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Nachricht vom 06.03.2025    

Acht Jahre Gefängnis für Mordversuche durch IS-Anhänger an Polizisten in Linz

Von Wolfgang Rabsch

Am Donnerstag, 6. März, wurde das Urteil in dem Fall gesprochen, der bundesweit für Schlagzeilen und Aufsehen sorgte. Nach vier Verhandlungstagen verurteilte die 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Fotos: Wolfgang Rabsch

Kurzes Resümee des bisherigen Verlaufs des Verfahrens
In der Nacht vom 6. September 2024 soll der 29-jährige Angeklagte, der die albanische Staatsbürgerschaft besitzt, gegen 2.40 Uhr, bewaffnet mit einer Machete mit einer Klingenlänge von 47,3 Zentimetern, die Dienststelle der Polizeiinspektion Linz betreten haben, um dort mehrere Polizisten zu töten. Der zum Islam konvertierte Angeklagte beabsichtigte, mit dem Töten der Polizeibeamten Repräsentanten des deutschen Staates zu bestrafen, weil Deutschland Israel im Gazastreifen im Krieg gegen die Hamas militärisch unterstützt.

Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen, überwiegend Polizeibeamte von der PI Linz, erstattete die psychiatrische Gutachterin ihr Gutachten und kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte, obwohl er sich nicht explodieren ließ, voll schuldfähig sei. Er habe sich in einer psychischen Instabilität mit dissozialen Zügen befunden; ihm könne jedoch eine Persönlichkeitsstörung vom Typ „Borderline“ bescheinigt werden. Wegen seines gescheiterten Lebens habe der Angeklagte sich selbst radikalisiert und sich dem IS angeschlossen. Für den IS wollte er auch sterben; sein Plan gestaltete sich so, dass er in die PI in Linz eindringen, dort eine unbekannte Zahl von Polizisten töten und dann von Polizisten erschossen werden würde. Im Verfahren wurde erwähnt, dass auf TikTok und Instagram die Ansicht verbreitet wird, Anhänger des IS seien nur gute Kämpfer, wenn sie Ungläubige getötet haben und anschließend selbst getötet werden – nur so kämen sie ins Paradies.

Nach Verlesung des Bundeszentralregisterauszugs (BZR) wurde einvernehmlich die Beweisaufnahme geschlossen.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren zu verurteilen. Die Beweisaufnahme habe vollumfänglich den Anklagevorwurf bestätigt: Er habe bis zu seiner Überwältigung durch das SEK versucht, in die Wache einzudringen, um seinen Plan zu verwirklichen, mehrere Polizeibeamte mittels einer Machete zu töten. Erst nach zwei Stunden konnte der Angeklagte durch das SEK mittels eines Elektroschockers überwältigt und festgenommen werden. Beim Betreten der Wache habe der Angeklagte den Vorsatz gehabt, möglichst viele Polizeibeamte zu töten. Das Geständnis könne nur bedingt zu einer Strafrahmenverschiebung führen, die zwischen drei und 15 Jahren festgelegt werden könne. Zudem sei das Geständnis nicht von Reue getragen gewesen, weil das Verfahren den Angeklagten eigentlich nicht besonders interessierte: Er schwieg, kaute unentwegt Kaugummi oder lachte gelegentlich. Der Polizeibeamte, der hinter der Scheibe in der Schleuse der Wache Dienst verrichtete, habe durch den Vorfall psychische Schäden erlitten und sei deswegen auch in psychiatrischer Behandlung gewesen.



Rechtsanwalt Bilal Colak, der dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet war, stellte die zu verhängende Freiheitsstrafe in das Ermessen des Gerichts. Die Tat solle nicht beschönigt werden, jedoch hätte der Angeklagte in Deutschland keinen Halt gefunden. Er hätte auch in einer toxischen Beziehung zu seiner Ehefrau gestanden und deshalb Drogen und Alkohol konsumiert. Nachdem der Angeklagte in der Schleuse eingeschlossen wurde, gab er sein Vorhaben auf, Polizeibeamte töten zu wollen. Somit ging von dem Angeklagten keine konkrete Gefährdung von Menschenleben mehr aus.

Der Angeklagte setzte bei der Möglichkeit des letzten Wortes sein desinteressiertes Verhalten fort und sagte nichts.

Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte (der übrigens zur Urteilsverkündung, wie ansonsten üblich, nicht aufstand) wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Haftfortdauer wird angeordnet.

Nach seiner Radikalisierung und dem Übertritt zum Islam verfolgte der Angeklagte nach Ansicht der Strafkammer den Plan, möglichst viele ungläubige Menschen zu töten, um dann selbst getötet zu werden, damit er als Märtyrer für den IS gilt und ein Vorbild für andere sei, sich auch zu radikalisieren. Weil er sein Leben als gescheitert ansah, wollte er durch die Morde eine Selbsterhöhung erreichen. Wörtlich führte der Vorsitzende aus: „Der Angeklagte wollte in der Tatnacht den Dschihad nach Linz bringen, um die ansonsten beschauliche Stadt zu erschüttern.“ Da keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vorliegt und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe festgestellt wurde, hielt die Strafkammer eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für tat- und schuldangemessen.

Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen protokolliert, darum ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel basiert ausschließlich auf Informationen aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen, offiziellen Pressegesprächen und Gutachten, die im Rahmen des Prozesses beim Landgericht Koblenz veröffentlicht wurden. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zitierten Aussagen, die direkt den offiziellen Quellen entnommen sind.


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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