Pressemitteilung vom 21.11.2024
Entscheidung über Siegwehr in Euteneuen steht bevor
Die Kontroverse um den Erhalt des Wehres in Euteneuen geht in die finale Phase. Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach sieht eine letzte Chance und ruft zur Unterstützung bei einer anstehenden Verhandlung am Donnerstag, 28. November, auf.
Kirchen (Sieg). Michael Wäschenbach, der heimische CDU-Landtagsabgeordnete, identifiziert eine finale Möglichkeit für den Erhalt des Wehres in Euteneuen. Am Donnerstag, 28. November, um 9 Uhr findet eine mündliche Verhandlung im Verwaltungsgericht Koblenz statt.
Nachdem alle politischen Mittel ausgeschöpft wurden, hat die Interessensgemeinschaft Erhaltung des Wehres, darunter der 1. Beigeordnete Verbandsgemeinde Kirchen Uli Merzhäuser, den juristischen Weg beschritten.
Namentlich haben der Angelsportverein ASV Wallmenroth e.V. und die Stadt Kirchen vor dem Verwaltungsgericht für den Erhalt geklagt, vertreten durch die Kanzlei mmv-recht in Koblenz. "Wir sahen uns zu diesem Schritt gezwungen, es ist vermutlich die letzte Chance, diese für die autarke Stromversorgung von etwa 400 Haushalten wichtige Anlage zu erhalten", erklärte Wäschenbach.
Er äußerte seinen Unmut über die "Ungleichbehandlung": "Es gibt zahlreiche Beispiele, die ähnlich gelagert sind wie Euteneuen. Wenige Kilometer flussabwärts in Wallmenroth wurde den Stadtwerken Mainz beispielsweise die Ertüchtigung einer Fischtreppe erlaubt, das dortige Wehr kann also weiter betrieben werden. Wir können und wollen uns nicht damit abfinden, dass dies hier nicht möglich sein soll", so der Parlamentarier.
Wäschenbach und Wasserkraftbefürworter bitten um Unterstützung für Erhalt des Wehrs
Wäschenbach hofft für den Termin am Verwaltungsgericht auf breite Unterstützung. Neben der Stadt Kirchen vertreten die Befürworter der Wasserkraft die Auffassung, dass das Wehr erhalten bleiben muss. "Sämtliche Pläne für eine durchgängige und hochmoderne Fischtreppe, wie sie andernorts erfolgreich eingesetzt wird, liegen seit langem vor", sagte Wäschenbach.
Er bezifferte die bisherigen Anwaltskosten auf etwa 10.000 Euro: "Auch diese Summe ist ein Zeichen, dass es uns wichtig ist, die Anlage zu erhalten, aber um die weiteren Kosten zu finanzieren, sind wir auf Spenden angewiesen." Es sei auch hilfreich, wenn Zuschauer am 28. November beim Verwaltungsgericht Koblenz dabei wären, denn dort gehe es in dieser Sache um alles.
Die Interessengemeinschaft kritisiert, dass es von der Ampel in Mainz keinerlei Unterstützung gibt und auch die SPD-Landesvorsitzende Frau Bätzing-Lichtenthäler sich nicht für diese wichtige Sache im Wahlkreis eingesetzt habe. Spenden können an den Angelsportverein IBAN DE06 5735 1030 0104 0137 50 gerichtet werden. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt. (PM/red)
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