Erst prüfen – dann vermieten: Solvenzcheck ist Pflicht
Der Haus- und Grundeigentümerverein Kreis Altenkirchen/Westerwaldkreis e.V. bietet am Freitag, 8. März, im Rahmen seiner Mitgliederversammlung eine Infoveranstaltung zum Mietrecht in der Stadthalle Betzdorf an, bei der auch auf aktuelle Gerichtsurteile hingewiesen werden soll.
Betzdorf. „Leider haben immer mehr Mitglieder mit säumigen Mietern erhebliche Probleme“, meint Rechtsanwalt Michael Schneider, Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis. Daher begrüßt es der Verein, dass mit den jetzt in Kraft getretenen neuen Mietrechtsvorschriften besonders Mietbetrüger schneller aus der Wohnung geräumt werden können. Neu wird beispielsweise geregelt, dass Räumungssachen bei Gericht vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind. Ebenfalls muss der Beklagte jetzt während des Verfahrens auf Antrag eine Sicherheitsleistung leisten, so dass nicht noch höhere Rückstände während der Dauer eines Gerichtsverfahrens entstehen können.
Ebenfalls wird eine Wohnungsräumung zukünftig vereinfacht. Bisher musste die Räumung ausgesetzt werden, wenn der Gerichtsvollzieher in der Wohnung völlig unbekannte Personen als weitere Nutzer antraf. Diese Gesetzeslücke nutzten gerade Mietnomaden aus und meldeten ohne Kenntnis des Vermieters weitere Personen in der Wohnung als Untermieter an. „Bei dieser Sachlage musste eine Zwangsräumung gestoppt werden. Dieses Procedere wurde manchmal mehrfach wiederholt – zum Verdruss und Ärger der Hauseigentümer“, erläutert Vorstandsmitglied Wolfgang Märker. Zu den hohen Räumungs- und Gerichtskosten kamen noch die sich weiter anhäufenden Mietrückstände hinzu.
Neben den neuen Mietrechtsregeln soll in der Mitgliederversammlung am 8. März in der Stadthalle Betzdorf auch auf aktuelle Gerichtsurteile hingewiesen werden. Der Verein konnte als Referenten den bekannten Mietrechtsexperten und Buchautor Manfred Leyendecker (Mainz) gewinnen. Der Verbandsvorsitzende von Haus und Grund Rheinland-Pfalz informiert zum Thema „Neues aus dem Mietrecht: Was Vermieter jetzt wissen müssen“. Auch das Dauerthema Nebenkosten und Mietminderung steht im Focus des Referenten.
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Besonders wirbt der Haus- und Grundeigentümerverein dafür, schon vor dem Abschluss eines Mietvertrags nicht korrigierbare Fehler zu vermeiden. „Ein Solvenzcheck der Mietinteressenten durch unseren Landesverband in Mainz ist Pflicht“, meint Vorstandsmitglied Hans-Peter Halft. Ebenfalls empfiehlt der Verein einen vom Verband aufgelegten Spezialmietvertrag für die Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen zu verwenden. Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider hat für alle Vermieter noch einen Tipp parat: „Investieren Sie in Ihre Wohnung – trotz und gerade in der jetzt für Vermieter schwierigen Zeit. Wer nicht den Wohnungsstandard hält oder besser sogar hebt, hat möglicherweise später ein Problem mit dem Leerstand seiner Wohnung“.
Nähere Informationen erhalten Interessierte auch im Internet unter www.hausundgrund-ak-ww.de oder telefonisch unter 02743/4982.
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