Pressemitteilung vom 24.10.2024
Energietipp der Verbraucherzentrale: Dämmung oberste Geschossdecke - Pflicht oder Kür?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert über die gesetzlichen Vorgaben zur Dämmung der obersten Geschossdecke in Wohngebäuden. Eine solche Maßnahme kann nicht nur verpflichtend, sondern auch freiwillig durchgeführt werden und bringt erhebliche Vorteile mit sich.
Region. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit.
Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann. Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.
Fördermittel für nachträgliche Dämmmaßnahmen
Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Im Web-Seminar "Gebäudesanierung - Schritt für Schritt" am 05. November 2024 stellt der Energieberater der Verbraucherzentrale, Maximilian Troung, neben der Dämmung der obersten Geschossdecke auch weitere Möglichkeiten einer energetischen Sanierung vor. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie und individuelle Energieberatung durch die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
Im Kreis Altenkirchen:
- In Betzdorf am Donnerstag, 5. Dezember, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- In Altenkirchen am Donnerstag, 28. November, von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681-850.
Im Westerwaldkreis:
- in Montabaur (telefonisch oder per Video) am Donnerstag, 14. November, von 15 bis 18.45 Uhr. Anmeldung unter 02602-126 199
- in Hachenburg am Donnerstag, 14. November, von 13.45 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11. Anmeldung unter 02662-801 104
- in Bad Marienberg am Dienstag, 12. November, von 15 bis 18 Uhr telefonische Beratung. Anmeldung unter 02661-6268303
- in Wallmerod am Mittwoch, 27. November, von 13.30 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichtsstraße 1. Anmeldung unter 06435-508336
(PM)