Pressemitteilung vom 27.03.2025
Neue Ehrenordnung: Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) würdigt Engagement umfassender
Die Verbandsgemeinde (VG) Kirchen (Sieg) hat eine neue Ehrenordnung eingeführt, die das ehrenamtliche Engagement in der Region umfassend anerkennt. Neben sportlichen Leistungen werden nun auch kulturelle Beiträge gewürdigt.

VG Kirchen (Sieg). Die VG Kirchen (Sieg) hat ihre bisher geltenden Richtlinien zur Ehrung von ehrenamtlichem Engagement und sportlichen Auszeichnungen überarbeitet. Der VG-Rat beschloss die Einführung einer neuen Ehrenordnung, die ab sofort in Kraft ist. Diese vereint nicht nur die bisherigen Regelungen, sondern erweitert den Kreis der zu würdigenden Bereiche um Musik, Gesang, Tanz und Kultur. Mit der neuen Ehrenordnung sollen Personen geehrt werden, die sich durch außergewöhnliches Engagement für das Gemeinwohl oder durch besondere Leistungen in Sport, Kultur und Kunst hervorgetan haben. Ob 25, 40 oder gar 50 Jahre ehrenamtlicher Einsatz, herausragende sportliche Erfolge oder kulturelle Spitzenleistungen - die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) ermöglicht die offizielle Anerkennung solcher Verdienste.
Die Ehrungen erfolgen im Namen des Bürgermeisters oder dessen Stellvertreters durch Präsente oder Gutscheine. Diese sollen sowohl Anerkennung als auch Motivation sein, sich weiterhin für das Gemeinwohl einzusetzen. Vorschläge für Ehrungen können schriftlich bei Sven Wolff von der Stabsstelle für Vereine, Ehrenamt und Touristik der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) eingereicht werden. Der Vorschlag sollte die Kontaktdaten der zu ehrenden Person sowie eine Beschreibung der Verdienste enthalten. Der entsprechende Vordruck und die neue Ehrenordnung stehen auf den Internetseiten der VG unter Tourismus & Freizeit / Vereine & Ehrenamt zum Download bereit oder können per E-Mail sowie auf dem Postweg angefordert werden. Alle bereits registrierten Vereine und Gruppen erhalten das Formular automatisch.
Diese Initiative bietet eine Möglichkeit, das Engagement innerhalb der Gemeinschaft zu feiern und verdienten Personen die gebührende Anerkennung zukommen zu lassen. (PM/Red)
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