Pressemitteilung vom 21.11.2024
Rheinland-Pfalz fordert Schutzzonen gegen Feuerwerkslärm
Rheinland-Pfalz setzt sich für den Tierschutz ein und fordert eine Änderung des Sprengstoffrechts. Damit sollen Kommunen befähigt werden, Schutzzonen einzurichten, um Tiere vor dem Lärm von Feuerwerken zu schützen.
Region. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder hat einen Antrag zur Änderung des Sprengstoffrechts im Bundesrat eingebracht. Mit diesem Vorstoß sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, Schutzzonen um Tierheime, Tierschutzvereine und Tierparks einzurichten. Ziel ist es, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesen Zonen durch die örtlichen Behörden einschränken oder verbieten zu können.
"Tiere in Tierheimen reagieren oft besonders empfindlich auf die lauten Geräusche und Lichtblitze durch Feuerwerkskörper. Gerade rund um Silvester können diese Belastungen bei vielen Tieren zu erheblichem Stress und teils schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen", so Eder zu ihrem Vorhaben. Sie sieht in der Einrichtung von Schutzzonen auch eine Entlastung für die Mitarbeiter in den Tierheimen.
Die Diskussion um eine Änderung des Sprengstoffrechts steht am Freitag, 22. November, auf der Tagesordnung des Bundesrats. Neben einer verbesserten Ahndung von Straftaten mit explosionsgefährlichen Stoffen, soll auch der Tierschutz durch die Änderungen gestärkt werden.
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Eder betont: "Der Schutz von Tieren vor vermeidbaren Stresssituationen liegt nicht nur im Interesse der Tierheime und Tierschutzvereine, sondern ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen." Mit den geplanten Schutzzonen könnten Feuerwerkskörper zeitlich oder räumlich beschränkt abgebrannt werden. Dies verbessere den Tierschutz, ohne das allgemeine Feuerwerksbrauchtum in Frage zu stellen.
Ausgangspunkt für den Vorstoß sind zahlreiche Studien und Erfahrungen, welche zeigen, dass der Lärm von Feuerwerk bei vielen Tieren zu panischen Reaktionen führt. Insbesondere traumatisierte und stressanfällige Tiere in Tierheimen leiden unter den lauten Geräuschen, was vermehrt zu Unruhe- und Angstzuständen und in einigen Fällen auch zu Verletzungen oder langfristigen Verhaltensstörungen führen kann. (PM/red)
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