VG Altenkirchen-Flammersfeld: Investitionen in Höhe von 34,57 Millionen Euro bis 2028
Unausgeglichen kommt der einstimmig verabschiedete Doppelhaushalt der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld für die Jahre 2025 und 2026 daher. Aber auf den Zeitraum der Planung bis 2028 ausgeweitet, kann er das Prädikat „ausgeglichen“ erhalten, so dass einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht nichts im Wege stehen dürfte.

Altenkirchen. Hier ein bisschen Unausgewogenheit, dort wohl das Prädikat „ausgeglichen“. Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld wird wohl auf den Planungszeitraum gesehen bis zum Ende des Jahres 2028 die Attribute tauschen und das „unausgeglichen“ durch „ausgeglichen“ ersetzen. Der Rat der großen VG gab in seiner Sitzung am frühen Donnerstagabend (19. Dezember) einstimmig grünes Licht für das Zahlenwerk, das in den kommenden vier Jahren Investitionen in Höhe von stolzen 34,57 Millionen Euro vorsieht, für 2026 sind allein 7,1 Millionen Euro ausgeguckt. "Wir haben aus meiner Sicht einen soliden Haushalt, wir haben einen ehrlichen Haushalt, der restriktiv geplant ist, weil wir uns immer bei jeder Haushaltsplanaufstellung darauf besonnen haben, in einem gewissen Rahmen zu bleiben, weil wir permanent Aufgaben dazubekommen“, verdeutlichte Fred Jüngerich als Bürgermeister der VG. Vor dem Hintergrund, dass der Kreis die Kreisumlage um 2,5 Prozentpunkte angehoben habe, „haben wir als VG ein Signal setzen wollen in Richtung Ortsgemeinden, dass wir den Umlagesatz der VG nicht erhöhen und bei 44 Prozent belassen wie bislang. Wir haben das getan, obwohl wir wussten, dass die Finanzkraft der Ortsgemeinden geringer ist als in den Jahren zuvor. Bei gleichem Umlagesatz haben wir etwa eine Million Euro weniger auf der Einnahmenseite, aber wir gehen dieses Risiko ein“.
„Wir klagen in einem fort“
Jüngerich spannte den Bogen seiner Einschätzung auch über die VG-Grenzen hinaus: In manchen Kommunen sei die finanzielle Misere auch hausgemacht. Da sei zu lesen, dass die Kommunen an einer „Abbruchkante“ stünden: „1945 standen die Kommunen an einer Abbruchkante und die Menschen, die in ihnen lebten. Wir haben mit unseren Generationen noch nie einen Krieg erlebt, noch nie wirtschaftliche oder soziale grundlegende Existenzängste haben müssen. Aber wir klagen in einem fort. Ich sehe auch, was sich Kommunen hier und da leisten. Da werden Freibäder vorgehalten, dann gönnt man sich einen Bahnhof, da betreiben Ortsgemeinden Stadien, die in die Trägerschaft einer VG gehören, da werden kulturelle Angebote vorgehalten wie in der Frankfurter Festhalle.“ Es seien in der Vergangenheit auch strukturelle Fehlentscheidungen wie beispielsweise bei Baugebieten getroffen worden, bei denen die infrastrukturelle Last überhaupt nicht geschultert werden könne. Da werde ein Gewerbegebiete in Hanglagen erstellt und anschließend Millionen für Hochwasserschutz ausgegeben „wie in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Man muss auch ordentlich haushalten und wirtschaften wollen“.
