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Nachricht vom 11.04.2012    

Freiwillige Feuerwehr darf nicht in der Existenz gefährdet werden

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – Eine eventuelle Änderung im Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie könnte für die Freiwilligen Feuerwehren existenzgefährdende Folgen haben. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel kritisiert die Pläne der EU-Kommission und verspricht nachdrücklichen Einsatz für Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.

Kreis Altenkirchen. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel hat sich mit aller Deutlichkeit dagegen ausgesprochen, dass durch eine eventuelle Änderung im Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie gravierende Nachteile für die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland entstehen. Zugleich übte Rüddel massive Kritik an der EU-Kommission und sprach von einer „übertriebenen Regulierungswut“. In diesem Fall stelle Brüssel nach Rüddels Worten wieder einmal unter Beweis, dass „gut gemeint“ das Gegenteil von „gut gemacht“ sei.

Weiter sagte Rüddel: „Deshalb werde ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich dafür einsetzen, die derzeitige Rechtslage beizubehalten. Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und dürfen auch in Zukunft nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Die Konsequenzen wären andernfalls absurd, denn im Endeffekt wäre jegliches ehrenamtliche Engagement gefährdet, in der Freiwilligen Feuerwehr ebenso wie beim THW oder in anderen Hilfsorganisationen und Initiativen. Wir werden deshalb mit allen Mitteln verhindern, dass derartiger Unfug Eingang in unser nationales Recht findet.“
Hintergrund für die harsche Stellungnahme des heimischen Bundestagsabgeordneten ist das Vorhaben der EU, auch ehrenamtliche Hilfsorganisationen in die europäische Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen. Das hätte angesichts einer zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche zur Folge, dass auch ehrenamtlich geleistete Stunden auf die Wochenarbeitszeit angerechnet würden. Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die 40 Stunden in ihrem Beruf arbeiten, blieben dann nur noch maximal acht Stunden pro Woche für das Ehrenamt.
Eine weitere Konsequenz bestünde darin, dass aufgrund der vorgeschriebenen Ruhezeit ein Arbeitnehmer im Anschluss an den freiwilligen Feuerwehrdienst erst nach 11 Stunden Ruhezeit wieder beschäftigt werden dürfte. „Das alles mutet doch ziemlich absurd an“, stellte Rüddel fest und fügte hinzu, „Manchmal wünsche ich mir wirklich, die EU würde sich darauf konzentrieren, vorhandene Probleme zu lösen, statt unnötig neue Probleme zu produzieren.“



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Abschließend versprach der Abgeordnete weitere Unterstützung für den Deutschen Feuerwehrverband (DFV), der sich mit Händen und Füßen gegen die Pläne der EU zur Wehr setzt. „Letztlich“, so Rüddel, „bedroht dieses Brüsseler Vorhaben jegliche ehrenamtliche Tätigkeit und das läuft allen unseren Bemühungen diametral entgegen. Denn wir wollen doch gerade das bürgerschaftliche Engagement in unserem Land nach Kräften fördern.“


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