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Pressemitteilung vom 28.11.2024    

Absage der weihnachtlichen Lichterfahrten im Kreis Altenkirchen sorgt für politische Debatte

Die jährlich stattfindenden Advents-Lichterfahrten der Traktoren im AK-Land wurden dieses Jahr unerwartet abgesagt. Dies ruft nun zwei Politiker auf den Plan, die bei der Landesregierung Fragen stellen.

(Archivfoto: KathaBe)

Kreis Altenkirchen. Die weihnachtlichen Lichterfahrten von festlich geschmückten Traktoren sind in vielen Regionen des Landes ein beliebtes Ereignis. Im AK-Land jedoch mussten sie für diesen Advent kurzfristig abgesagt werden. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (beide CDU) stellen nun kritische Fragen bei der Landesregierung von Rheinland-Pfalz.

In Malberg hätte es dieses Jahr eigentlich der dritte, in Katzwinkel der vierte und in Niederfischbach sogar der fünfte dieser adventlichen Umzüge sein sollen. In den Vorjahren gab es nie Einwände gegen diese Veranstaltungen, die bei den Menschen viel Freude erweckten. Doch dieses Jahr haben die Behörden einen Riegel vorgeschoben. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz verwies in seiner Begründung auf rechtliche Mankos und Grauzonen, insbesondere bei eventuellen Haftungs- und Versicherungsfragen.

Der Kreis Altenkirchen leitete die Nachricht an die zuständigen Verbandsgemeinden weiter, die sie den Organisatoren vor Ort mitteilen mussten. Bei den Organisatoren und Besuchern stieß dies auf Unverständnis und Frustration, denn die abendlichen Umzüge mit fantasievoll geschmückten Traktoren sind in den drei Dörfern ein Highlight im Jahreskalender.

Die beiden CDU-Abgeordneten Wäschenbach und Reuber reagieren nun mit einer Kleinen Anfrage an Hendrik Hering, den Präsidenten des Landtages Rheinland-Pfalz. Sie weisen darauf hin, dass es die Lichterfahrten in vielen Orten in Rheinland-Pfalz seit Jahren gibt und diese von der Bevölkerung geschätzt werden.



Lichterfahrten im Fokus der Politik - Zwischen Unverständnis und Verantwortung
Die Politiker stellen der Landesregierung sechs Fragen, darunter wie viele Lichterfahrten es in der Vorweihnachtszeit in Rheinland-Pfalz 2023 gegeben hat und ob es bei diesen zu problematischen Vorkommnissen kam. Sie hinterfragen auch, welche rechtlichen Rahmenbedingungen sich geändert haben, dass die Lichterfahrten in diesem Jahr nicht mehr stattfinden können und ob die Regelungen für die Durchführung von Lichterfahrten landesweit einheitlich angewendet werden.

Wäschenbach und Reuber äußerten ihr Unverständnis über die Entscheidung und stellten Vergleiche mit anderen Orten an. Unterdessen schieben sich Land, Kreis und Verbandsgemeinden gegenseitig die Verantwortung zu. Doch das Endergebnis bleibt: Die Umzüge fallen im AK-Land 2024 aus. Viele Vertreter der Behörden empfinden dies als ärgerlich und sehr schade. Nun bleibt abzuwarten, ob die Diskussion um die abgesagte Lichterfahrt mit Treckern größere politische Wellen schlägt und ob die Veranstaltung vielleicht im kommenden Jahr doch wieder erlaubt wird. (Red)


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