Kein strukturelles Defizit
„Die wirtschaftliche Rezession in Deutschland macht uns das Leben nicht einfacher wegen den Einnahmen für den Haushalt“, sagte Thomas Seger (CDU), der stellvertretend für alle sechs im Rat vertretenen Fraktionen den Etat analysierte und die Sprecher des restlichen Quintetts auf andere Themen eingingen, „unsere Situation ist vergleichsweise besser als sie in vielen anderen Kommunen anzutreffen ist.“ Die defizitären Jahre könnten als vorübergehend betrachtet werden. Es sei kein strukturelles Defizit vorhanden, die Entwicklung nach vorne gerichtet. „Die Eigenkapitalquote liegt derzeit bei 27 Prozent, es wäre schön, wenn sie zwischen 30 und 35 Prozent liegt", ergänzte er. Die 37 Millionen Euro Schulden seien kein Pappenstiel, „aber vertretbar, zukunftsorientiert, solide und nachhaltig“.
Umlage bleibt bei 44,0 Prozent
Ein Blick in den Haushalt: Die VG-Umlage verharrt bei 44,0 Prozent (44,0/Zahlen in Klammern Werte für 2026). Im Ergebnishaushalt wird ein Jahresfehlbetrag von 275.429 Euro ausgewiesen (359.377 Euro). Der Finanzmittelhaushalt weist bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen für 2025 einen Überschuss von 2,51 Millionen Euro aus (1,67 Millionen Euro). Aus der Investitionstätigkeit ergibt sich ein Minus in Höhe von 6,32 Millionen Euro (minus 8,00 Millionen Euro). Die liquiden Mittel sind zum 1. Januar 2025 mit 5.244.000 Euro veranschlagt, die sich bis 2028 auf 79.315 Euro reduzieren. Die VG wird im nächsten Jahr Kredite für Investitionen in Höhe von 350.000 Euro (7,1 Millionen Euro) aufnehmen. Kredite zur Liquiditätssicherung sind lediglich für den Notfall in beiden Jahren mit maximal 4,0 Millionen Euro festgesetzt. Das Eigenkapital bleibt so gut wie auf einem „Nenner“: 49.857.374 Euro (31. Dezember 2024) zu 49.222.568 Euro (31. Dezember 2026). Der Schuldenstand steigt von 29.275.457 Euro (31. Dezember 2024) auf 33.763.365 Euro (31. Dezember 2026) und 37.473.490 Euro (31. Dezember 2028). Zur Finanzierung der eingeplanten Gesamtinvestitionen im Zeitraum von 2025 bis 2028 in Höhe von 34,57 Millionen Euro sind in den Haushaltsjahren 2025 bis 2028 Kreditaufnahmen in Höhe von 14,35 Millionen Euro geplant. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt 6,15 Millionen Euro ergibt sich eine Netto-Neuverschuldung im Planungszeitraum von 8,2 Millionen Euro. Die „dicksten“ Ausgaben sind: Sanierung Sporthalle Pestalozzi-Grundschule Altenkirchen 400.000 Euro (650.000 Euro), Küchensanierung und weiteres Kita „Traumland“ Altenkirchen-Honneroth 225.000 Euro (830.000 Euro), Anbau und Heizungsumrüstung Kita „Rappelkiste“ Ingelbach 150.000 Euro (250.000 Euro), Fahrzeuge, Geräte und Maschinen für den Bauhof 380.000 Euro (415.000 Euro), Erwerb von Großfahrzeugen für den Brandschutz 310.000 Euro (600.000 Euro), energetische Sanierung Raiffeisen-Grundschule Flammersfeld 1,8 Millionen Euro (400.000 Euro), Ausbau der Breitbandversorgung 175.000 Euro (625.000 Euro), Neubau Kita Neitersen 500.000 Euro (250.000 Euro).
