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Seit November E-Fingerabdruck
Den "elektronischen Fingerabdruck" gibt es seit dem 1. November dieses Jahres. Über ihre ersten Erfahrungen mit dem neuen Ausweis berichtet jetzt die Verbandegemeinde Altenkirchen (Bürgerbüro).
Altenkirchen. Seit dem 1. November diesen Jahres gibt es ihn nun, den elektronischen Fingerabdruck. Die Altenkirchener Verwaltung hat nun ein erstes Resumee gezogen. Zunächst noch einmal einige Grundinformationen: Den sogenannten ePass (elektronischer Pass) gibt es bereits seit 2005. Ab diesem Zeitpunkt werden an das Passfoto bestimmte Anforderungen gestellt. So heißt es beispielsweise bereits ab diesem Zeitpunkt "bitte nicht lächeln" und das Foto darf auch nur in Frontalaufnahme gefertigt sein (sogenannte biometrische Fotos). Mit einer Passbildschablone wird in zwei Schritten überprüft, ob das Foto den Anforderungen entspricht. Ab dem 1. November dieses Jahres ist nun der elektronische Fingerabdruck hinzugekommen. Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre Gültigkeit. Daher sind ab dem 1. November drei verschiedene Passtypen im Umlauf: Reisepässe ohne Chip, e-Pässe mit Chip, die nur das Passfoto im Chip enthalten und solche mit Chip, die Passfoto und Fingerabdrücke im Chip enthalten.
Geändert wurde ab 01. November zudem die Gültigkeitsdauer der Pässe für Personen zwischen 24 und 26 Jahren. Auch für 24-Jährige ist der e-Pass jetzt 10 Jahre gültig, zuvor waren dies 5 Jahre. Dementsprechend ändert sich allerdings auch die Bearbeitungsgebühr von 37,50 Euro auf 59 Euro. Auch ist neu, dass Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Nach wie vor kann für Kinder jedoch ein Kinderreisepass (früher Kinderausweis) oder ein e-Pass beantragt werden.
Hinsichtlich der Bearbeitungsdauer und Höhe der zu zahlenden Gebühren haben sich seit 2005 keine Änderungen ergeben, so Tobias Schmidt, Mitarbeiter des Bürgerbüros in Altenkirchen. Nach wie vor dauert es etwa vier bis sechs Wochen, bis der Antragsteller seinen Reisepass in Händen halten kann. Natürlich dauert es etwas länger bei der Beantragung selbst, weil ja jetzt zusätzlich die Fingerabdrücke genommen werden müssen. Dabei werden jeweils drei Abdrücke von den Zeigefingern der rechten und der linken Hand genommen. Zur Abdrucknahme wird jedoch kein Stempelkissen benutzt, sondern ein Fingerabdruckscanner, wie er auf dem Foto zu sehen ist. Das Bearbeitungsprogramm sucht sich dann automatisch die beiden besten Abdrücke heraus. Wenn nötig, z.um Beispiel bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen, können auch andere als die Zeigefinger verwendet werden. Niemals wird jedoch ein Abdruck des kleinen Fingers genommen.
Probleme hat es bislang weder bei der Bedienung der neuen Gerätschaften noch bei der Nutzung des Bearbeitungsprogramms gegeben. Vorgekommen ist jedoch schon einmal, dass die Qualität der Fingerabdrücke für die Bearbeitungssoftware nicht ausreichte. In diesen Fällen wird der Pass auch ohne Fingerabdruck ausgestellt.
Natürlich werden die Mitarbeiter des Bürgerbüros auch hin und wieder zur Notwendigkeit des Fingerabdruckverfahrens befragt. Die gesetzliche Regelung lässt hier jedoch keinen Spielraum.