Abgeordnetenbestechung – Strafe muss sein
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler ist verärgert, dass die parlamentarische Mehrheit im Bundestag die Entscheidung über eine Strafe im Falle einer Abgeordnetenbestechung zu verzögern sucht.
Kreis Altenkirchen. „Wer sich bestechen lässt oder wer Abgeordnete besticht, muss bestraft werden. Auf die Unterstützung der Union können wir leider nicht mehr zählen“, ist Sabine Bätzing-Lichtenthäler sehr verärgert. Sie hatte gehofft, dass ein Entwurf von Siegfried Kauder aus der CDU-Fraktion eine parlamentarische Mehrheit findet und endlich die Abgeordnetenbestechung regelt. Dies wird nicht nur vom Bundesgerichtshof gefordert, sondern würde endlich das im Dezember 2003 auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete UN-Übereinkommen umsetzen.
„Bis heute gibt es keine entsprechende strafrechtliche Regelung“, so die Abgeordnete, „Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass die Entscheidungen von Abgeordneten nicht durch Zuwendungen oder Geschenke gekauft sind. Das freie Mandat ist ein hohes Gut und darf nicht verletzt werden.“
Sie ärgert sich, dass der Entwurf von Siegfried Kauder, CDU, nun doch nicht in zweiter und dritter Lesung ins Parlament kommt, sondern im Rechtsausschuss hängenbleibt. „Die Regierungskoalition will dieses Thema offensichtlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode entscheiden. Darüber wollen wir im Parlament reden, und zwar kurzfristig. Die derzeit geltenden Regeln gehen nicht weit genug. Die Bevölkerung hat zu Recht kein Verständnis dafür, dass diese Fragen immer noch nicht strafrechtlich geklärt sind“, ist Bätzing-Lichtenthäler überzeugt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Regelung der Abgeordnetenbestechung formuliert und wird diesen nun selbst weiter verfolgen. Wer sich über die Inhalte dieses Antrages informieren möchte kann dies unter www.bundestag.de finden. Der Antrag hat die Nummer 17/8613.