Solarstrom: Nachrüstung sichert Netzstabilität
In einer Pressemitteilung macht RWE-Westnetz darauf aufmerksam, das Photovoltaikanlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung bis zum 31. August nachgerüstet werden müssen. Dies verlangt der Gesetzgeber, um die Netzstabiltät zu gewährleisten. Kleinere Anlagen zwischen 10 und 100 Kilowatt sind erst 2014 betroffen.
Kreisgebiet. Die Betreiber von größeren Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen bis Ende August 2013 beziehungsweise bis Mai und August 2014 zur Netzstabilisierung umrüsten zu lassen.
Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Anzahl von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die über das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Neue Regelungen und technische Erweiterungen sollen sicherstellen, dass auch in Zukunft zu jeder Zeit Energienachfrage und Energieangebot im Gleichgewicht stehen. Westnetz, der Verteilnetzbetreiber im RWE-Konzern, schreibt alle betroffenen Anlagenbetreiber in diesen Wochen an.
„Bei zu starker Einspeisung, können sich sehr viele PV-Anlagen gleichzeitig abschalten. Dann geht das Stromangebot in einer Region sehr plötzlich stark zurück“, erklärt Frank Schwermer, Leiter des Westnetz-Regionalzentrums Sieg. Damit sich die Anlagen in Zukunft nicht gleichzeitig, sondern in einem gestuften Prozess vom Netz trennen, schreibt der Gesetzgeber die Nachrüstung vor.
Kleinere Anlagen bis 10 Kilowatt (kW) Leistung sind von der Aktion nicht betroffen. Im Netzgebiet der Westnetz müssen im ersten Schritt rund 2.000 Anlagen mit einer Leistung über 100 kW bis Ende August 2013 nachgerüstet werden. In weiteren Schritten werden von Westnetz rund 13.000 Betreiber mit Anlagen von 30 bis 100 Kilowatt angeschrieben, die bis zum 31.5.2014 nachgerüstet werden müssen. Später werden weitere 34.300 Betreiber von PV-Anlagen mit 10 bis 30 Kilowatt Leistung angeschrieben. Diese Anlagen müssen bis 31.12.2014 umgerüstet werden.
Betroffen sind Anlagen, die zwischen den Jahren 2001 und 2011 angeschlossen wurden. Für die Anlagenbetreiber entstehen dabei keine Kosten, wenn der vom Netzbetreiber beauftragte Fachbetrieb die Nachrüstung durchführt.
Westnetz benötigt für die Umstellung aktuelle Daten der Anlagenbetreiber.
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Frank Schwermer bittet die Anlagenbetreiber in diesem Zusammenhang um aktive Unterstützung: „Wir haben extra ein Internetportal geschaffen, um die Erfassung und Auswertung der Daten zu vereinfachen.“
Lässt ein Anlagenbetreiber die Frist zur Datenerhebung verstreichen, so sind die Netzbetreiber gemäß Verordnung verpflichtet, die Einspeisevergütung einzustellen.
Hintergrund:
Das Gleichgewicht des Stromnetzes liegt im Normalzustand bei 50 Hertz (Hz). Die stark schwankende Einspeisung von PV-Anlagen ins Stromnetz kann jedoch zu Problemen bei der Netzstabilität führen. Leichte Schwankungen nach oben und unten werden vom Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen. Kommt es jedoch zu einer zu hohen Frequenz, schalten sich sehr viele PV-Anlagen automatisch ab – nämlich bei 50,2 Hz. Um den plötzlichen Ausfall dieser Anlagen und womöglich einen großräumigen Stromausfall zu vermeiden, müssen größere PV-Anlagen nachgerüstet werden.
Zur Info:
Die Westnetz mit Sitz in Dortmund ist der Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen Deutschlands. Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochter der RWE Deutschland AG. Westnetz betreibt mit 5.300 Mitarbeitern eine Vielzahl von Netzen unterschiedlicher Eigentümer. Sie ist ein unabhängiger Verteilnetzbetreiber und stellt die Gas- und Stromnetze allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Im RWE-Konzern verantwortet Westnetz im regulierten Bereich Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von 195.000 Kilometern Stromnetz und 26.000 Kilometern Gasnetz.
Anmerkung der Redaktion:
Auch bei Stromausfällen im Landkreis, sei es durch Unfälle oder Unwetter ist die RWE-Westnetz zuständig.