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Nachricht vom 26.10.2012    

Minijobs führen geradewegs in die Altersarmut

Der DGB sieht die Anhebung der Minijobgrenze als Irrweg. In einer Pressemitteilung macht Gabi Weber, DGB Koblenz, für den Kreis Altenkirchen deutlich, dass mehr als 80 Prozent der Minijobber keine Alterssicherung betreiben können.

Kreis Altenkirchen. Die vorgesehene Anhebung der Einkommensgrenzen für Minijobber wird die Probleme am Arbeitsmarkt weiter verschärfen. Noch mehr Menschen geraten in die Minijobfalle mit den Folgen, dass sie nur wenig verdienen und nicht für ihr Alter vorsorgen können.
Die Koalitionsparteien von CDU/CSU und FDP haben beschlossen, die Einkommensgrenze für die geringfügige Beschäftigung von heute 400 Euro auf 450 Euro anzuheben. "Wir erwarten, dass sich die Bundestagsabgeordneten von Fakten und nicht von Ideologie leiten lassen. Das Minijobsystem hat sich als Irrweg erwiesen, und auf Irrwegen sollte man nicht weiter gehen, sondern lieber umkehren", bekräftigt die DGB¬Regionsvorsitzende Gabi Weber.

Der DGB hat Reformvorschläge entwickelt und erwartet, dass sich die Abgeordneten mit den Argumenten auseinandersetzen. Anstatt die Einkommensgrenze anzuheben, sollten die Beschäftigten im Minijob in den regulären Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Dann haben alle Beschäftigen ab dem ersten Euro den vollen Schutz der Sozialen Sicherung und eine bessere Alterssicherung.

Allerdings sollen im unteren Einkommensbereich die Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht paritätisch finanziert werden. Der DGB schlägt vielmehr vor, die Gleitzone, die heute zwischen 400 Euro bis 800 Euro besteht, nach vorne zu verlängern. Der Anteil an den Beiträgen würde also für die Beschäftigten bis 800 Euro langsam ansteigen und für die Arbeitgeber abnehmen. „Hierdurch entstehen vor allem für die Arbeitgeber Anreize, die Beschäftigung auszuweiten, was von vielen Beschäftigten gewünscht werde“, betont Gabi Weber.



"Aus Befragungen wissen wir, dass zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber ihre Arbeitszeit gerne ausweiten würden. Das gilt vor allem auch für junge Frauen mit Kindern, die vielfach Angst haben, im Minijob den beruflichen Anschluss zu verlieren", führt Weber aus.

Minijobs konzentrieren sich sehr stark auf wenige Branchen, die zudem stark von Frauen besetzt sind. Wenn zum Beispiel – wie im Hotel und Gaststättengewerbe im Kreis Altenkirchen – auf zwei reguläre Stellen drei Minijobber kommen, dann ist ersichtlich, dass hier Fehlentwicklungen vorliegen und die Beschäftigung in dieser Branche immer unattraktiver wird, meint der DGB.

„Minijobber werden zudem extrem schlecht bezahlt. Über 80 Prozent der Minijobber sind dem Niedriglohnsektor zuzuordnen“, sagte Gabi Weber. Die Redewendung „Brutto für netto“ ist faktisch falsch, da die ausgezahlten Löhne in ihrer Höhe gar keine Anteile für eine Altersicherung enthalten. Die Vorteile dieser Beschäftigung liegen überwiegend bei den Arbeitgebern. Diese Benachteiligung will der DGB nicht länger hinnehmen, weil die fehlende soziale Sicherung vor allem die Altersarmut verstärkt.

Im Kreis Altenkirchen gibt es insgesamt 13.855 Minijobberinnen und Minijobber. Demgegenüber stehen 33.552 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Von den Minijobbern haben 9.621 ausschließlich einen Minijob, während 4.234 den Minijob als Nebenbeschäftigung ausüben.



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