DSL-Versorgung im Kreis Altenkirchen erneut ausgebremst
Neue Anforderungen des Landes sind nötig, um Fördergelder für den Ausbau der Breitbandversorgung zu erhalten. Obwohl die Akten seit rund einem Jahr vorliegen, wurde sie jetzt von der ADD zurückgeschickt mit Aufforderung bis 15. August zu aktualisieren, damit der Landkreis überhaupt in das Auswahlverfahren kommt. Die Fördermittel sind von 90 auf 65 Prozent gesenkt worden, das tut schon weh. Aber jetzt neue bürokratische Hürden aufzubauen, ärgert die Kreisverwaltung enorm.
Altenkirchen. Der Kreis beschäftigt sich seit Ende 2009 intensiv mit den Möglichkeiten einer Verbesserung der Breitbandversorgung der Gemeinden des Landkreises Altenkirchen. Nach Vorgesprächen mit dem Land hat der Kreis Altenkirchen dann im Frühjahr 2010 ein Kooperationsprojekt gestartet, mit dem Ziel die oft unzureichende Breitbandanbindung zu verbessern. Hierbei orientierte man sich an dem Breitbandprojekt des Kreises Kusel, das vom Land ausdrücklich als Pilotprojekt vorgestellt und mit 90 Prozent aus Landesmitteln gefördert wurde.
In einem ersten Schritt wurde für die teilnehmenden Gemeinden des Kreises Altenkirchen eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Studie beinhaltete unter anderem eine Analyse der Breitbandversorgung vor Ort, die Abfrage der Ausbauabsichten der Anbieter und die Ermittlung der Bedarfe der Gewerbetreibenden und privaten Haushalte sowie ein so genanntes Interessenbekundungsverfahren (IBV). Ergebnis des IBV war, dass kein Anbieter aus eigenen wirtschaftlichen Interessen in den jeweiligen Gemeinden das Breitbandnetz ausbauen wird.
Die Studie, die auch durch das so genannte GAK-Programm gefördert worden war, wurde im Frühjahr 2011 fertig gestellt und anschließend den beteiligten Verbands- und Ortsgemeinden vorgestellt.
Die Studie war die Grundlage für den zweiten Schritt: dem Breitbandausbau, den viele der betroffenen Ortsgemeinden nicht ohne Fördermittel bewältigen können.
Im Juli 2011 wurde daher eine Förderanfrage an das Land gestellt. Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Enthalten in der administrativ aufwendigen Förderanfrage sind die in Versorgungslosen gebündelten Gemeinden, in denen keine ausreichende Versorgung vorhanden war.
Im Mai dieses Jahres informierte Frau Staatssekretärin Heike Raab in Eichelhardt über die neuen Grundlagen der Breitband-Förderung. Ein zentraler Punkt: Der vormals bestehende Fördersatz von 90 Prozent für Gemeinschaftsprojekte wurde auf nunmehr 65 Prozent gesenkt.
Jetzt neue Unterlagen gefordert
Nach fast einem Jahr erhielt die Kreisverwaltung nun eine schriftliche Antwort der ADD. Mit dieser Antwort wurden sämtliche Unterlagen, die vor einem Jahr eingereicht worden waren – hierbei handelt es sich um mehrere Aktenordner Zahlen- und Antragsmaterial – zurückgeschickt. Verbunden mit dieser Rücksendung war die Bitte, neue Informationen zu erheben und Formulare auszufüllen und erneut an die ADD zu senden. Konkret soll zum Beispiel ein neuer Nachweis der Unterversorgung der betreffenden Gemeinden erbracht, eine neue kommunalaufsichtliche Stellungnahme eingereicht sowie ein neues Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden. Alle diese Punkte sind bereits im letzten Jahr im Rahmen der erwähnten Machbarkeitsstudie abgearbeitet worden und müssen nun erneut erarbeitet werden.
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„Diese neuen Anforderungen der ADD haben uns mehr als überrascht. Schließlich sind wir nicht dafür verantwortlich, dass die Unterlagen nun fast ein Jahr lang bei der ADD „geschlummert“ haben“, so der Erste Kreisbeigeordnete Konrad Schwan.
„Anstatt neue bürokratische Hürden aufzubauen oder mit anderen Einschränkungen eine Förderung zu verzögern oder gar zu verhindern, wäre es aufrichtiger, einfach zu sagen, dass kein Geld da ist“ so Konrad Schwan weiter.
Ein weiteres Problem: Das Land betrachtet Ortsgemeinden, die zu einem gewissen Grad mit der LTE-Technik versorgt sind oder versorgt werden sollen, als grundversorgt. Eine solche Ortsgemeinde verliert dann ggf. den Anspruch auf eine Förderung.
„Besonders ärgerlich ist“, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter „dass wir, um in das erste Auswahlverfahren zu kommen, für das Einreichen der neuen Unterlagen durch die ADD eine Frist bis zum 15. August gesetzt bekommen haben. Wir werden alles tun, um die Unterlagen rechtzeitig einzureichen – wir sind hier aber auch auf die schnelle Antwort externer Stellen angewiesen.“
Das aktuelle Vorgehen des Landes bedeutet auch, dass der Kreis Altenkirchen durch das frühe Einreichen der Förderanfrage faktisch bestraft wird, da Gemeinden und Kreise, die lange nach dem Kreis Altenkirchen eine Förderanfrage gestellt haben den Vorteil haben, dass deren Unterlagen nun noch aktuell sind und daher wohl keine neuen Forderungen der ADD nach einer z.T. aufwendigen Aktualisierung zu befürchten haben.
Insgesamt ist der Einsatz für eine Förderung zur Breitbandversorgung sowohl für den Kreis als auch für die betroffenen Gemeinden bisher entmutigend gewesen. Dennoch werden Kreis und Gemeinden weiterhin alles tun, um die dringend benötigten Fördermittel zu erhalten.
Schließlich stellt das Land Kooperationsprojekte nach wie vor als zukunftsweisende regionale Ansätze dar. Eben dies hat der Kreis Altenkirchen durch den Start des Breitbandprojektes betrieben. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bis Ende 2012 jedem Haushalt in Rheinland-Pfalz eine Grundversorgung mit leistungsfähigem Breitband zur Verfügung steht.
Der Kreis Altenkirchen und die betroffenen Gemeinden haben mit großem Engagement und Aufwand alles getan, um eine Versorgung zu realisieren. Nun ist das Land am Zuge, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung.
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