintergrund, dass in den Jahren 2005 bis 2011 beinahe 30 Millionen Euro an Fördermittel des Landes in die Sanierung der Klinik in der Kreisstadt geflossen sind. Die beiden heimischen Landtagsabgeordneten der CDU, Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach, wollten sich mehr Klarheit mit Blick auf den Neubau per Kleiner Anfrage an die Landesregierung verschaffen, die der Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) beantwortete. Die beiden Parlamentarier merkten an: Nach einem Runden Tisch zum Thema Krankenhaus am 27. August sei deutlich geworden, dass das Land die Krankenhausplanung im Bereich des Westerwaldklinikums abgeschlossen habe, da auch bereits Investitionen für die Errichtung eines neuen Westerwaldklinikums getätigt seien. Laut Drucksache 18/9978 liege kein Gutachten darüber vor, ob die Erweiterung eines bestehenden Krankenhausstandortes hin zu einem großen Westerwaldklinikum eine Alternative zu einem mehrere Hundert Millionen Euro teuren Neubau auf der „grünen Wiese“ mit der noch zu errichtenden Verkehrsanbindung darstelle. Die Fragen und Hochs Antworten:

Welche konkreten Investitionen/Ausgaben wurden bereits für den Neubau eines Westerwaldklinikums seitens des Landes getätigt?
Bisher sind von Seiten des Landes noch keine Kosten für den geplanten Neubau eines Westerwald-Klinikums in Müschenbach entstanden. Jedoch sind dem Krankenhausträger bereits Kosten für den Grundstückserwerb und auch Planungskosten entstanden. Planungskosten werden beim Zustandekommen einer Investitionsförderung vom Land im Rahmen des üblichen Verfahrens gefördert.

Wie hoch waren die Kosten des Landes für die letzte größere Sanierung des (ehemaligen) Krankenhauses in Altenkirchen im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2011?
Das DRK-Krankenhaus in Altenkirchen wurde von 2005 bis 2011 in vier Bauabschnitten generalsaniert. Zudem gab es noch weitere einzelne Baumaßnahmen. Nachfolgend sind die einzelnen Baumaßnahmen und die entsprechende Fördersumme dargestellt: Generalsanierung 1. und 2. Bauabschnitt 7.260.344,71 Euro; Generalsanierung 3. Bauabschnitt 10.735.595,63 Euro; Generalsanierung 4. Bauabschnitt 8.542.900,00 Euro; EDV-System 768.000,00 Euro; Sporthalle Kinder-/Jugendpsychiatrie (KII) 411.000,00 Euro; Errichtung einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie 1.653.000,00 Euro.

Sollen in dem Neubau eines Westerwaldklinikums neben den (ehemaligen) Krankenhausstandorten Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg auch weitere Standorte aufgehen?
Die Planungen für den Neubau des Westerwaldklinikums umfassen die Standorte Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg. Die Landesregierung hat auf die Entscheidung der Zusammenlegung weiterer Standorte in einem Westerwaldklinikum keinen Einfluss. Diese Entscheidungen fallen unter die unternehmerische Verantwortung des jeweiligen Krankenhausträgers. Erst im Falle der Aufgabe eines Standortes durch einen Träger wäre es Aufgabe des Landes, die Versorgungssituation vor Ort neu zu bewerten und gegebenenfalls eine Planungsstrategie zu initiieren und die Versorgungskapazitäten im geplanten Neubau des Westerwaldklinikums eventuell anzupassen.



Wenn ja, wurden dazu mittlerweile bereits konkrete Gespräche mit den entsprechenden Trägern der weiteren Krankenhäuser geführt, da die Krankenhausplanung in diesem Bereich nach Aussage des Runden Tisches wohl abgeschlossen sei?
Aus den zuvor erläuterten Gründen wurden keine Gespräche mit weiteren Trägern geführt.

Wie stellt sich die Landesregierung das medizinische Angebot an den in einem Westerwaldklinikum aufgehenden Krankenhausstandorten nach Inbetriebnahme des Westerwaldklinikums vor?
Die Landesregierung erwartet nun die Konkretisierungen der Krankenhausreform, die aktuell noch nicht absehbar sind. Es werden neue Rahmenvorgaben zur Krankenhausplanung und eine Neuaufstellung der Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung erwartet. Das zu planende medizinische Angebot am Westerwaldklinikum wird den bestehenden Bedarfen und den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, und bei der Verteilung der Versorgungsaufträge wird eine angemessene Erreichbarkeit der medizinischen Leistungsangebote für die Bevölkerung sichergestellt.

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Erstellung eines objektiven Gutachtens zur Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer möglichen Erweiterung eines der bestehenden (ehemaligen) Krankenhausstandorte gegenüber einem Neubau auf der grünen Wiese?
Als Grundlage für die Entscheidung für einen Krankenhausneubau in Müschenbach und gegen die Erweiterung einer der bestehenden Krankenhausstandorte wurden bereits früh im Prozess zwei Gutachten angefertigt. Zunächst wurde ein Gutachten vom Krankenhausträger in Auftrag gegeben, danach wurde eine Expertise erstellt, die das Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat, um die Gewichtung der aufgeführten Kriterien des Erstgutachtens und die daraus getroffenen Schlussfolgerungen extern bewerten zu lassen. Das Strukturgutachten des Beratungsunternehmens Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH (BAB) kam zu dem Ergebnis, dass die beste Lösung aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Neubau eines Krankenhauses an zentraler Stelle zwischen Altenkirchen und Hachenburg sei. Vom Einholen eines weiteren Gutachtens erwartet das MWG aktuell keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse.

Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die aktuelle Kommunikationsstrategie des Landes gegenüber der Bevölkerung bezüglich der Veränderungen in der Krankenhauslandschaft im Kreis Altenkirchen transparent und ehrlich ist?
In Abstimmung mit dem Träger hat das Gesundheitsministerium ein zukunftsfähiges Konzept zur Stärkung der Krankenhauslandschaft im Landkreis Altenkirchen eingebracht. Die Entscheidung des Trägers, am Standort in Altenkirchen nun doch kein Krankenhaus mehr zu betreiben, war ebenso überraschend wie die Ankündigung der Schließung der Neurologie am Standort Kirchen. Die Haltung der Landesregierung zu diesen Trägerentscheidungen wurde zügig und offen in der Öffentlichkeit kommuniziert.



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