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Nachricht vom 02.05.2013    

Finanzierungslücke durch neues Gesetz nicht geschlossen

Die CDU im Kreis Altenkirchen sieht im Entwurf der rot-grünen Landesregierung zum Finanzausgleichsgesetz ist eine Mogelpackung und ist der Auffassung, dass die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ihr Ziel verfehlt habe.

Kreis Altenkirchen. Gut ein Jahr ist es her, seit der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) das Land verpflichtet hat, den Kommunen effektiv und deutlich mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Nach Vorlage eines Gesetzesentwurfes durch die rot-grüne Landesregierung macht sich nun Ernüchterung breit – auch bei der CDU im Kreis Altenkirchen.

So sollen die Zuweisungen des Landes an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab 2014 um insgesamt 50 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Die Finanzierungslücke der kommunalen Haushalte liegt jedoch bei 900 Millionen Euro. Die CDU im Kreis unterstützt die Haltung der kommunalen Spitzenverbände im Land- „Der Gesetzesentwurf reicht nicht aus, um der kommunalen Finanzkrise entgegenzuwirken. Erforderlich wären jährlich bis zu 900 Millionen. Dadurch könnte man auch den Abbau der aufgelaufenen Kassenkredite vorantreiben“, so die Wertung des CDU-Kreisvorsitzenden, Dr. Josef Rosenbauer, zum neuen Finanzausgleichsgesetz aus Mainz.

Die Kommunen seien ohnehin zum Sparen verdammt und längst über die Belastungsgrenzen hinaus gefordert. „Wenn das Land keine höheren Zuweisungen zahlen will, muss es die Kommunen von kostentreibenden Pflichten entlasten“, so Rosenbauer. Für die Kreis-CDU steht fest, dass es mit Umschichtungen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs nicht getan ist. Was nun auf dem Tisch liege, sei eine Mogelpackung. Denn anders als zunächst zu vernehmen, stellt das Land jetzt in einem Zeitraum von drei Jahren nicht jeweils 500 Millionen Euro für die kommunalen Haushalte aus Eigenmitteln bereit, sondern lediglich jeweils 50 Millionen. Das allerdings „entspricht nicht dem spürbaren Betrag, den der Verfassungsgerichtshof im letzten Jahr gefordert hat“, so Kreistagsfraktionssprecher Michael Wagener. Zudem bleibe das Land eine Antwort auf die Forderung der kommunalen Spitzenverbände schuldig, die hohen und weiterhin steigenden Soziallasten der Kommunen außerhalb des Systems der Schlüsselzuweisungen abzugelten.



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Für die heimische CDU gilt weiterhin die traurige Weisheit, dass derjenige, der eine Leistung bestelle, in Rheinland-Pfalz leider nicht zahle. Mit Blick auf die Orts- und Verbandsgemeinden sieht die Union durch die Neuregelung keine Verbesserung – im Gegenteil: Würden die Nivellierungssätze für die Kommunalsteuern wie vorgesehen erhöht, werde die Umlagebelastung für die Kommunen tendenziell erneut steigen.


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