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Nachricht vom 25.02.2025    

Trinkgeld in Deutschland: Was ist in Gastronomie, Taxi und Co. angemessen?

In Deutschland ist Trinkgeld ein Zeichen der Wertschätzung für gute Dienstleistung. Doch wie viel ist angemessen? Ein Überblick über die gängigen Trinkgeldpraktiken in verschiedenen Branchen.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Gastronomie und Hotellerie
In Restaurants und Cafés ist es üblich, zwischen 5 und 10 Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu geben. Bei sehr guter Bedienung oder höheren Rechnungen neigen viele Gäste dazu, eher 10 Prozent zu geben. In Bars und bei kleineren Beträgen wird häufig aufgerundet.

Im Hotelgewerbe gelten folgende Richtwerte:

- Zimmermädchen: 1 bis 3 Euro pro Tag
- Gepäckträger: 1 bis 2 Euro pro Gepäckstück
- Concierge: 5 bis 10 Euro für besondere Dienste
- Zimmerservice: 2 bis 5 Euro pro Lieferung

Taxifahrten und Lieferdienste
Bei Taxifahrten ist es üblich, den Fahrpreis aufzurunden oder etwa 10 Prozent Trinkgeld zu geben. Für Lieferdienste sind 2 bis 3 Euro pro Lieferung angemessen.

Friseure und Kosmetiksalons
Im Friseur- oder Kosmetiksalon wird in der Regel ein Trinkgeld von etwa 10 Prozent des Rechnungsbetrags gegeben. Die genaue Höhe kann von der Zufriedenheit mit dem Service und dem Ergebnis abhängen.

Handwerker und andere Dienstleister
Bei Handwerkern ist Trinkgeld weniger üblich, wird aber geschätzt. Alternativ kann man während der Arbeitszeit Getränke oder einen Snack anbieten. Bei längeren Einsätzen oder besonders guter Arbeit sind 5 bis 10 Euro angemessen.



Sonstige Dienstleistungen
- Tourguides: Bei Gruppenführungen 1 bis 2 Euro pro Person, bei Privatführungen 10 bis 15 Euro
- Tattoostudios: 5 bis 10 Prozent des Preises
- Reinigungskräfte: Einmaliges Trinkgeld zum Jahresende

Besonderheiten und rechtliche Aspekte
Es ist wichtig zu beachten, dass Trinkgeld in Deutschland freiwillig ist und keine rechtliche Verpflichtung besteht. In einigen Fällen, wie bei Bedienzuschlägen oder vertraglich vereinbarten Trinkgeldern, kann es jedoch steuerpflichtig sein. Für Arbeitnehmer sind freiwillige Trinkgelder von Kunden in der Regel steuerfrei. Anders sieht es bei Selbstständigen und Unternehmern aus, die Trinkgelder als Betriebseinnahmen versteuern müssen.

Die Höhe des Trinkgelds hängt letztendlich von der persönlichen Zufriedenheit und den finanziellen Möglichkeiten ab. Die genannten Richtwerte dienen als Orientierung, sollten aber nicht als strenge Regeln verstanden werden. In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen kann es sinnvoll sein, besonders guten Service durch angemessenes Trinkgeld zu honorieren und damit die oft unterbezahlten Dienstleistungsberufe zu unterstützen. (Red)


Mehr dazu:   Ratgeber  
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