Pressemitteilung vom 15.10.2024
Erbschaft ausschlagen? Mögliche Folgen und Risiken
Eine Erbschaft auszuschlagen, kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn der Nachlass nur aus Schulden besteht oder wenn ein Erbe nicht Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft werden will. Aufpassen müssen jedoch alle Beteiligten, wenn durch die Ausschlagung sichergestellt werden soll, dass das Erbe einer bestimmten Person (allein) zukommt.
Region. Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, ist oft von einem taktischen Gedanken geleitet. Wenn Kinder und Enkel die Erbschaft ausschlagen, könnte der Ehepartner des Verstorbenen Alleinerbe werden. Dr. Stephan Biehl von der Notarkammer Koblenz warnt jedoch vor unerwarteten Folgen: "Hier ist Vorsicht geboten." Sollte das Ehepaar kinderlos sein oder infolge der Ausschlagung als solches gelten, könnten entfernte Verwandte wie Geschwister des Verstorbenen miterben. Dies führt häufig zu unerwünschten Erbengemeinschaften.
Ist dieser Weg erst einmal eingeschlagen, bleiben kaum Möglichkeiten, die Ausschlagung der Erbschaft rückgängig zu machen. Ein letzter Ausweg kann in diesen Fällen die sogenannte Anfechtung der Erbausschlagung sein. Wer nämlich über einen relevanten Gesichtspunkt nicht informiert oder im Irrtum war, kann auch nachträglich seine Erbausschlagung beseitigen. Jedoch ist dies nicht immer möglich. "In dieser Frage hat der Bundesgerichtshof kürzlich die Erwartungen einer Familie enttäuscht", gibt Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz, zu bedenken. Denn dass am Ende nicht die Mutter Alleinerbin wird, sondern die Geschwister des Vaters miterben, soll den Bundesrichtern zufolge kein beachtlicher Irrtum sein. Es blieb also bei der Erbausschlagung und ihren ungewollten Konsequenzen.
Der klügere Weg: Rechtzeitig beraten lassen – vor und nach einem Erbfall
"Viele Menschen unterschätzen, wie kompliziert Erbangelegenheiten sein können", erklärt Biehl und betont die Relevanz, sich frühzeitig beraten zu lassen. Notare helfen nicht nur, die rechtlichen Folgen zu verstehen, sondern weisen auch auf mögliche Fallstricke hin, etwa wenn minderjährige Kinder oder Enkel betroffen sind. "Am besten ist es jedoch, schon zu Lebzeiten vorzusorgen", rät Dr. Biehl. "Ein gut durchdachtes Testament kann viele Probleme von vornherein vermeiden und Angehörigen später schwierige Entscheidungen wie eine Erbausschlagung ersparen."
Ist der Erbfall bereits eingetreten, sollte mit der Einholung kompetenten Rechtsrats nicht zu lange gewartet werden. Denn nach Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Ausschlagung ist dann im Regelfall nicht mehr möglich. (PM/red)
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