Naturschutzverbände erneuern Kritik an LEP IV
Der Landesentwicklungsplan IV (LEP) stößt erneut auf Kritik von zehn rheinland-pfälzischen Naturschutzverbänden. Sie fordern einen gelenkten Ausbau der Windenergie zum Schutz der Menschen und der Natur.
Region. Anlässlich der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtages am Donnerstag, 14. März erneuern die zehn anerkannten Naturschutzverbände in Rheinland-Pfalz noch einmal ihre Forderungen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungs-Programmes IV.
Die bisherigen Vorschläge der Landesregierung zur Umsetzung der Energiewende werden von allen Verbänden einheitlich abgelehnt. „Wir sind gespannt, wie viele unserer Forderungen, die wir im Rahmen der Anhörung gestellt haben, letztlich in das LEP IV aufgenommen werden“ formuliert Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz, die Hoffnung der zehn anerkannten Naturschutzverbände.
Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Windenergieproduktion bis 2020 zu verfünffachen und bis 2030 den Stromverbrauch zu 100 Prozent aus Regenerativen Energien zu decken. Die Naturschutzverbände unterstützen dieses politische Ziel der Landesregierung und sprechen sich für
einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz aus.
Sie fordern aber, dass dieser Ausbau gelenkt vor sich gehen muss, weil sonst sowohl die Lebensqualität der Menschen als auch die Lebensräume für viele Tierarten gefährdet sind. Für die Lenkung erachten die Verbände
eine qualifizierte Planung von Vorrang-/Eignungs- und Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalplanung für dringend erforderlich.
Die Naturschutzverbände sind sich darüber einig: Der Ausbau der Windkraft ist notwendig, verlangt der ohnehin geschundenen Natur aber viel ab, selbst wenn sich alle Planungsgemeinschaften, Kommunen, SGDen und die Windkraftbetreiber an die von ihnen geforderten Rahmenbedingungen halten.
Da es unweigerlich zu mehr Vogel- und Fledermausschlag kommen wird, fordern sie die Landespolitik dazu auf, durch eine klare überregionale Lenkung diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Im eigentlichen Genehmigungsverfahren werden die Umweltaspekte nicht ausreichend berücksichtigt, weil hier die Standortentscheidung schon getroffen und die naturschutzfachlichen Argumente vielfach nicht den notwendigen Stellenwert in den Abwägungen der Vor- und Nachteile eines Standorts enthalten. Hier bliebe in der Regel nur der Weg einer Klage gegen die Anlage.
Diese Rahmenbedingungen müssen bei der Novellierung des Landesentwicklungsprogramms durch die Landesregierung vorgegeben werden. Der vorgelegte Entwurf geht in die genau entgegengesetzte Richtung und stellt die Weichen für eine Nicht-Lenkung. Dies ist nach Ansicht der Verbände der entscheidende Schwachpunkt der Teilfortschreibung des LEP IV, weil er nur einseitig auf den Ausbau der regenerativen Energien setzt, ohne die Belange von Natur und Umwelt ausreichend zu berücksichtigen. Auch das Fachgutachten der Vogelschutzwarte bringt keinen ausreichenden Schutz. Es schließt nur 1,9 Prozent der Landesfläche (=10 Prozent der NATURA-2000-Gebietsfläche) für die Windenergie aus. In den übrigen Flächen dürfte bei Einhaltung verschiedener Kriterien gebaut werden.