Negative Schufa: Welche Konsequenzen drohen?
RATGEBER | SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und das gleichnamige Unternehmen sammelt Daten von rund 68 Millionen natürlichen Personen und ca. 6 Millionen Unternehmen in Deutschland mit dem Zweck, Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Personen oder Unternehmen zu liefern. Während die sogenannten "Positivdaten", welche die Schufa speichert, positive Vertragsverhältnisse wie pünktliche Rechnungsbegleichung oder pünktliche Ratenzahlungen dokumentieren, können Negativeinträge schnell weitreichende Konsequenzen für Betroffene haben. Was sollte man in diesem Zusammenhang wissen?

Welche Daten werden zu welchem Zweck gesammelt?
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, wie, zu welchem Zweck und welche Daten die Schufa über Personen oder Unternehmen sammelt. Die Schufa erhält von ihr angeschlossenen Unternehmen, sogenannten Vertragspartnern (Banken, Onlinehändler, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen), Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern und Unternehmen, um sich gegen Risiko abzusichern. Das beruht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, was bedeutet, dass alle Vertragspartner gleichzeitig Daten liefern, als auch empfangen können. Zu diesen Daten zählen unter anderem:
• Name, Adresse, Geburtsdatum
• Konten und Kreditkarten
• laufende Kredite und Leasingverträge
• Bürgschaften
• Kundenkonten bei Onlinehändlern und Telekommunikationsanbietern
Zunächst einmal hat das reine Datensammeln keinerlei Konsequenzen für Verbraucher, sofern sie ihre Rechnungen stets pünktlich bezahlen. Anders sieht das aus, wenn nicht auf Mahnungen reagiert wird und es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Ein solches Verfahren ist die Grundlage für einen negativen Schufa-Eintrag, welcher schwerwiegende Folgen mit sich bringen kann. Das gilt insbesondere für folgende Bereiche:
Probleme bei der Wohnungssuche
Immer öfter verlangen Vermieter die Vorlage einer Schufa-Auskunft, um sich über die bisherige Zahlungsmoral potenzieller Mieter im Vorfeld zu informieren, auch wenn es in Deutschland (noch) keine Verpflichtung dazu gibt. Im Falle einer negativen Bewertung sind die Chancen hoch, dass der Vermieter die Wohnung anderweitig vergeben wird.
Kein Bankkonto, keine Kredite und keine Kreditkarte
Zwar gibt es in Deutschland das sogenannte Basiskonto, auch Jedermannkonto genannt, welches die elementaren Kontofunktionen bietet und Banken und Kreditinstitute verpflichtet sind, es jedem, unabhängig von seiner finanziellen Situation zur Verfügung zu stellen, die Eröffnung eines normalen Girokontos kann sich mit negativem Schufa-Eintrag allerdings durchaus schwierig darstellen. Auf keinen Fall werden Banken oder andere Kreditinstitute in solchen Fällen Kredite oder auch eine Kreditkarte ausgeben. Wer dennoch auf eine Kreditkarte angewiesen ist, kann in einem solchen Fall alternativ eine Kreditkarte ohne Schufa nutzen.
Keine Laufzeitverträge und kein Kauf auf Rechnung
Auf einer Mindestlaufzeit basierende Verträge wie etwa Mobilfunkverträge werden in der Regel von entsprechenden Anbietern abgelehnt, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Auch der insbesondere im Internet beliebte Kauf auf Rechnung wird nicht möglich, wenn das jeweilige Unternehmen von einem negativen Schufa-Eintrag erfährt bzw. Kunden im Vorab überprüft und entsprechende Auskünfte einholt.
Fazit
Niemand, der einmal oder zweimal vergisst eine Rechnung zu begleichen, muss mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen – bis es dazu kommt, müssen erst einige Mahnungen bewusst oder unbewusst übersehen werden. Allerdings kann es auch sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag fälschlicherweise entsteht, weshalb es sich empfiehlt, einmal pro Jahr die kostenlose Selbstauskunft zu nutzen, und im Zweifel für eine Löschung des Eintrags zu sorgen. (prm)
Autor: Bettina Salarno