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Nachricht vom 20.11.2024    

Hat Großmutter Babyleiche in einem Teich "entsorgt"?

Von Wolfgang Rabsch

Beim Einzelrichter des Amtsgerichts Altenkirchen kam am 19. November endlich das Verfahren zum Abschluss, das im Westerwald und darüber hinaus für großes mediales Aufsehen gesorgt hatte.

Symbolfoto: Wolfgang Rabsch

Altenkirchen. Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz der Angeklagten vor?
Die 44-jährige Angeklagte soll im Januar 2022 das tote Baby ihrer Tochter in ein Handtuch gewickelt und dann in einen Stoffbeutel und einen Müllbeutel gepackt und danach in den Weiher eines Ortes in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld geworfen haben, wo der Leichnam im August 2022 zufällig von zwei Anglern gefunden wurde. Der Vorwurf lautet auf Störung der Totenruhe gemäß Paragraf 168 Strafgesetzbuch (StGB).

Zur heutigen Hauptverhandlung erschienen die Angeklagte und ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Düber aus Altenkirchen sowie einige Zeugen, darunter die vernehmenden Polizeibeamten, die Tochter der Angeklagten und eine Freundin, der die Angeklagte die Tat gestanden haben soll. Rechtsanwalt Düber ließ sich für die Angeklagte ein und erklärte, dass der seiner Mandantin gemachte Vorwurf bestritten werde, sie habe von dem Vorfall erst später Kenntnis erlangt.

Schock für zwei Angler am Weiher

In der Beweisaufnahme wurden zunächst die beiden Männer vernommen, die die Babyleiche aus dem Weiher geholt hatten. Der erste Zeuge bekundete, dass ihm durch ein Missgeschick beim Angeln in fraglichen Weiher die Kurbel seiner Angelrute ins Wasser gefallen sei. Da der Freund seiner Tochter auch mit ihm zum Angeln an diesen Weiher geht, wusste er, dass der junge Mann eine Magnetangel besitzen würde, mit der man metallene Gegenstände aus dem Wasser holen kann. Da der Teich an seiner tiefsten Stelle lediglich 1,60 bis 1,80 Meter tief ist, bat er den Mann, mit seiner Magnetangel nach der Kurbel zu suchen.

Der zweite Zeuge bestätigte die Aussage und schilderte, dass er verschiedene Gegenstände aus dem Wasser geholt habe und dabei auf einen schweren Gegenstand gestoßen sei. Als er diesen Gegenstand aus dem Wasser an Land gebracht hatte, sah dieser aus wie ein Müllbeutel aus Plastik. Dieser Beutel platzte auf und verbreitete sofort einen stark riechenden, fauligen Verwesungsgeruch. Erst jetzt erkannten die Männer das aufgequollene Gesicht einer Babyleiche. Die Babyleiche sei mit einem Handtuch umwickelt gewesen und in den Müllsack gesteckt worden, der wiederum mit Klebeband umwickelt wurde. Ein etwa fünf Kilogramm schwerer Stein war zum Beschweren an dem Müllbeutel angebracht gewesen. Nachdem die Männer sich gesammelt hatten, informierten sie sofort den Bürgermeister des Ortes, der wiederum umgehend die Polizei verständigte.

Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, stellte sich alsbald heraus, dass die Tochter der Angeklagten die Mutter des toten Babys gewesen sein könnte. Eine DNA-Analyse bestätigte die Vermutung, dass die Tochter zu 99,999 Prozent Mutter des toten Babys ist.



Keine Gewaltanwendung beim toten Baby
Bei der Obduktion des toten Babys konnte nicht mehr rückwirkend festgestellt werden, ob das Baby tot oder noch lebend geboren wurde. Am Körper des Babys konnten keine Spuren von Gewaltanwendung festgestellt werden. Das eingeleitete strafrechtliche Verfahren gegen die Mutter des Kindes wegen Totschlags wurde daraufhin eingestellt.

Das Verfahren gegen die Angeklagte wurde durch die Aussage eine Freundin in die Wege geleitet. Diese hatte bei der Polizei behauptet, dass die Angeklagte bei einem Filmabend zu ihr gesagt habe "Ich habe etwas Schlimmes gemacht, ich habe ein Kind in den Weiher geworfen". Die Zeugin wirkte vor Gericht sehr angeschlagen und erklärte, auf ihren Zustand hin angesprochen, dass sie wegen Schlafstörungen und diverser Krankheiten verschiedene Medikamente zu sich nehmen müsse, die sie auch an besagtem Filmabend zu sich genommen hätte. Rechtsanwalt Düber bemängelte, dass sie bei der Polizei etwas anderes gesagt habe und sich damals im "Morphiumrausch" befunden habe. Die Zeugin erwiderte, dass sie sich aber heute daran erinnern könne, was ist die Angeklagte ihr damals gesagt habe.

Zu guter Letzt wurde die Mutter des toten Babys in den Zeugenstand gerufen und vom Vorsitzenden eingehend über ihr Aussageverweigerungsrecht belehrt, von dem sie Gebrauch machen könne, da es sich bei der Angeklagten um ihre Mutter handelt. Die Zeugin verweigerte daraufhin ihre Aussage.

Plädoyers der Verfahrensbeteiligten

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch, da der Tatnachweis nicht geführt werden konnte. Rechtsanwalt Düber beantragte ebenfalls Freispruch, da die belastenden Aussagen der Zeugin keine Beweiskraft hätten, da sie unter einer starken Tabletten-Intoxikation gestanden habe und daher ihre Aussage nicht verwertbar sei. Die Angeklagte in ihrem letzten Wort: "Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an".

Urteil im Namen des Volkes
Die Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Vorsitzende begründete den Freispruch damit, dass keine für eine Verurteilung ausreichenden Feststellungen getroffen werden konnten. Zweifelsfrei konnte nicht ermittelt werden, wer das tote Baby in den Weiher geworfen hat. Wolfgang Rabsch


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