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Nachricht vom 01.02.2013    

Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?

Die neu eingeführten Rundfunkgebühren lösen aufgrund einiger Ungereimtheiten Empörung aus. Bürger, Handel und Kommunen klagen über neuen Rundfunkbeitrag. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel befürwortet eine eingehende Prüfung der Rechtmäßigkeiten.

Berlin / Wahlkreis. „In den letzten Tagen wurde ich vermehrt von Privatleuten, aber auch von Unternehmern und von Angehörigen kommunaler Verwaltungen auf den neuen Rundfunkbeitrag angesprochen. Angesichts zahlreicher Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten wachsen Sorgen und Verärgerung unter Bürgern, im Einzelhandel und in Stadtverwaltungen über eine Regelung, die vielleicht gut gemeint war, die aber immer mehr Menschen empört und vor die Gerichte treibt. Noch ist nicht geklärt, ob die neuen Haushaltsabgabe nicht gegen das Grundgesetz verstößt“, erklärte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

„Nun hat sogar die Stadt Köln, also die Heimat des WDR, angekündigt, bis auf weiteres keine Zahlungen mehr an die GEZ zu leisten“, betont Rüddel weiter, „Aus dem Städte- und Gemeindebund ist zu hören, dass auf eine ganze Reihe von Kommunen – und zwar gerade solche, die auf dezentrale und bürgernahe Strukturen setzen – mindestens eine Verdoppelung, in bestimmten Fällen aber sogar mehr als eine Verzehnfachung der ursprünglichen Gebühr zukommt.“

Außerdem gibt es nach Rüddels Worten weitere, gravierende Ungereimtheiten: „Behinderte und Menschen, die gar keinen Fernsehapparat haben, werden genauso belastet wie Jugendhotels und kleine mittelständische Betriebe, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob den Gästen und Beschäftigten ein Rundfunkempfang überhaupt möglich ist. Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland jedes Jahr fast acht Milliarden Euro an Gebühren einnimmt und sich gleichzeitig die Berichte über offenkundige Geldverschwendung, über Traumgehälter und Luxuspensionen, über dubiose Kooperationen und über eine ungehemmte Expansion im Internet zu Lasten der Printmedien häufen, dann fragt man sich schon, ob sich hier nicht ein Staat im Staate etabliert, der macht, was er will“, so Rüddel.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete verwies auch auf das jüngste Gutachten des renommierten Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart, der gegen eine ganze Reihe von Regelungen des neuen Rundfunkbeitrags tiefgreifende Bedenken geltend gemacht und der neuen Gebühr gleich in mehrfacher Hinsicht bescheinigt hat, mit unserem Grundgesetz unvereinbar zu sein.



„Auch die Bundeskanzlerin hat kürzlich ARD und ZDF gemahnt, sich mit der breiten Kritik an verschiedenen Aspekten der neuen Gebühr zu befassen, diese ernst zu nehmen und sie zu entkräften“, sagte Rüddel weiter, „Und auch der Aufforderung von Frau Merkel an die öffentlich-rechtlichen Sender, sich an ihre Pflicht zu erinnern, mit den Beitragsgeldern verantwortungsvoll umzugehen, kann ich mich nur anschließen.“

Zum Hintergrund der jüngsten Entwicklung stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete fest: „Bei der ganzen Diskussion muss man eines wissen: Zuständig für den Rundfunkbeitrag sind die Ministerpräsidenten der Länder. Alle Rundfunk-Staatsverträge werden von den Staatskanzleien der Bundesländer ausgehandelt. Und es ist kein Geheimnis, dass auch die neue Gebühr ganz entscheidend unter der Ägide des abgetretenen Ministerpräsidenten Kurt Beck – gleichzeitig Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates – und seines ebenfalls soeben abgelösten Chefs der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, zustande gekommen ist. Dieser hat – das kann man sogar in der Presse unwidersprochen nachlesen – im Auftrag von Beck bei der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags federführend gewirkt.“

Angesichts dieser Sachlage hofft der CDU-Wahlkreisabgeordnete, dass sich auch seine Kollegin, Frau Bätzing-Lichtenthäler, die bekanntlich seit über sechs Jahren auf dem Ticket der SPD dem ZDF-Fernsehrat angehört, für die betroffenen Bürger und Betriebe in Mainz stark machen wird.

„Die Probleme für bestimmte private Haushalte, aber auch für Unternehmen mit vielen Filialen und für Kommunen mit dezentralen Strukturen sowie nicht zuletzt die zunehmenden Wettbewerbsverzerrungen mit Blick auf die Printmedien müssen von den Ministerpräsidenten jetzt endlich ernst genommen werden“, erklärte Rüddel, „Korrekturen sind dringend erforderlich, und ich hoffe und wünsche, dass diese möglichst bald auf die Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz kommen wird.“



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