Rüddel: Keine Denkverbote in Sachen Pendlerpauschale
Die enorme Erhöhung der Benzin- und Dieselpreise der letzten Tage macht auch die Politik auf die Probleme der vielen Berufspendler aufmerksam. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es keine Alternative zum Auto. MdB Erwin Rüddel fordert deshalb eine schnelle Entscheidung zur Erhöhung der Pendlerpauschale und kein Denkverbot.
Region. „Angesichts der besonderen Probleme der Arbeitnehmer in unserem ländlichen Raum halte ich es für angebracht, dass wir noch einmal ernsthaft über eine höhere Pendlerpauschale nachdenken“, erklärte der rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit Blick auf die aktuellen Benzin- und Dieselpreise, die in diesen vorösterlichen Tagen die höchsten aller Zeiten seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind.
Zur Begründung verwies Rüddel auch auf eine ganz aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Demnach müsste die Pauschale heute bei 74 statt bei 30 Cent liegen, um eine Entlastung wie noch 1991 zu erreichen. Vor 20 Jahren konnten die Bürger mit der von der Steuer abzusetzenden Pauschale noch 61 Prozent der Fahrtkosten zurückbekommen, 2004 waren es schon nur noch 40 Prozent. Um wenigstens die gleiche Entlastungswirkung bei den Fahrtkosten wie noch 2004 zu erreichen, müsste die Pendlerpauschale demnach eigentlich bei 49 Cent liegen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments ermittelt hat.
„Das sind Fakten, über die wir uns nicht einfach hinwegsetzen können“, sagte Rüddel. „Ich denke dabei vor allem an die vielen Berufspendler in meinem ländlich strukturierten Wahlkreis. Das sind Menschen, die hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten und die Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Denen ist mit Hinweisen auf „alternative“ Antriebe, auf künftige spritsparende Modelle, auf den öffentlichen Nahverkehr oder auf das Fahrrad nicht geholfen. Die Bedingungen auf dem Land sind nun einmal ganz anders als in den Städten. Für viele Menschen in unseren ländlichen Regionen ist das Auto für Berufstätige und Familien deshalb ein Muss“, betonte der Abgeordnete.
Die Pendlerpauschale, so Rüddel weiter, werde im Übrigen unabhängig vom Verkehrsmittel gezahlt und sei daher nicht nur eine Maßnahme zur Unterstützung bei den Spritkosten. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem ganz klar festgestellt, dass Berufstätige, die besondere Aufwendungen hätten, um einer Arbeit nachzugehen, diese auch von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen könnten. „Insofern“, fügte Rüddel hinzu, „liegt die Schlussfolgerung nahe, dass das Nachdenken über die Entfernungspauschale sogar verfassungsrechtlich geboten sein könnte“.
„Wenn sich die Dinge in Sachen Spritkosten nicht in absehbarer Zeit bessern sollten, dann können wir die Berufspendler nicht auf Dauer im Regen stehen lassen. Dann müssen wir noch einmal sehr ernsthaft über eine höhere Pendlerpauschale nachdenken“, bekräftigte der heimische Bundestagsabgeordnete in einer Pressemitteilung.