Pressemitteilung vom 25.03.2025
Neue Bezirksschornsteinfeger für Rheinland-Pfalz ernannt
In Rheinland-Pfalz wurden kürzlich 16 neue Bezirksschornsteinfeger für eine Amtszeit von sieben Jahren bestellt. Die feierliche Übergabe der Bestellungsurkunden fand unter der Leitung von Christof Pause, Abteilungsleiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), statt.

Rheinland-Pfalz. In einer feierlichen Zeremonie hat Christof Pause, der Abteilungsleiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 16 neue Bezirksschornsteinfeger in ihre Ämter eingeführt. Diese werden für die nächsten sieben Jahre in ihren jeweiligen Kehrbezirken tätig sein. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz 479 Kehrbezirke, und die neuen Ernennungen sind Teil eines geregelten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens der ADD.
Die neuen Bezirksschornsteinfeger übernehmen wichtige Aufgaben zur Sicherstellung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen. Darüber hinaus spielen sie eine entscheidende Rolle beim Klima- und Umweltschutz, da sie durch ihre Arbeit zur Effizienzsteigerung und Emissionsreduktion beitragen.
Die Bestellungen treten zu festgelegten Terminen in Kraft
Bestellung zum 1. April: Andreas Heckmann Kehrbezirk Mainz-Bingen I, Markus Kronenberger Kehrbezirk Worms VI, Robert Maxeiner Kehrbezirk Lahnstein I
Bestellung zum 1. Mai: Kai Ketturkat Kehrbezirk Landau III, Carsten Knöppel Kehrbezirk Bernkastel-Wittlich IV, Alexander Schwartz Kehrbezirk Pirmasens VI
Bestellung zum 1. Juli: Christian Feller Kehrbezirk Bernkastel-Wittlich I, Oliver Netsch Kehrbezirk Stadt Idar-Oberstein III, Markus Trapp Kehrbezirk VII
Bestellung zum 15. Juli: Jörg Brusius Kehrbezirk Bernkastel-Wittlich VIII
Bestellung zum 1. August: Christian Bogner Kehrbezirk Mainz-Bingen VI, Jens Kleinschmager Kehrbezirk Frankenthal I, Jürgen Loy Kehrbezirk Speyer III, Matthias Maus Kehrbezirk Südwestpfalz XIV, Christian Poh Kehrbezirk Bad Dürkheim XII, Michael Wuttke Kehrbezirk Kreis Altenkirchen VI
Einige der neu ernannten Schornsteinfeger konnten bei der Feierstunde nicht anwesend sein. Trotz ihrer Abwesenheit wurden auch ihnen die offiziellen Bestellungsurkunden ausgestellt. (PM/Red)
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