Wasser minimal teurer
Minimal tiefer für die Wasserver- und die Schmutzwasserentsorgung müssen die Kunden der VG-Werke in ihre Portemonnaies greifen. Der wiederkehrende Beitrag (WKB) bei der Wasserversorgung steigt um einen Eurocent von 0,17 auf 0,18 Euro, der des Schmutzwassers um zwei Eurocent von 0,15 auf 0,17 Euro, der des Niederschlagwassers verharrt bei 0,45 Euro (alle je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche). Unangetastet bleiben der Gebührensatz (Wasserversorgung) nach dem Wasserverbrauch mit 1,98 Euro pro Kubikmeter und die Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser mit 2,20 Euro pro Kubikmeter (abgerechnet werden 90 Prozent des bezogenen Wassers am Jahresende). Die Wasserversorgung ist mehrwertsteuerpflichtig (7 Prozent), die Entsorgung nicht. Der jährliche Kostenanteil für Gemeindestraßen an der Niederschlagswasserbeseitigung für die Entwässerung von öffentlichen Verkehrsflächen beträgt nunmehr 0,66 Euro je Quadratmeter Verkehrsfläche nach bislang 0,63 Euro. Das minimale Plus wird auf den gestiegenen Preis beim Einkauf des wichtigsten Lebensmittels vom Aggerverband zurückgeführt. „Beide Bilanzen stehen auf guten Füßen“, resümierte Frank Bettgenhäuser (SPD) und erklärte, dass beide „Haushalte ein Schattendasein fristen“. Er freute sich, dass die VG vor vielen Jahren den Schritt der Privatisierung bei der Wasserversorgung nicht vollzogen habe, zumal inzwischen wieder viele Kommunen diese Aufgabe zurückgenommen hätten.
Ja zum Schulentwicklungsplan
Einstimmig grünes Licht gab das Gremium für den Schulentwicklungsplan. Zum Hintergrund: Gesetzliche Vorgaben zwingen die VG, neben ihren 16 Kindertagesstätten auch ihre sechs Grundschulen fit für die nähere Zukunft zu machen. Während die To-do-Liste für die Kitas inklusive eines Neubaus in Neitersen schon fixiert ist und einzelne Maßnahmen teils schon beschlossen sind, führt die Schulentwicklungsplanung vor Augen, wo „der Schuh drückt“, wie die Ausarbeitung des Planungsbüros „Projektgruppe Bildung und Region – biregio“ (Bonn) darstellt.
Den Vorgaben des Schulgesetzes ist entsprochen, wenn eine solche Analyse bis 2027 vorliegt. Sie hat auch Auswirkungen auf die Bewilligung von Zuwendungen des Landes für Baumaßnahmen. Die Gewährung von Fördermitteln, die Mainz bereitstellt, ist grundsätzlich nur dann noch möglich, wenn die Vorhaben im Einklang mit der Schulentwicklungsplanung stehen, der die Grundlagen eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes berücksichtigen soll. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten. „Wir stehen vor großen Herausforderungen“, konstatierte Stephanie Bärhausen (AfD), es gelte „unsere Grundschulen zukunfts- und leistungsfähig aufzustellen. Mit dem Schulentwicklungsplan sind wir auf kommende Aufgaben gut vorbereitet“. Inhalt des Checks sind insbesondere eine Bestandsanalyse (bezogen auf Schülerzahlen, Schulgebäude und Schulanlagen), regionale Schülerzahlprognose, Bevölkerungsprognose und Pendlerverhalten sowie die Betrachtung der jeweiligen Schulangebote. Daraus ergibt sich eine Planung von Maßnahmen, die sich aus dem Vergleich der Schülerzahlentwicklung und den räumlichen Kapazitäten sowie besonderen zukünftigen Begebenheiten wie dem Rechtsanspruch auf Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2025/2026 ergeben. Die Vorlage muss alle sechs Jahre fortgeschrieben werden.
