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Nachricht vom 04.03.2008    

Haus&Grund informierte Mitglieder

900 Mitglieder hat inzwischen der Haus- und Grundeigentümerverein des Kreises Altenkirchen und des Westerwaldkreises. Davon konnte Vereinschef Michael Schneider jetzt mehr als 160 zur Mitgliederversammlung in der Betzdorfer Stadthalle begrüßen. Diese wurden unter anderem zum Energieausweis und zum Erbrecht informiert.

haus und grund ehrung michael schneider

Betzdorf. Ein überaus lebhaftes Echo fand die jüngste Mitgliederversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins Kreis Altenkirchen und des Westerwaldkreises in der Betzdorfer Stadthalle. Vereinschef Michael Schneider konnte mehr als 160 Zuhörer, darunter Betzdorfs Bürgermeister Bernd Brato, im Barbarasaal begrüßen. Assessor Manfred Leyendecker, Verbandsdirektor des Landesverbandes von Haus & Grund Rheinland–Pfalz (Mainz) informierte zu den Themen Tierhaltung, Schönheitsreparaturen, Energieausweis und Erbrecht.
Kaum ein Rechtsgebiet, so der Referent, sei so umstritten wie die mietrechtliche Tierhaltung. Daher sei es für den Vermieter von besonderem Belang, die einzelnen Fragen mit seinem Mieter sinnvoll, ausgewogen und interessengerecht zu regeln. Der vom Landesverband herausgegebene Wohnraummietvertrag sei hierfür ein Hilfsmittel, weil er stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und demzufolge ein Garant für die Rechtssicherheit sei.
Zur Frage der Schönheitsreparaturen führte Leyendecker aus, dass die schier ausufernde Rechtsprechung mit ihrem Drang zur übertriebenen Einzelfallgerechtigkeit im Verlauf der letzten Jahre mehr zur Verunsicherung als zur Rechtsklarheit geführt habe. Selbst professionelle Wohnungsrechtler hätten schon längst den Überblick verloren. Auch insoweit stelle der Wohnraummietvertrag des Landesverbandes eine große Hilfe dar, um in der täglichen Rechts-Praxis zu einem vernünftigen Interessenausgleich zu gelangen. Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zugelassen würden die "starren" Renovierungsfristen. Was darunter zu verstehen sei, bleibe den meisten Vertragsparteien verborgen. Der Umstand, dass es in Deutschland rund 36 Millionen Wohneinheiten gebe, sollte eigentlich Anlass sein, die Regelungen zu erleichtern, statt sie in ihrer Kompliziertheit noch zu steigern.
Der Energieausweis sei das Ergebnis eines langwierigen, großenteils unter dem Diktat aus Brüssel stehenden Gesetzgebungsverfahrens. Viele schwierige Regelungen gefährdeten seine Anwendung in der Praxis. Obgleich ein rechtssicheres Regelwerk gewollt sei, seien viele Schlupflöcher offen, die den Energieausweis in zahlreichen Fällen zur Farce machten, kritisierte Leyendecker. "Die Haus – und Grundeigentümer müssen genau abwägen, welcher Variante – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sie den Vorzug gegeben wollen", so der Fachmann. Bei Verkauf oder Vermietung müsse der Verkäufer oder Vermieter in Zukunft den Energieausweis zugänglich machen. "Bestandsmieter haben aber keinen Anspruch darauf, dass ihnen ein Ausweis vorgelegt wird", erläuterte der Verbandsjurist. Auszustellen seien die Ausweise nur für das Gebäude, nicht für jede einzelne Wohnung. Die Ausweise hätten eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. "Energieausweise für Wohngebäude mit einem Fertigstellungsjahr bis 1965 sind frühestens ab dem 1. Juli 2008 zugänglich zu machen. Für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr ab 1996 sind hingegen die Ausweise ab dem 1. Januar 2009 auszustellen", erläuterte Leyendecker. Für Nichtwohngebäude würden die Ausweise ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.
