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Presbyterwahlen am 24. Februar
Am 24. Februar werden im evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen die neuen Prebyterien gewählt. In diesen Tagen gehen die Wahlbenachrichtigungen heraus. Wahlberechtigt sind etwa 36.000 evangelische Christen, die ihre Leitungsgremien für vier Jahre bestimmen.
Kreis Altenkirchen. In diesen Tagen erhalten mehr als 36.000 wahlberechtigte evangelischen Christen im Kirchenkreis Altenkirchen Post von ihrer Kirchengemeinde. Wer konfirmiert ist oder das 16 Jahre vollendet hat und am Stichtag im Wahlverzeichnis aufgeführt war, darf am Sonntag, 24. Februar, die neuen Leitungsgremien (Presbyterien) mitwählen. Nach einer grundlegenden Änderung des Presbyter-Wahlgesetzes Anfang 2007 gibt es in diesem Jahr ein Novum: Erstmals werden alle Mitglieder der Presbyterien gleichzeitig neu gewählt.
In der Vergangenheit – als es noch eine Wahlperiode über acht Jahre gab – standen in der Halbzeit einer Wahlperiode jeweils die Hälfte der Mitglieder zur Wahl. Damit sollte eine gewisse Kontinuität gewährleistet werden, damit erfahrene und neue Kräfte gleichzeitig das Gemeindeschiff lenken. Je nach Gemeindegröße sind die Presbyterien zusammengesetzt. Die kleinsten Gemeinden haben neun Presbyteriumsmitglieder, die größten hingegen 18.
Um mehr Menschen für die Leitungsaufgaben zu gewinnen, wurde vor einigen Jahren die Wahlzeit auf die Hälfte reduziert. Immer weniger Menschen waren bereit sich für acht Jahre von einem Amt binden zu lassen. So gab es 2004 die erste "Vier-Jahres-Wahl". Die damals Gewählten, sowie diejenigen, die nun ihre letzte achtjährige Phase hinter sich haben, beenden nun gleichzeitig die Amtszeit und die Neuwahl ist für alle offen.
"Doch die Verkürzung einer Amtszeit allein schafft noch nicht mehr Bereitschaft sich zu engagieren", hat Superintendent Eckhard Dierig, der auch gleichzeitig dem Wahlausschuss im Kirchenkreis angehört, festgestellt. "Wie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wird es immer schwerer Menschen zu finden, die langfristig eine Bindung in einem Ehrenamt eingehen wollen oder auf Grund ihrer vielfältigen Belastungen können", weiß Dierig. Umso erfreulicher ist es für ihn, dass in 15 Gemeinden gewählt werden wird. Nur in zwei Wahlbezirken gelten die Vorgeschlagenen als gewählt, da es nur so viele Kandidaten wie Stellen gibt.
In der evangelischen Kirchengemeinde Flammersfeld können die Wähler erst zu einem späteren Zeitpunkt an die Wahlurnen gehen. Hier will das bestehende Presbyterium erreichen, dass nach der Wahl möglichst aus allen Ortsgemeinden und Ortsteilen Presbyter auch im künftigen Leitungsgremium vertreten sind. Bisher konnten nicht in allen Wahlbezirken mehr Kandidaten als Presbyteriumsplätze zur Verfügung stehen, gewonnen werden. Deshalb verzögert sich die Wahl.
Neben den "Gemeindeältesten" können auf einer Extraliste auch Mitarbeitende in die Presbyterien gewählt werden. Insgesamt gilt bei den Wahlen allerdings eine Altersgrenze: Wer sein 75. Lebensjahr vollendet, muss sein Presbyteramt beenden.
Zu welcher Zeit und an welchem Ort der Urnengang am Wahlsonntag möglich ist, erfahren die Wahlberechtigten auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Drei Gemeinden – Gebhardshain, Kirchen und Mehren – liefern ihren Wählern auch bereits gleich die Briefwahlunterlagen nach Hause (trotzdem gibt es auch dort den traditionellen Urnengang); potentielle Briefwähler in anderen Gemeinden können diese bei ihren Gemeindebüros beantragen. In manchen Kirchengemeinden gibt es bereits am Wahlabend eine öffentliche Versammlung, auf der die Wahlergebnisse kundgetan werden.
Die sich dann spätestens im April neu konstituierenden Presbyterien wählen aus ihren Reihen nicht nur verschiedene Ausschüsse und Ämter (Kirchmeister, Baukirchmeister und andere), sondern entscheiden, wer den Vorsitz des Presbyteriums übernimmt – was nicht automatisch der Pfarrer einer Gemeinde machen muss – aber auch, wer die Gemeinde in der Kreissynode vertritt, die wiederum die Delegierten für die Landessynode wählt. So werden die Wahlen nicht nur vor Ort bedeutungsvoll, sondern einer presbyterial-synodal strukturierten Kirche gemäß, für die gesamte Evangelische Kirche im Rheinland. (pes)
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S T I C H W O R T Presbyteramt
Die Zahl der Presbyteriumsmitglieder, die im Kirchenkreis Altenkirchen – der fast identisch ist mit dem Landkreis - neu gewählt werden, beläuft sich auf 177. Wahlberechtigt sind rund 36.000 Gemeindeglieder. Die Presbyterien, zu denen neben den Pfarrerinnen und Pfarrer auch beruflich Mitarbeitende gehören, entscheiden über die religiösen, verwaltungstechnischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde. So gilt es unter anderem mit zu wirken bei Einstellungen, etwa einer Erzieherin im Kindergarten, bei der Renovierung des Gemeindezentrums, der Finanzplanung einer Gemeinde, aber auch bei neuen Gestaltungsformen des Gottesdienstes.
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Foto: Nicht nur für die finanziellen Belange – wie hier beim Kollektezählen – ihrer Kirchengemeinden sind die am 24. Februar neu zu wählenden Presbyterien zuständig. Sie entscheiden zudem über die religiösen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Angelegenheiten ihrer Gemeinden. Mehr als 36.000 Wahlberechtigte können über die neuen Leitungsgremien mitentscheiden.