Pressemitteilung vom 04.04.2025
Haus & Grund: Herausforderungen für Vermieter im Kreis Altenkirchen
In der Stadthalle Betzdorf kamen am vergangenen Freitag die Mitglieder des Haus- und Grundeigentümervereins des Kreises Altenkirchen zusammen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Informationen zu Mietrecht und Grundsteuer. Die Versammlung thematisierte auch die steigenden Anforderungen an Vermieter.
Betzdorf. Bei der Mitgliederversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins des Kreises Altenkirchen informierte Verbandsdirektor Ralf Schönfeld über wichtige Themen wie Mietrecht, Balkonkraftwerke und Mieterstrom. Besonderes Augenmerk lag auf den Entwicklungen bei der Grundsteuer. Schönfeld kritisierte die zunehmende Komplexität der Vorschriften, insbesondere bei der CO2-Steuer. "Die Liste an Ideen, die das Vermieten erschweren und verteuern, wird immer länger", so Schönfeld. Er erläuterte zudem die gesetzlichen Vorgaben zur Mieterhöhung, bei denen die sogenannte "Kappungsgrenze" von maximal 20 Prozent in drei Jahren einzuhalten ist.
Steigende Mitgliederzahlen
Vereinschef Dr. Alexander Ermert zeigte sich erfreut über den Anstieg der Mitgliederzahlen. Der Rechtsanwalt aus Betzdorf, seit zwei Jahren Vorsitzender, empfiehlt die Nutzung der Musterverträge der Organisation. Angesichts des fehlenden Mietspiegels im Kreis Altenkirchen sollten bei Neuvermietungen Staffelmieten oder Indexmieten vereinbart werden. Rund 1000 Mitglieder aus den Kreisen Altenkirchen und Westerwald sind derzeit im Verein organisiert. Wolfgang Märker berichtete, dass die Beratungsschwerpunkte auf Betriebskostenumlage und Mieterhöhungen lagen. Die Nachfrage nach Wohnungen bleibt hoch.
Differenzierung der Grundsteuerhebesätze
Mitglieder der Versammlung äußerten Bedenken über die stark gestiegene Grundsteuer seit Jahresbeginn. "Das Wohnen wird damit weiter verteuert, während Gewerbeimmobilien stark entlastet wurden", erklärte Schönfeld. Er forderte die Kommunen auf, die Ungleichbehandlung zu beheben. Seit dem 28. Februar können Gemeinden die Hebesätze differenziert gestalten, um Wohnungseigentümer und Mieter zu entlasten. "Es gibt auch keine detaillierte Begründungspflicht mehr, um die starke Belastung von Wohnimmobilien schnell zu mindern. Jetzt gilt es, die vom Gesetzgeber gewünschte Entlastung der Wohnungseigentümer und Mieter auch zügig durch Ortsgemeinden und Städte umzusetzen", forderten die Teilnehmer der Versammlung. PM/Red
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