Zum Thema "Erbrecht" meinte der Verbandschef: "Wegen der Endgültigkeit der Anordnungen und Verfügungen sind besonders behutsame und ausgeklügelte Überlegungen anzustellen." Er verdeutlichte dies anhand von Fallbeispielen. So könne der Erblasser Vor – und Nacherbschaft anordnen, die Testamentsvollstreckung verfügen oder einen Vermächtnisnehmer mit einem einzelnen Gegenstand bedenken. "Das in der Praxis beliebte "Berliner Testament", mit dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Erben einsetzen, kann zu einem Fallstrick werden, wenn man nicht aufpasst", warnte der Verbandsdirektor. Es sei grobfährlässig, eine letztwillige Verfügung ohne umfangreiche Beratung durch Fachleute zu treffen.
Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf) konnte der Versammlung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Dem Verein Haus&Grund gehören inzwischen mehr als 900 Mitglieder an. Geschäftsführer Wolfgang Märker (Daaden) wies darauf hin, dass die Mitglieder zweimal pro Monat in der Stadthalle Betzdorf informiert werden. Es wurden hier insbesondere Fragen zum Energieausweis, zu Mietrückständen und zu Betriebskostenabrechnungen geklärt.
Märker wies darauf hin, dass nach Schätzungen des Bundesverbands Haus&Grund die Vermieter in Deutschland rund 2,2 Milliarden Euro Mietausfälle haben. Als Ursache für diese Entwicklung sieht Haus&Grund insbesondere die zunehmende Verschuldung privater Haushalte und auch die Arbeitslosigkeit. "Außerdem belasten die rasant gestiegenen Energiepreise die Mieter zusätzlich. Es ist schon beachtlich: Seit 2002 legten die Wohnnebenkosten um 25 Prozent zu. Hingegen sind die Mieten seit 2002 nur um insgesamt knapp 5 Prozent gestiegen", stellte der Vereinsgeschäftsführer fest. Bei Neuvermietung sei jedem Vermieter dringend angeraten, die Zahlungsfähigkeit der Mietbewerber durch den Landesverband prüfen zu lassen.
Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider meinte, es sei wichtig, den demographischen Wandel im Bewusstsein der Vermieter zu verankern. Es werde zunehmend schwieriger, eine Wohnung zu vermieten. "Aufgrund des Überangebots an Wohnungen im Kreis muss man unternehmerisch denken", so der 1. Vorsitzende. Auch der Energieausweis sei von Bedeutung. Denn ein Wohnungsinteressent könne Wohnungen vergleichen und sich so für ein Produkt entscheiden.
Bei den Vereinsneuwahlen wurde Rechtsanwalt Michael Schneider (Kirchen) einstimmig wiedergewählt. Für Alfred Geilhausen, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kandidierte, wurde das bisherige Beiratsmitglied Andre Stumpf (Wissen) als 2. Vorsitzender bestimmt. Nachfolger ist hier wiederum Alfred Geilhausen, der vorher seit 1993 Vizevereinschef war. Ebenfalls in den Beirat wurde Dipl.-Ing. Joachim Weid (Betzdorf) gewählt. Er übernimmt diese Funktion von Architekt Rudolf Seelbach (Niederfischbach), der nach 15-jähriger Amtszeit aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Kassenprüfer sind erneut Trude Beuth (Betzdorf) und Wilma Höfer (Kirchen).
Große Ehre wurde dem langjährigen Vorsitzenden des Vereins, Rechtsanwalt Michael Schneider, zuteil. Leyendecker zeichnete ihn im Auftrag des Präsidenten von Haus& Grund Deutschland mit der Silbernen Ehrennadel der Organisation aus. In unserer heutigen materiell ausgerichteten Zeit verdiene das Ehrenamt besondere Würdigung. In diesem Sinne habe sich der Jubilar um die berechtigten Interessen des Eigentums in herausragender Weise verdient gemacht.
Der 56-jährige Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde 1981 zum 2. Vorsitzenden gewählt. Die Wahl zum Vereinschef erfolgte am 1984. Seit seinem Amtsantritt hat sich die Mitgliederzahl von Haus&Grund kontinuierlich nach oben entwickelt. Inzwischen hat die Eigentümer-Schutzgemeinschaft in den Kreisen Altenkirchen und Westerwald rund 900 Mitglieder.
Nähere Infos zum Verein: www.hausundgrund-ak-ww.de und unter Telefon 02743/49 82.
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Verbandsdirektor Manfred Leyendecker (links) zeichnete Vereinschef Michael Schneider mit der silbernen Ehrennadel aus.


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