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Anordnung für Windfarm aufgehoben
Die Stillegungsanordnung für alle sieben Windkraftanlagen im Raum Gebhardshain bei Temperaturen unter plus drei Grad ist heute, 19. Februar, von der Kreisverwaltung wieder aufgehoben worden. Der Grund: Eine gutachterliche Stellungnahme besagt, dass die Eissensoren auch bei den letzten beiden noch betroffenen Anlagen nunmehr einwandfrei funktionieren. Für fünf Anlagen war die Anordnung schon vor zwei Wochen aufgehoben worden.
Kreis Altenkirchen. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden kurzgutachterlichen Stellungnahmen des Ingenieurbüros Christof Schwarz, Berlin, die am Montag, 18. Februar, bei der Kreisverwaltung eingingen, wird die am 22. Januar angeordnete teilweise Betriebsuntersagung bei Außentemperaturen in Höhe der Rotornaben von + 3 Grad Celsius und kälter auch für die letzten beiden der sieben Windenergieanlagen innerhalb einer bestehenden Windfarm in Gebhardshain und Fensdorf wieder aufgehoben worden. Die Eissensoren funktionieren laut Gutachten einwandfrei und geringster Eisansatz könne nun fehlerfrei detektiert wird. Da die Kommunikation zwischen der Eissensorsteuerung und der Steuerung der Windkraftanlagen auch funktioniert, das heißt, ein möglicher Defekt am Sensor der Anlagensteuerung mitgeteilt wird, hat die Kreisverwaltung die Anordnung der täglichen Überprüfung der Anlagen bei Reaktion eines Eissensors durch einen eingewiesenen Mitarbeiter ebenfalls aufgehoben. Der Nachweis, dass die Parametereinstellung nach Werksvorgaben erfolgt und geprüft ist, wurde ebenfalls unter Einhaltung der vorgegebenen Frist nachgewiesen, so die Kreisverwaltung in einer Mitteilung vom Dienstag, 19. Februar.