Chancengerechtigkeit verbessern
Lediglich zur Kenntnis genommen wurde die Teilnahme der Erich-Kästner-Grundschule in Altenkirchen am „Start-Chancen-Programm“, dem, so Dr. Johannes Noll (FDP), „größten Bildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland. So können wir Erkenntnisse aus der Erich-Kästner-Schule auf unsere anderen Schulen übertragen“. Es zielt darauf ab, die Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungssystem zu verbessern und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu reduzieren. Der Fokus liegt auf der Stärkung von Kernkompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie der Befähigung zur demokratischen Teilhabe. Das Konzept beruht auf drei Säulen - Infrastruktur und Ausstattung: Dafür stehen der VG in den Jahren 2024 bis 2034 Gesamtmittel 1.009.736 Euro zur Verfügung; Chancenbudget zur Schul- und Unterrichtsentwicklung: Dafür sind für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 pro Schuljahr 15.195 Euro veranschlagt; multiprofessionelle Teams: Für die Schuljahre 2024/2025 bis 2033/2034 sind pro Schuljahr 74.620 Euro fixiert.
VG unterstützt soziokulturelles Zentrum
Der Kooperationsvertrag zwischen „anderes lernen“ Haus Felsenkeller soziokulturelles Zentrum und der VG wird um fünf Jahre weitergeführt. Vom Haushaltsjahr 2025 an soll die Gewährung der jährlichen Zuwendung preisindiziert mit derzeit 30.913,44 Euro fortgeführt werden, was Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) freute, dass „unser Haushalt das hergibt“. Der Gewährung einer einmaligen Zuwendung wird nach Nachweis der entstehenden Kosten für vorübergehende personelle Doppelstrukturen für längstens drei Monate zugestimmt. Es werden maximal 90 Prozent dieser Kosten nach Abzug der in Relation gesetzten und vom Altenkirchener Stadtrat verabschiedeten Förderung (maximal 3250 Euro) bezuschusst. Bei Rückübertragung von Verbandsgemeindeverbindungswegen (die es deutschlandweit nur in der Alt-VG Altenkirchen gibt) von eben der VG auf Ortsgemeinden zahlt die VG eine Entschädigung von 30 Prozent der Kosten einer Deckenerneuerung für den Fall, dass die Ortsgemeinde den Weg unsaniert in ihre Unterhaltung zurücknimmt. Dieser Betrag wurde seit Beginn des Programms im Jahr 2005 mehrmals angepasst. Er stieg von 3,60 Euro/Quadratmeter über 3,82 und 6,16 auf nunmehr einstimmig verfügte 8,63 Euro/pro Quadratmeter Wegefläche. Alsbald werden Aufträge wie beispielsweise für Bauleistungen in den VGs Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm und Wissen von einer zentralen Vergabestelle, die an die VG Altenkirchen-Flammersfeld angedockt ist, vergeben, wie der Rat einstimmig genehmigte. „Ich kann die Zusammenarbeit nur begrüßen“, meinte Dirk Euteneuer (FWG) und war, wie Jüngerich ebenfalls, erfreut, dass der Förderbescheid aus Mainz in Höhe von 210.000 Euro bereits übergeben wurde. Gesucht werden noch Büroräume, da in allen drei Rathäusern nichts an möglichen Arbeitsplätzen mehr frei ist.
Kleinigkeiten am Rande
Für den aus dem Rat ausgeschiedenen Dr. Hans-Werner Becker rückte in die Bündnisgrünen-Fraktion Kevin Lenz nach. Einstimmig wurde Georg Wilhelm Kipper aus Weyerbusch als 15. (maximal 18) Mitglied in den Seniorenbeirat bestellt. Die Dauer der „Amtszeit“ des Gremiums orientiert sich an der des Rates. Dem Abschluss des Architektenvertrages für die Fachplanung Heizung, Lüftung und Sanitär zur Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Eichelhardt mit dem Büro Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH (Hachenburg) wurde, vorbehaltlich der noch abzuschließenden Prüfung, für 79.955 Euro zugestimmt. Und noch einmal Kita Eichelhardt: Der Architektenvertrag für die Objekt- und Freianlagenplanung liegt nunmehr in Händen des Büros Architekten Alhäuser GmbH (Elkenroth) und hat einen Gesamtwert in Höhe von 116.670 Euro. (vh)
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