Aussage gegen Aussage – Amtsgericht Altenkirchen verhandelt wegen sexueller Belästigung
Von Wolfgang Rabsch
Richter Wegener hatte als Einzelrichter beim Amtsgericht Altenkirchen über eine Anklage zu entscheiden, die den Tatvorwurf der sexuellen Belästigung und Körperverletzung zum Gegenstand hatte.
Altenkirchen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Angeklagten vor, seine frühere Lebensgefährtin im April 2023 in einer Ortschaft der Verbandsgemeinde Hamm gegen ihren Willen an das Gesäß gefasst und anschließend an sich gezogen zu haben, um sie zu küssen. Später soll der Angeklagte die Zeugin über den bekleideten Oberschenkel bis in den Intimbereich gestreichelt haben. Die Zeugin habe seine Hand weggeschlagen, woraufhin der Angeklagte seinen Arm um ihren Hals gelegt und zugedrückt haben soll, sodass sie Atemnot bekam. Diese Taten sind nach dem Strafgesetzbuch als sexuelle Belästigung und Körperverletzung strafbar.
Nach der Verlesung der Anklage stellte der Richter klar, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten. Anschließend begann die Beweisaufnahme.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zur Sache. Sein Verteidiger verlas eine Erklärung, in der er den Vorwurf zurückwies. Der Angeklagte habe die Zeugin nicht unsittlich berührt. Vielmehr habe sie ihm Avancen gemacht, obwohl sie verheiratet war. Am besagten Tag habe sie ihn angerufen und zu einem Treffen aufgefordert. Der Angeklagte sei trotz erheblichem Alkoholkonsum – 15 Bier und mehrere Schnäpse – auf das Angebot eingegangen. Sie seien mit ihrem Auto an eine abgelegene Stelle gefahren, wo sie sich über ihre jeweiligen Beziehungen unterhalten hätten. Die Zeugin habe ihm gesagt, wie gut der Sex in ihrer früheren Beziehung gewesen sei. Danach habe sie ihn zurück nach Hause gefahren. Er bestreitet, die Zeugin unsittlich berührt oder gewürgt zu haben.
Der Angeklagte bestätigte die Erklärung seines Anwalts. Danach folgte die Aussage der Anzeigeerstatterin.
Zeugin schildert belastende Details
Die Zeugin berichtete ruhig und ohne ersichtlichen Belastungseifer über den Vorfall: „Der Angeklagte schrieb mir am Tattag eine Nachricht, dass er mich treffen wolle. Ich war einverstanden und holte ihn mit dem Auto ab. Wir fuhren in den nächsten Ort und hielten an einer abgelegenen Stelle. Wir unterhielten uns über unsere Beziehungsprobleme. Plötzlich wurde er aufdringlich und versuchte, mich zu küssen. Das war mir unangenehm, und ich wehrte ihn ab. Nachdem wir zurückgefahren waren, nahm er mich im Auto in den Schwitzkasten und drückte so fest zu, dass ich kaum noch Luft bekam.“
Erst auf Nachfrage des Richters schilderte die Zeugin, wie der Angeklagte sie sexuell belästigt habe. Es sei ihr merklich unangenehm gewesen, darüber zu sprechen, und sie habe mehrfach auf Erinnerungslücken verwiesen. „Der Griff des Angeklagten zwischen meine Beine war nicht schmerzhaft, mir aber äußerst unangenehm. Warum er mich würgte, weiß ich nicht. Er sagte, ich solle mich nicht so anstellen, das sei doch geil. Durch das Würgen bekam ich Panik und Todesangst. Ich konnte ihn wegdrücken und aus dem Auto drängen. Am nächsten Tag sprach ich mit meiner Mutter und meinem Ex-Ehemann über den Vorfall. Die genauen Details der sexuellen Belästigung erzählte ich meiner Mutter erst einige Tage später. Der Vorfall hat mich lange belastet. Erst nach der Geburt meines Kindes ging es mir besser.“
E-Mails belasten den Angeklagten
In der weiteren Beweisaufnahme wurden E-Mails thematisiert, in denen die Zeugin den Angeklagten beschuldigte, sie gewürgt zu haben. In einer Antwortmail entschuldigte sich der Angeklagte für sein Verhalten.
Der geschiedene Ehemann der Zeugin sagte aus, dass sie ihm weinend von dem Vorfall berichtet habe. Sie habe erzählt, dass der Angeklagte sie gewürgt und unsittlich berührt habe. Außerdem habe er gesagt: „Lass uns mal Sex haben.“ Da ihm ihre Schilderung glaubhaft erschien, habe er den Angeklagten zur Rede gestellt. Dieser habe ihm gegenüber lediglich eingeräumt, er habe „Mist gebaut“.
Da die Vernehmung der Mutter der Zeugin als notwendig erachtet wurde, unterbrach das Gericht die Hauptverhandlung. Die Fortsetzung der Verhandlung ist für den 19. Februar 2025 angesetzt. Die Mutter der Zeugin soll als Zeugin geladen werden.
Der AK-Kurier wird weiter über den Prozessverlauf berichten. (Wolfgang Rabsch/Red)
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