Duale Ausbildung und Studienabschluss sind gleichwertig
Die heimischen CDU-Sozialpolitiker Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach begrüßten die Entscheidung des Fachausschusses des Europäischen Parlaments, welches den Vorschlag, für die Krankenpflegeausbildung das Abitur vorauszusetzen, zurückgewiesen. Duale Ausbildung und Studienabschluss werden gleichwertig anerkannt.
Kreis Altenkirchen. Der zuständige Fachausschuss des Europäischen Parlaments hat das Vorhaben der EU-Kommission, bei der Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie als Mindestvoraussetzung für die Krankenpflegeausbildung das Abitur vorzuschreiben, zurückgewiesen. Dies erfuhren die Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach vom CDU-Europaabgeordneten Dr. Werner Langen. Nach dem Beschluss, der noch vom Plenum des Parlaments bestätigt werden muss, sind die duale Ausbildung in Deutschland und ein Studienabschluss künftig beide zulässig und anerkannt. Mit den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission würde jedem zweiten jungen Schulabgänger in Deutschland der Weg in den Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger(in) versperrt. Auch in Zukunft können junge Menschen mit Realschulabschluss den Krankenpflegeberuf erlernen.
Die beiden heimischen Sozialpolitiker begrüßten den Beschluss. „Die einjährige, nicht nachvollziehbare kontroverse Diskussion mit der EU-Kommission ist mit dieser klaren Positionierung des Europäischen Parlaments beendet“, so Enders und Wäschenbach.