Bei Jobverlust wandern 25 Prozent direkt in Hartz IV
Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben ergeben, dass ein Viertel aller Beschäftigen im Landkreis Altenkirchen bei Jobverlust direkt ins Hartz IV-System wandert, da die Betroffenen oftmals keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Kreis Altenkirchen. Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Landkreis Altenkirchen sind 2011 ein Viertel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihres sozialversicherten Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht.
Besonders kritisch ist die Situation in der Leiharbeit. Die DGB-Region Koblenz fordert daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit stark auf Hartz IV angewiesen. 1.039 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren 25,16 Prozent aller Arbeitskräfte, die 2011 im Landkreis neu arbeitslos wurden.
Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld, doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. Somit wurde die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert, stellt Gabi Weber vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Koblenz fest. 2011 sind im Landkreis Altenkirchen insgesamt 4.130 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, nur drei Viertel wurden vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. In der Leiharbeit sind es 44,56 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Da der Kreis weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen muss, wird er durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet. Im Verarbeitenden Gewerbe ist das Entlassungsrisiko wie das Hartz IV-Risiko deutlich geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren haben, waren in dieser Branche „lediglich“ knapp 13 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Der DGB fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte begünstigen und die Mietaufwendungen der Kommunen für arbeitslose Hartz IV-Empfänger reduzieren.
Aus einer Quelle der Bundesagentur für Arbeit und eigenen Berechnungen des DGB geht der Zugang in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt im Landkreis Altenkirchen nach Rechtskreisen hervor. Im Verarbeitenden Gewerbe sind es insgesamt 749 Mensch arbeitslos, davon 654 (87,32 Prozent) im Versicherungssystem nach SGB III und 95 (12,68 Prozent) im Hartz IV-System nach SGB III. Im Gastgewerbe gibt es 126 Arbeitslose, davon 108 (85,72 Prozent) im Versicherungssystem, 18 (14,38 Prozent) im Hartz IV-System. Das Verleihgewerbe zählt 691 Arbeitslose, davon 383 (55,44 Prozent) im Versicherungssystem und 308 (44,56 Prozent) im Hartz IV-System. Betrachtet man alle Wirtschaftszweige im Landkreis Altenkirchen, so ergibt sich eine Zahl von 4.130 Arbeitslosen, davon 3.091 (74,84 Prozent) im Versicherungssystem und 1.039 (25,16 Prozent) im Hartz IV-System.