Bildungsministerium weist CDU-Kritik zurück
Bildungsministerin Doris Ahnen hat die CDU-Kritik an sogenannten "prekären Kurzzeitverträgen" für Lehrer entscheiden zurückgewiesen. Eine gute Unterrichtsversorgung und gute Beschäftigungsverhältnisse hätten Priorität, heißt es in der Pressemitteilung.
Mainz/Kreisgebiet. Mit allem Nachdruck zurückgewiesen hat Bildungsministerin Doris Ahnen im Landtag den Vorwurf der CDU-Opposition, die Landesregierung setze im Schuldienst auf „prekäre Kurzzeitverträge“ zur Unterrichtsversorgung: „Die mit diesem Sprachgebrauch verbundenen Unterstellungen weise ich entschieden zurück. Unsere Lehrkräfte werden im Regelfall als Beamtinnen beziehungsweise Beamte oder in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen eingestellt. Außerdem bauen wir einen Vertretungspool im Umfang von 1.000 Beamtenstellen auf, um die Beschäftigungsverhältnisse gerade bei Vertretungslehrkräften weiter zu verbessern.“
In der Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU hielt die Bildungsministerin weiter fest:
• Die Personalplanung und die Einstellung von Lehrkräften für das kommende Schuljahr sind aktuell in vollem Gange. Für die Landesregierung und die Schulaufsicht hat dabei – wie schon immer – eine gute Unterrichtsversorgung einen sehr hohen Stellenwert. Und die Landesregierung hat ein hohes Interesse an guten Beschäftigungsverhältnissen.
• Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität in der Versorgung mit Lehrkräften und die Beschäftigungsbedingungen von Lehrkräften weiter zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011 ein Vertretungspool mit zunächst 200 dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet. Weitere 100 Planstellen folgen zum kommenden Schuljahr. Und 2016, am Ende der Legislaturperiode, soll der Vertretungspool 1.000 unbefristete Planstellen umfassen. 1.000 dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse für junge Lehrkräfte, die – so das Konzept – drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann dauerhaft an eine Schule versetzt.
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• Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf ist über einen solchen Pool allerdings nicht zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in deutlich geringerem Umfang – abgeschlossen, um einen bestehenden Vertretungsbedarf zu decken, der beispielsweise durch eine längere Krankheit einer dauerhaft beschäftigten Lehrkraft entsteht.
• Vertretungsverträge werden immer auf der Basis des Tarifvertrags der Länder abgeschlossen. Die dort festgeschriebenen Konditionen sind meilenweit entfernt von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Sie unterscheiden auch nicht zwischen unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
• Die Laufzeit von Vertretungsverträgen orientiert sich immer an der Dauer des Vertretungsbedarfs. Sie endet mit dem Wegfall des Vertretungsgrundes. Ist es absehbar, dass der Vertretungsbedarf über ein laufendes Schuljahr hinaus-geht und auch im nächsten Schuljahr weiter besteht, verlängert sich der jeweilige Vertretungsvertrag auch über die Sommerferien hinaus. Diese Praxis gibt es bei Weitem nicht in allen Bundesländern.
• Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt derzeit rund 40.000 hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte. Die Anzahl der Vertretungsverträge entspricht durchschnittlich einem Umfang von rund 2.000 Vollzeitstellen.