Pressemitteilung vom 16.04.2025
Kritik von Kreisen und Kommunen an der Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete
Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) will mit den kritischen Kommunen und Kreisen über die Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete sprechen. Es gibt aber Terminprobleme und einige Ungereimtheiten.

Mainz. Nach der Kritik von Kreisen, Kommunen und der Opposition an der Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz hat Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) die kommunalen Spitzenverbände zum Gespräch eingeladen. Den vom Ministerium öffentlich mitgeteilten Termin am 25. April könnten sie aber gar nicht wahrnehmen, teilten die drei kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit.
Unstimmigkeiten über den Gesprächstermin
Das Ministerium habe den internen Gesprächstermin unabgestimmt per Pressemitteilung kommuniziert, kritisieren die Spitzen von Gemeinde- und Städtebund, des Städtetags und Landkreistags. Dies sei ein sehr ungewöhnlicher Vorgang und aufgrund der vorher erfolgten Absage des Termins kein fairer Umgang.
Die Absage der Spitzenverbände sei rund eine Stunde vor der öffentlichen Mitteilung des Ministeriums mündlich erfolgt. Dennoch habe das Ministerium die Terminmeldung veröffentlicht, daher die Aufregung. Auch wenn der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden könne, seien die Spitzenverbände aber grundsätzlich für Gespräche bereits.
Kommunen und Kreise kritisieren Inhalt der Bezahlkarte und technische Umsetzung
Der Landkreistag sowie der Gemeinde- und Städtebund (GStB) werfen dem Ministerium vor, die eigentliche Absicht der Bezahlkarte und damit bundeseinheitliche Vereinbarungen zu konterkarieren. Zudem funktioniere die technische Schnittstelle nicht, kritisierten der Direktor des Landkreistags, Andreas Göbel, und das geschäftsführende Vorstandsmitglied des GStB, Moritz Petry.
Inhaltlich geht es vor allem um die Frage, wie viel Bargeld die Geflüchteten abheben dürfen und ob die Bezahlkarte Überweisungen ermöglichen soll.
Besonders umstritten ist die Überweisungsfunktion
Bezahlkarten können seit Mitte März in allen sechs Aufnahmeeinrichtungen des Landes genutzt werden. Volljährige, alleinstehende Asylbewerber bekommen einen Betrag von 196 Euro. Davon könnten sie monatlich 130 Euro in bar abheben.
Die 130 Euro seien in Rheinland-Pfalz eine Regelempfehlung, von der im Einzelfall sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden könne, hieß es im Ministerium. Überweisungen würden ebenfalls über die Bezahlkarte ermöglicht. Welchen Sinn die Einführung einer Bezahlkarte dann überhaupt macht, ließ das Ministerium offen.
Die Kommunen könnten voraussichtlich im Verlauf dieses Quartals nach Zeichnung einer Kooperationsvereinbarung an der Bezahlkarte des Landes partizipieren, teilte das Ministerium weiter mit. Die Kommunen könnten diese Karten erst dann neu mit Geld beladen, wenn sie das System des Landes auch aktiv nutzten. (PM/Red)
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