Prozessbeginn: Macheten-Angriff auf Polizei in Linz
Von Wolfgang Rabsch
Der Tatvorwurf, der im Raum steht, ist so massiv, wie erschreckend und hat demzufolge ein überregionales Interesse erzeugt. Das war zu Beginn der Hauptverhandlung am 18. Februar vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin, festzustellen.
Koblenz/Linz. Das mediale Interesse war groß, vier Teams verschiedener Fernsehsender und zehn Vertreter der schreibenden Presse, waren anwesend. Dadurch, dass Polizeibeamte im Visier des Angeklagten standen, gewann der Prozess eine politische Dimension. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Koblenz geführt, da diese für Staatsschutzdelikte zuständig ist.
Wie lautete der Anklagevorwurf der Generalstaatsanwaltschaft?
In der Nacht vom 6. September 2024 soll der 29-jährige Angeklagte, der die albanische Staatsbürgerschaft besitzt, gegen 2.40 Uhr, bewaffnet mit einer Machete mit einer Klingenlänge von 47,3 Zentimeter, die Dienststelle der Polizeiinspektion Linz betreten haben. Wir berichteten. https://www.nr-kurier.de/artikel/146666-aktualisiert--polizeiwache-linz---terrorkaempfer-wollte-polizisten-mit-machete-toeten
Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, alle dort anwesenden Polizeibeamten zu töten. Gleich nach Betreten der Dienststelle habe er mit den Tötungen beginnen wollen. Gemäß seinem Tatplan soll er unvermittelt nach Betreten der Dienststelle etwa 50-mal mit der Machete auf die Scheibe eingeschlagen haben, die ihn von dem diensthabenden Beamten trennte. Dabei soll er mehrmals "Allahu Akbar" (bedeutet übersetzt: Gott ist groß) gerufen haben.
Er soll zudem geäußert haben, dass er Polizeibeamte töten wolle. Der diensthabende Polizeibeamte verriegelte die Außentür, sodass sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden hat und nicht in die Diensträume eindringen und auch nicht fliehen konnte. In der Folgezeit hat der Angeklagte mehrfach gegen die Außenscheibe geschlagen und getreten, wodurch diese massiv beschädigt wurde. Des Weiteren beschädigte und zerstörte der Angeklagte in der Schleuse einen Spiegel, Türen und Deckenlampen. Währenddessen drohte der Angeklagte, dass er möglichst viele Polizeibeamte töten wolle und erst aufhören würde, wenn er selbst tot sei. Wörtlich soll der Angeklagte gerufen haben: "Ich töte euch alle. Alluha Akbar. Ich gehe gleich zu Gott, ich bin bereit, für Allah zu sterben.".
Ideologisch und religiös geprägte Straftaten
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten weiter vor, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der Angeklagte soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates (IS) sympathisiert haben. Er habe bei seiner Tat die Absicht gehabt, die Polizeibeamten zu töten, weil diese eine Gesellschaftsordnung und eine Politik repräsentierten, die nicht seinen religiösen und weltpolitischen Vorstellungen entspricht. Am Schleusenbereich der Polizeistation ist ein Sachschaden von etwa 70.000 Euro entstanden.
Missachtung des Gerichts durch den Angeklagten
Der Angeklagte wurde mit Handfesseln in den Sitzungssaal gebracht, begleitet und gesichert von drei Justizbeamten. Nachdem er auf der Anklagebank Platz genommen hatte, betrat die 14. Strafkammer des Landgerichts den Sitzungssaal. Es gehört sich, dass sich alle Anwesenden von ihren Sitzen erheben, wenn das Gericht den Sitzungssaal betritt. Demonstrativ und mit verschränkten Armen, blieb der Angeklagte sitzen und hatte einen Kaugummi im Mund und drückte auf diese Art seine Missachtung des Gerichts aus. Der Vorsitzende ignorierte, wohl aus verständlichen Gründen, das abfällige Verhalten des Angeklagten, um die angespannte Situation, nicht weiter zu verschärfen.
Neben dem Angeklagten und dessen Verteidiger, waren die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, eine psychiatrische Gutachterin und eine Dolmetscherin für die albanische Sprache anwesend.
Während die Vertreterin der GenStA die Anklage verlas, ließ der Angeklagte über die Dolmetscherin verlauten, dass er keine simultane Übersetzung wünsche. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte nach dem Verlesen der Anklage, dass der Angeklagte keine Aussage zu seiner Person und zur Anklage machen würde, zudem verweigere er eine Zustimmung zur Exploration durch die psychiatrische Gutachterin. Anschließend wurde in die Beweisaufnahme eingetreten und mit Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt.
Ein Beamter des LKA schilderte, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass der Angeklagte mit acht verschiedenen Profilen im Internet unterwegs gewesen sei, dass sein Handy ausgewertet wurde und insgesamt 16 verschiedene Videoaufnahmen vom Geschehen in der Schleuse vorhanden wären.
Es wurden noch weitere Zeugen vernommen, unter anderem der diensthabende Polizeibeamte, der hinter der Panzerglasscheibe saß, als der Angeklagte die Schleuse betrat. Eindringlich schilderte er die bedrohliche Situation und den Ausnahmezustand, indem der Angeklagte sich befand. Wenn es ihm gelungen wäre, in die Diensträume der Polizeiinspektion Linz einzudringen, hätte es tatsächlich schlimm ausgehen können.
Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, es sind vier weitere Fortsetzungstermine bestimmt. Die Kuriere werden weiter berichten. Wolfgang Rabsch
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