Bildungsprämie geht in die zweite Phase
Die individuelle Weiterbildung berufstätiger Erwachsener wird weiterhin gefördert. Die Kreisvolkshochschule und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind Ansprechpartner im Landkreis. Wer in den Genuss eines Prämiengutscheins zur Co-Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung kommen will, erhält Beratung und Informationen.
Kreis Altenkirchen. Gute Nachricht für alle Weiterbildungs-Interessierte im Kreis Altenkirchen: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige.
„Das Programm Bildungsprämie wird in einer zweiten Förderphase mit einer Laufzeit von zwei Jahren bis Ende November 2013 weitergeführt“, teilte Florian Deutz von der Infostelle „Weiterbildung“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Altenkirchen mit.
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden hierfür bundesweit 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens für die Beratungsstellen kann die Kreisvolkshochschule Altenkirchen ab sofort wieder Bildungsprämiengutscheine ausstellen. Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro.
„In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Betzdorf ist die Ausstellung der Gutscheine nach vorheriger telefonischer Terminabsprache sowohl in Altenkirchen, als auch in Betzdorf möglich“, betonte Cathy Sturm von der Kreisvolkshochschule, die neben Sabine Vangelista und Bernd Kohnen bereits seit dem Jahr 2009 Ansprechpartner für die Bildungsprämie im Landkreis Altenkirchen ist.
„Das dem Kreis zunächst zur Verfügung stehende Kontingent von 325 Prämiengutscheinen war bereits vor Ablauf der ersten Förderphase vergriffen; so sind circa 90.000 Euro Fördermittel für die individuelle berufliche Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen in den Kreis geflossen“, unterstreicht Bernd Kohnen die regionale bildungspolitische Bedeutung des Förderprogramms.
Prämienberechtigt sind Erwerbstätige, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, sowie Frauen in Elternzeit. „Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf, ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor zum beruflichen Erfolg. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern - mit Hilfe der Bildungsprämie oder des rheinland-pfälzischen Qualischecks wird dies finanziell unterstützt“, freut sich Florian Deutz.
Wer sich für die Bildungsprämie interessiert kann sich an die Kreisvolkshochschule Altenkirchen telefonisch unter 02681-812211 oder per E-Mail kvhs@kreis-ak.de wenden oder sich im Internet auf der Seite www.bildungspraemie.info informieren.
Alle weiteren Fragen zur beruflichen Weiterbildung beantwortet Florian Deutz von der Wirtschaftsfördrungsgesellschaft des Landkreises Altenkirchen gerne telefonisch unter 02681/81-3909 oder per E-Mail unter florian.deutz@wfg-kreis-ak.de.
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