Pressemitteilung vom 04.01.2025
Naturschutzinitiative reicht Klage gegen Windenergieanlagen auf dem Hümmerich ein
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat rechtliche Schritte gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich eingeleitet. Der Konflikt um den Bau der Anlagen in einem europäischen Schutzgebiet spitzt sich zu.
Kreis Altenkirchen. Nachdem die Naturschutzinitiative e.V. gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt hatte, wurde dieser vom Kreisrechtsausschuss des Kreises Altenkirchen nach dem Erörterungstermin am Mittwoch (4. Dezember) zurückgewiesen.
"Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sehen, haben wir am 3. Januar 2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Die von der Genehmigungsbehörde beim Kreis Altenkirchen angeordneten Abschaltzeiten für den Rotmilan in einem europäischen Vogelschutzgebiet mit nur sechs Wochen sind viel zu kurz sind und genügen nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir können es nicht zulassen, dass europaweit geschützte Arten noch nicht einmal in europäischen Vogelschutzgebieten ausreichend geschützt werden sollen. Die Genehmigungsbehörde kommt ihrer Verpflichtung zum Artenschutz nicht nach", erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hatte die Genehmigungsbehörde im Februar 2024 ausdrücklich verpflichtet, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies sei aber in der erfolgten Genehmigung nicht der Fall, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Naturschützer schlagen Alarm
"Auch die für den Schwarzstorch völlig unzureichenden Vermeidungsmaßnahmen können wir nicht akzeptieren. Der Schwarzstorch ist eine störempfindliche Art, für den der erhebliche Eingriff in seinen Lebensraum vergrämend wirkt", betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.
"Beide Anlagen führen während der gesamten Aufenthaltszeit des Rotmilans zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos. Hinzu komme, so die NI, dass der Habitatschutz nach der FFH Richtlinie in erheblicher Art und Weise verletzt werde. Das Projekt, so wie es genehmigt wurde, führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes Westerwald in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen. Die Nebenbestimmungen des angegriffenen Bescheides vermeiden erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes durch den Verlust potenzieller Habitatflächen für den Schwarzstorch nicht in ausreichender Weise. Die vorgesehenen Abschaltzeiten vermeiden eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes mit Blick auf die erhöhte Tötungsgefahr des Rotmilans nicht in ausreichender Weise. Wir sehen nicht, dass die Genehmigung die Rechtsauffassung des OVG fehlerfrei umgesetzt hat. Vielmehr wird durch die Genehmigung das Verbot, das Vogelschutzgebiet zu beeinträchtigen, verletzt. Diese erheblichen Mängel des Genehmigungsbescheides durch den Kreis Altenkirchen können wir nicht klaglos hinnehmen", so Neumann und Vollmer.
Spenden können unter dem Stichwort "Rotmilan/Schwarzstorch" auf das Konto mit der IBAN DE60 5739 1800 0011 5018 26 überwiesen werden. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Naturschutzinitiative. (PM/red)
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