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Nachricht vom 10.12.2024    

Angeklagte aus Eifersucht "ausgerastet"? Verhandlung beim Amtsgericht Altenkirchen

Von Wolfgang Rabsch

Volker Kindler, Einzelrichter beim Amtsgericht Altenkirchen, hatte eine nicht alltägliche Anklage auf dem Tisch, die sich im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen bewegt. Es geht um verletzte Gefühle und möglicherweise um Eifersucht. Eventuell soll Gewalt im Spiel gewesen sein.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Die Angeklagte soll im Januar 2024 in einem kleinen Ort in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld eine andere Frau mit einem Glas beworfen haben, in dem sich flüssiges, heißes Kerzenwachs befunden hat. Das Wachs habe sich über das Gesicht der Frau ergossen und ihr stechende Schmerzen verursacht. Dabei habe die Angeklagte die Frau als „Hure“ und „Schlampe“ bezeichnet. Als die Zeugin das Haus verlassen habe, soll die Angeklagte eine Schaufel oder eine Mistgabel genommen und geäußert haben, sie solle sich „verpissen“, sonst bekomme sie „ein paar auf die Fresse“. Der Grund für das strafbare Verhalten der Angeklagten sei gewesen, dass sie den Vater ihres Kindes, von dem sie getrennt lebt, mit einer anderen Frau im früheren gemeinsamen Schlafzimmer erwischt habe. Angeklagt ist gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.

Die Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst
Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Vorfeld der Hauptverhandlung keinerlei Absprachen im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung, sogenannter Deal, stattgefunden haben.

Die Angeklagte, die mit einer Verteidigerin erschienen war, ließ sich zur Sache ein:
„Mir wurde ein Foto aufs Handy gepostet, auf dem mein ehemaliger Lebensgefährte und Vater unseres gemeinsamen Kindes zusammen mit einer anderen Frau zu sehen war. Das Foto war in unserem früheren gemeinsamen Schlafzimmer in dem Haus aufgenommen worden, in dem ich früher zusammen mit ihm gelebt habe. Wegen unseres gemeinsamen Kindes, das bei ihm lebt, habe ich das Schlafzimmer behalten, um dort nächtigen zu können, wenn ich mein Kind besuche. Ich wollte nicht, dass mein Ex sich mit einer anderen Frau in meinem Zimmer vergnügt, darum suchte ich die Wohnung auf, um das zu klären. Da ich einen Haustürschlüssel besaß, konnte ich ungehindert das Haus betreten, mein Ex kam mir da schon entgegen, da er wohl das Schlüsselgeräusch gehört hatte. Ich ging auf direktem Weg zu meinem Zimmer, dort traf ich auf die andere Frau, die sofort zu schreien anfing, es kam zu einem heftigen Streit, wobei ich unter anderem sagte: „Sie soll sich verpissen“. Ich habe kein Glas mit flüssigem Wachs nach ihr geworfen und sie auch nicht mit einer Schaufel oder Mistgabel bedroht.“

Angeklagte und Zeugin würdigten sich keines Blickes
Nach der Aussage der Angeklagten wurde die geschädigte Zeugin befragt. Sie schilderte, dass sie seit über einem Jahr mit dem Ex der Angeklagten eine On-Off-Beziehung geführt habe. An dem fraglichen Abend hätten sie eine schöne Zeit miteinander verbracht, einen Film geschaut und Bier getrunken. Dann seien sie in das Schlafzimmer der Angeklagten gegangen, dort hätten mehrere Kerzen gebrannt. Er habe zwar Sex mit ihr haben wollen, doch sie habe den Geschlechtsverkehr abgelehnt, deshalb hätten sie lediglich gekuschelt.



„Plötzlich hörten wir Geräusche an der Haustür, mein Freund sprang sofort aus dem Bett und lief zur Tür, da war die Angeklagte aber schon im Haus. Sie schrie sofort los und beleidigte mich als „Hure“, „Fotze“ und „Schlampe“. Dann nahm sie ein Glas mit einer brennenden Kerze und warf dieses nach mir. Heißes Wachs ergoss sich in meinem Gesicht und verursachte sofort große Schmerzen. Wenn ich nicht meine Brille aufgehabt hätte, wären mit Sicherheit meine Augen verletzt worden. Ich holte dann meine Sachen aus dem Wohnzimmer und lief nach draußen, um meine Schwester zu informieren, was passiert war. Sie sagte zu, die Polizei zu informieren. Dann kam draußen wieder die Angeklagte angerannt und wütete weiter gegen mich und brüllte „Verpiss dich, sonst gibt es was auf die Fresse“. Sie schubste mich und bedrohte mich mit einer Mistgabel oder Schaufel. Dann kam die Polizei. Ich war total geschockt von dem, was da abging und kann mich darum nicht mehr an jede Einzelheit erinnern. Ich habe mit dem Mann Schluss gemacht, weil er immer noch unter dem Pantoffel seiner Ex stand, obwohl diese in einer festen Beziehung war. Das Jugendamt habe ich auch darüber informiert, dass er in Gegenwart seines Kindes Drogen konsumierte. Er stand neben mir, als die Angeklagte mir das Glas mit der Kerze entgegenwarf. Wie soll das heiße Kerzenwachs an meinen Kopf und auf die Bettdecke gekommen sein, wenn die Angeklagte bestreitet, das Glas geworfen zu haben?“

Das Verfahren konnte noch nicht beendet werden
Anschließend wurde der Mann als Zeuge vernommen, um den sich alles drehte. Er will von dem ganzen „Palaver“ nicht viel mitbekommen haben. Lediglich, dass die Angeklagte und die Zeugin sich heftig anschrieen und beleidigten. Den Streit draußen im Hof konnte er auch nicht bestätigen, auch eine Schaufel oder Mistgabel will er nicht gesehen haben. Mit der Mutter des Kindes würde er sich aktuell gut verstehen, sie hätten einen entspannten Umgang miteinander.

Der Vorsitzende unterbrach die Sitzung, da ein Fortsetzungstermin bestimmt werden soll, bei dem die Polizeibeamtin aussagen soll, die die Vernehmung der geschädigten Zeugin am Tag nach dem Vorfall durchgeführt hat.

Der Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung wurde auf Montag, den 16. Dezember 2024, 11 Uhr festgelegt. Nach der Vernehmung der Polizeibeamtin ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen. Der AK-Kurier wird vom Ausgang des Verfahrens berichten.



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