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Wilfried I. übernahm Regentschaft
Prinz Wilfried I. Wilsberg schwingt jetzt in Burglahr das Zepter. Vor hunderten von Karnevalsjecken in der "Treifhalla" übernahm er die Regentschaft von seinem Vorgänger Prinz Markus I.
Burglahr. Ortsbürgermeister Wilfried Wilsberg übernahm als Prinz Wilfried I. gemeinsam mit seiner Prinzessin Waltraud die Regentschaft der Burggrafen. Die Treifhalla, auf der rechten Anhöhe Burglahrs, war zum Bersten gefüllt. Hunderte von Karnevalsfreunden drängten sich im der närrisch-farblichen, blau-gelb geschmückten Narrhalla. Angeführt von der Kapelle "Alte Kameraden" Burglahr rückte der Elferrat der Burggrafen, begleitet von seinen drei Tanzgarden und den Burglahrer Möhnen, in den "Käfig bunter Narren" ein. Das war auch zugleich der erste Schritt zum letzten öffentlichen Auftritt von Prinz Markus I. und seiner Prinzessin Emilia. Sitzungspräsident Burkhard Girnstein ließ sogleich seine kräftige Stimme erklingen. Mit markigen Worten ließ er das neue Prinzenpaar Wilfried und Waltraud mit Gefolge in den Saal, unter tosendem Beifall des närrischen Volkes, einmarschieren. Bunt und heiter schilderte der Sitzungspräsident die Lebens- und Karnevalsgeschichte um den neuen Prinzen Wilfried I., der schließlich schon einmal, genau vor 35 Jahren Prinz Karneval der Burggrafen war. Das und vieles Andere sei mit ein Grund, warum Wilfried Wilsberg nun auch Tollität in der Jubiläumssession 2007/08 sei. Sichtlich beeindruckt nahm Wilsberg die Prinzenkette vom Sitzungspräsidenten entgegen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge überreichte der Ex-Prinz Markus I. Busley seinem Nachfolger das schwere Zepter. Für das tolle vergangene Regentschaftsjahr dankte der neue Prinz dem scheidenden Prinzenpaar und überreichte ihnen den ersten Prinzenorden der Session 07/08 als Dank und Anerkennung. Prinz Wilfried I. wird in seiner Session von den beiden Hofdamen Christa Girnstein und Marliese Fischer sowie vom Adjutanten Hubert Fischer unterstützt. (eul)
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Prinz Wilfried I. und Prinzessin Waltraud übernahmen in Burglahr die Regentschaft.